Anlage AVEÜR ausfüllen: Das sollten Selbstständige und Freelancer wissen
Lesezeit 5 Minuten
Die Anlage AVEÜR ist ein wichtiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) und dient dazu, das Anlagevermögen deines Unternehmens detailliert darzustellen. Hier erfasst du alle relevanten Informationen zu Wirtschaftsgütern, die deinem Betrieb langfristig dienen, einschließlich ihrer Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Abschreibungen und Buchwerte. In diesem Beitrag erfährst du, wie du die AVEÜR über ELSTER & Co. richtig ausfüllst.
Was ist die Anlage AVEÜR?
Die Anlage AVEÜR dient dazu, detaillierte Angaben zu den Abschreibungen (AfA) und dem Anlagevermögen deines Unternehmens zu machen. In der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist der Platz für solche Angaben (Zeilen 29–45) begrenzt. Daher musst du die Anlage AVEÜR zusätzlich einreichen, um die Werte des Anlagevermögens und die entsprechenden Abschreibungen genauer aufzulisten.
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Wann muss man die Anlage AVEÜR ausfüllen?
Die Abgabe der Anlage AVEÜR ist verpflichtend, wenn du Anlagevermögen besitzt, das nach dem 5. Mai 2006 angeschafft wurde. Dabei handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die deinem Unternehmen langfristig dienen und entsprechend abgeschrieben werden.
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Was zählt zum Anlagevermögen …?
Das Anlagevermögen umfasst Wirtschaftsgüter, die dauerhaft im Unternehmen verbleiben und der Leistungserstellung dienen. Dazu gehören unter anderem:
- Grundstücke
- Rechte und Lizenzen
- Anlagen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsausstattungen (z. B. Möbel, EDV-Geräte)
- Finanzanlagen (z. B. Unternehmensbeteiligungen)
- Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
… und was zum Umlaufvermögen?
Das Anlagevermögen steht im Gegensatz zum Umlaufvermögen. Es umfasst alle Wirtschaftsgüter, die für den kurzfristigen Verbrauch oder Verkauf bestimmt sind, darunter:
- Wareneinkäufe und Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
- Unfertige und fertige Erzeugnisse
- Anzahlungen
Während das Anlagevermögen über mehrere Jahre abgeschrieben wird, wird das Umlaufvermögen in der Regel innerhalb eines Geschäftsjahres genutzt oder umgesetzt.
Anlage AVEÜR bei ELSTER & Co. ausfüllen: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Anlage AVEÜR bei ELSTER einzutragen, kann auf den ersten Blick kompliziert wirken. Mit unserer Ausfüllhilfe führen wir dich Schritt für Schritt durch das Formular.
1. Kopfdaten eintragen
Zunächst trägst du die grundlegenden Informationen in das Formular ein:
- Name und Vorname (bei Einzelunternehmen) bzw. Name der Gesellschaft
- Steuernummer, die dir vom Finanzamt zugewiesen wurde
2. Positionen des Anlage- und Umlaufvermögens erfassen
Im nächsten Schritt listest du die einzelnen Posten des Anlage- und Umlaufvermögens auf. Dazu gehören insbesondere die Anschaffungs- und Herstellungskosten für:
- Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie Gebäude
- Häusliches Arbeitszimmer (abziehbare Betriebsausgaben)
- Immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Lizenzen)
- Bewegliche Wirtschaftsgüter (z. B. Fahrzeuge, Büroausstattung, Maschinen)
- Sammelposten (für geringwertige Wirtschaftsgüter nach § 6 Abs. 2a EStG)
- Finanzanlagen (z. B. Anteile an Unternehmen)
- Umlaufvermögen (nach § 4 Abs. 3 Satz 4 EStG und § 32 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe c EStG)
3. Bewegliche Wirtschaftsgüter zusammenfassen
Wenn du beispielsweise mehrere Fahrzeuge oder Maschinen besitzt, kannst du die Werte kumuliert eintragen. So löst du das Problem, dass für Kraftfahrzeuge oder andere bewegliche Wirtschaftsgüter oft nur eine Zeile vorgesehen ist.
Beispiel: Du bist selbstständige Handwerker:in und hast zwei Fahrzeuge für den Betrieb, eines für Lieferungen und eines für Mitarbeitende. Addiere die Anschaffungskosten beider Fahrzeuge und trage den Gesamtbetrag in die entsprechende Zeile für Kraftfahrzeuge ein.
4. Angaben zu Abschreibungen (AfA)
Erfasse für jedes Wirtschaftsgut die jährlichen Abschreibungsbeträge:
- Reguläre Abschreibungen: Berücksichtige die Abschreibungsdauer gemäß der AfA-Tabelle.
- Sonderabschreibungen: Falls zutreffend, trage zusätzliche Abschreibungen ein, z. B. nach § 7g EStG für Investitionen kleinerer Unternehmen.
💡Hinweis von Accountable: In der Anlage AVEÜR trägst du immer die Netto-Beträge (ohne Mehrwertsteuer) ein.
➡️ Steuererklärung richtig ausfüllen – So klappt’s
Zugänge in der Anlage AVEÜR korrekt erfassen
In der Anlage AVEÜR trägst du alle Anlagegüter ein, die während des Wirtschaftsjahres neu in den Besitz deines Unternehmens gelangt sind. Diese werden in der Spalte „Zugänge“ dokumentiert. Beispiele sind:
- Der Kauf eines neuen Laptops
- Die Anschaffung von Maschinen oder Fahrzeugen
- Wirtschaftsgüter, die aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen eingebracht werden
Wie trägst du Zugänge ein?
- Unterscheidung:
- Buchwert zu Jahresbeginn: Güter, die bereits am 1. Januar im Betriebsvermögen vorhanden waren, werden in der entsprechenden Spalte erfasst.
- Zugänge: Neue Güter, die während des Jahres hinzukommen, werden in der Spalte „Zugänge“ eingetragen.
- Eintragung in die richtige Kategorie:
- Ordne die Zugänge der passenden Kategorie des Anlagevermögens zu (z. B. Büroausstattung, Maschinen, Fahrzeuge).
Beispiel:
- Am 1. Januar 2022 besitzt dein Unternehmen einen Computer mit einem Buchwert von 1.000 € (ursprünglicher Anschaffungspreis: 2.500 €).
- Am 1. Mai 2022 kaufst du ein neues Notebook für 3.000 €.
Eintragungen in der Anlage AVEÜR:
- Zeile 11: Büroausstattung
- In der Spalte „Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums“ (Feld 411): 1.000 € (Buchwert des vorhandenen Computers)
- In der Spalte „Zugänge“ (Feld 412): 3.000 € (Anschaffungskosten des Notebooks)
Abgänge in der Anlage AVEÜR korrekt erfassen
Ein Abgang liegt vor, wenn ein Wirtschaftsgut das Betriebsvermögen deines Unternehmens verlässt. Dies kann durch Verkauf, Entnahme ins Privatvermögen oder Zerstörung (z. B. bei Defekt) erfolgen. Solche Abgänge werden in der Anlage AVEÜR in der Spalte „Abgänge“ eingetragen – mit dem Restbuchwert des Wirtschaftsguts im betreffenden Wirtschaftsjahr.
Wie trage ich Abgänge ein?
- Ermittlung des Restbuchwerts:
- Der Restbuchwert entspricht dem ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskostenwert abzüglich der bis dahin vorgenommenen Abschreibungen (AfA).
- Eintrag in die Spalte „Abgänge“:
- Erfasse den Restbuchwert des Wirtschaftsguts in der entsprechenden Zeile des Anlageverzeichnisses.
Beispiel:
Ein Computer mit einem ursprünglichen Anschaffungspreis von 2.500 € hat nach Abschreibungen noch einen Restbuchwert von 1.000 €. Dieser Computer wird 2022 verschrottet. In der Spalte „Abgänge“ trägst du für das Jahr 2022 den Betrag von 1.000 € ein.
Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) richtig angeben
In der Spalte „Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK)“ werden alle vorhandenen Wirtschaftsgüter mit ihrem ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskostenwert eingetragen, unabhängig davon, ob sie gekauft, selbst hergestellt oder von Gesellschafter:innen ins Unternehmen eingebracht wurden.
Beispiel:
- Der ursprüngliche Anschaffungspreis für einen Computer beträgt 2.500 €. Dieser Betrag wird in der Spalte „AHK“ erfasst, auch wenn der Restbuchwert nur noch 1.000 € beträgt.
- Ein im selben Jahr neu angeschafftes Notebook für 3.000 € wird nicht direkt in den AHK, sondern zunächst in den Zugängen erfasst. In der Anlage AVEÜR des Folgejahres wird dieser Wert dann den AHK zugerechnet.
Einlagewert definieren
Der Einlagewert beschreibt den Wert eines Wirtschaftsguts, das aus dem Privatvermögen eines Gesellschafters ins Betriebsvermögen übergeht. Dieser Wert wird ebenfalls in der Spalte „AHK“ erfasst.
Buchwert zum Ende des Gewinnermittlungszeitraums berechnen
Nachdem du für eine Art von Wirtschaftsgut alle erforderlichen Spalten ausgefüllt hast, musst du nun den Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums ermitteln. Dabei gehst du wie folgt vor:
- Startwert:
Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums - Plus:
- Zugänge (neue Anschaffungen)
- Minus:
- Sonderabschreibungen (§ 7b, § 7g Abs. 5 und 6 EStG)
- Reguläre Abschreibungen (AfA)
- Abgänge (Restbuchwert der ausgeschiedenen Wirtschaftsgüter)
- Ergebnis:
= Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums
Beispiel für die Berechnung:
- Buchwert zu Jahresbeginn: 5.000 €
- + Zugänge: 3.000 €
- – Sonderabschreibung: 500 €
- – AfA: 1.500 €
- – Abgänge: 1.000 €
= Buchwert zum Jahresende: 5.000 € + 3.000 € – 500 € – 1.500 € – 1.000 € = 5.000 €
Wichtig: Übergang zum nächsten Jahr
Der ermittelte Buchwert am Ende des Gewinnermittlungszeitraums wird automatisch der Buchwert zu Beginn des folgenden Jahres.
Mit dieser Methode stellst du sicher, dass alle Abgänge und Werte korrekt in der Anlage AVEÜR erfasst sind und deine Gewinnermittlung vollständig und nachvollziehbar ist.
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