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Lizenzgebühren, Nutzungsrechte und Steuern: Das musst du wissen
Lesezeit 4 Minuten
Ob du eine neue Software entwickelst, als Fotograf:in Bildrechte vergibst oder als Musiker:in deine Songs lizenziert – Lizenzgebühren und Nutzungsrechte sind oft eine zentrale Einnahmequelle. Doch damit nicht genug: Die steuerliche Behandlung dieser Einnahmen kann Auswirkungen auf deine gesamte finanzielle Planung haben. Umso wichtiger ist es, die richtigen Weichen zu stellen und teure Fehler zu vermeiden.
Lizenzgebühren und Nutzungsrechten: Definition und Abgrenzung
Stell dir vor, du entwickelst eine geniale Software, ein kreatives Design oder einen unwiderstehlichen Song, und plötzlich klopfen die ersten Kund:innen an die Tür, die dein geistiges Eigentum nutzen möchten. Was passiert dann? Hier kommen Lizenzgebühren und Nutzungsrechte ins Spiel. Doch was genau steckt dahinter?
- Lizenzgebühren sind Entgelte, die du für die Nutzung deines geistigen Eigentums erhältst. Diese können sich auf Software, Musik, Designs, Marken oder Patente beziehen.
- Nutzungsrechte beschreiben die Erlaubnis, bestimmte Werke oder Erfindungen für eine festgelegte Zeit und unter bestimmten Bedingungen zu verwenden.
Steuerliche Behandlung von Lizenzgebühren und Nutzungsrechten
Bei der steuerlichen Behandlung von Lizenzgebühren und Nutzungsrechten gibt es einige Unterschiede. Lizenzgebühren werden in der Regel als Betriebsausgaben erfasst. Nutzungsrechte können je nach Art der Vereinbarung als laufende Betriebsausgaben oder als Anschaffungskosten behandelt werden. Die Abgrenzung zwischen laufenden Gebühren und einmaligen Kosten ist entscheidend, insbesondere für die Frage der Abschreibungsfähigkeit.
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Lizenzgebühren aus Sicht der Lizenzgeber:innen
Für dich als Lizenzgeber:in sind die Lizenzgebühren ein nettes zusätzliches Einkommen, das je nach Art der Tätigkeit als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Kapitalvermögen versteuert werden muss. Die genaue Einordnung hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Art der Tätigkeit und der Vertragsgestaltung.
Umsatzsteuerpflicht für Lizenzgebühren
Lizenzgebühren unterliegen meist der Umsatzsteuer. Diese musst du korrekt in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Ausnahmen gibt es bei internationalen Lizenzvergaben, wo das Reverse-Charge-Verfahren greifen kann.
Gewerbesteuerliche Aspekte
Lizenzgebühren können gewerbesteuerpflichtig sein, falls sie als gewerbliche Einkünfte gelten. Ein Trostpflaster gibt es jedoch: Kleinere Unternehmen und Selbstständige profitieren oft von Freibeträgen und kommen unter Umständen um die Gewerbesteuer herum. Allerdings musst du hier die Hinzurechnungen beachten, die das Finanzamt bei bestimmten Ausgaben vornimmt – dazu gehören auch Lizenzgebühren.
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Lizenzgebühren aus Sicht des Lizenznehmers
Lizenzgebühren zählen in der Regel als Betriebsausgaben, die den Gewinn deines Unternehmens mindern und somit deine Steuerlast senken können. Achte darauf, Rechnungen und Verträge für das Finanzamt sorgfältig zu dokumentieren.
Abgrenzung zu Anschaffungskosten
Laufende Lizenzgebühren sind sofort abziehbar, während einmalige Anschaffungskosten, etwa für dauerhafte Lizenzen, über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden müssen.
Auswirkungen auf die Umsatzsteuer
Grundsätzlich unterliegen Lizenzgebühren der Umsatzsteuer, es sei denn, es greift eine Befreiung. Beispielsweise für Kleinunternehmer:innen, aber auch bei urheberrechtlich geschützten Werken, die von den Urheber:innen selbst genutzt oder verwertet werden. Auch das Reverse-Charge-Verfahren kann relevant sein, wenn Lizenzgebühren grenzüberschreitend anfallen, wodurch die Steuerschuld auf den:die ausländische:n Lizenznehmer:in übergeht.
💡Tipp von Accountable: Für umsatzsteuerpflichtige Lizenznehmer:innen gibt es einen Vorteil: Die gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Steuer vorliegt.
Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Lizenzgebühren
Wenn du als Lizenzgeber:in Lizenzgebühren aus dem Ausland erhältst oder als Lizenznehmer:in Zahlungen ins Ausland leistest, kommt die Quellensteuer ins Spiel. Diese Steuer wird direkt an der Quelle, also bei der:dem Zahlungsempfänger:in oder -zahler:in, erhoben. Länder behalten oft einen Teil der Lizenzgebühren ein, bevor sie diese ins Ausland überweisen. Die Höhe der Quellensteuer variiert je nach Land, Steuersätze von 5, 10 oder 15 Prozent sind üblich.
In vielen Fällen kannst du eine Doppelbesteuerung vermeiden oder zumindest (etwas) reduzieren. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und anderen Ländern regeln, wie die Steuerlast zwischen den Ländern aufgeteilt wird. Diese Abkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat und ob die Quellensteuer auf die deutsche Steuer angerechnet wird. Wichtig ist es, die entsprechenden Abkommen zu prüfen und eventuell erforderliche Ansässigkeitsbescheinigungen vom Finanzamt zu beantragen, um von den DBA-Vorteilen zu profitieren.
Steuerliche Behandlung von Nutzungsrechten
Wenn du jemand anderem ein Nutzungsrecht, zum Beispiel an einer Marke oder einem Patent, überlässt, hat das ebenfalls steuerlich interessante Konsequenzen haben. Auch als Nehmer:in musst du einiges beachten. Wichtig ist dabei, ob es sich um einen Verkauf oder eine zeitlich befristete Überlassung handelt.
Verkauf von Nutzungsrechten
Stell dir vor, du verkaufst die Rechte an einer Marke für 50.000 Euro. Diese Einnahme wird als Veräußerungsgewinn behandelt und unterliegt der Einkommensteuer – je nach deinem individuellen Steuersatz kann das einen erheblichen Steuerabzug bedeuten. Zudem fällt eventuell auch Gewerbesteuer an, sofern du gewerblich tätig bist.
Auf der anderen Seite, als Nehmer:in, könntest du ein Nutzungsrecht für einen Betrag von 10.000 Euro pro Jahr erwerben. Hier sind die 10.000 Euro nicht einfach als sofortige Betriebsausgabe abziehbar, wenn es sich um ein dauerhaftes Nutzungsrecht handelt. Stattdessen musst du den Betrag möglicherweise über mehrere Jahre abschreiben.
Angenommen, die Nutzungsdauer beträgt fünf Jahre – dann kannst du jährlich 2.000 Euro steuerlich geltend machen. Dies wirkt sich direkt auf deine Steuerplanung und Liquidität aus, da du die Kosten über die Jahre verteilen musst und nicht sofort den vollen steuerlichen Vorteil hast.
Zeitlich befristete Überlassung von Nutzungsrechten
Bei zeitlich befristeten Nutzungsrechten sieht die steuerliche Behandlung etwas anders aus. Wenn du als Lizenznehmer:in ein befristetes Nutzungsrecht erwirbst, beispielsweise eine Softwarelizenz für drei Jahre für 9.000 Euro, kannst du die Kosten in der Regel über die Vertragslaufzeit verteilen, also jährlich 3.000 Euro als Betriebsausgabe absetzen. Das Gleiche gilt, wenn du ein Urheberrecht zeitlich beschränkt nutzt.
Für den:die Lizenzgeber:in bedeutet eine befristete Lizenzvergabe, dass die Einnahmen als laufende Betriebseinnahmen versteuert werden, da es sich nicht um einen endgültigen Verkauf handelt. Die Höhe der Steuer hängt dabei von deinem persönlichen Steuersatz und gegebenenfalls von der Gewerbesteuer ab.
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