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Fonds und ETFs werden bei Freelancer:innen und Selbstständigen immer beliebter, sei es als eine Form des Vermögensaufbaus oder für die Altersvorsorge. Wer aber investiert, muss auf Erträge und Kursgewinne Steuern zahlen.
Bei Ausschüttungen oder einem Verkauf passiert dies automatisch. Doch auch für Anteile, die das Jahr über im Depot liegen, können Steuern fällig werden.
Die Vorabpauschale auf einen Blick
Die Vorabpauschale betrifft alle, die in ETFs oder Fonds investieren, deren Erträge nicht ausgeschüttet, sondern automatisch wiederangelegt werden (sogenannte thesaurierende Fonds). Sie gilt als fiktiver Mindestgewinn, der jedes Jahr besteuert wird – selbst wenn du deine Fondsanteile gar nicht verkauft hast.
Damit du einen schnellen Überblick bekommst, findest du hier die wichtigsten Eckpunkte:
Thema
Wert Info
Was das für dich bedeutet
Basiszins
ca. 2,5 Prozent
Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale
Betroffene Anlagen
Thesaurierende Fonds & ETFs
Bei Wiederanlage von Erträgen wird eine Pauschale versteuert
Freibetrag (Sparerpauschbetrag)
1.000 Euro/2.000 Euro (ledig/verheiratet)
Bis zu diesem Betrag bleiben Kapitalerträge steuerfrei
Berechnungsformel
Fondswert × Basiszins × 70 Prozent – Ausschüttungen
Vorgabe laut § 18 Investmentsteuergesetz (InvStG)
Abführung
Automatisch durch deine Bank
Die Steuer wird Anfang Januar des Folgejahres einbehalten
Fälligkeit für 2026
2. Januar 2026 (voraussichtlich)
An diesem Tag bucht die Bank die Steuer von deinem Verrechnungskonto ab
Rückholung über Steuererklärung
Möglich, wenn du Verluste hattest oder dein Freibetrag noch frei ist
Trage die Werte in der Anlage KAP ein, z. B. bei Nutzung von Accountable oder Elster
Gesetzliche Grundlage
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Regelt seit 2018 die Besteuerung von Fonds und ETFs
💡 Tipp von Accountable: Du musst die Vorabpauschale nicht selbst berechnen – deine Bank übernimmt das automatisch und bucht die Steuer zu Jahresbeginn ab. Trotzdem lohnt es sich, den Vorgang zu verstehen, insbesondere wenn du deine Kapitalerträge in der Steuererklärung einträgst oder prüfen möchtest, ob du zu viel gezahlt hast.
Wie wird die Vorabpauschale bei ETFs und Fonds berechnet?
Die Berechnung der Vorabpauschale folgt einem festen Schema. Dabei geht der Staat davon aus, dass dein ETF oder Fonds eine Mindestverzinsung erwirtschaftet – selbst wenn keine Ausschüttung erfolgt. Grundlage ist der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich auf Basis der Renditen deutscher Staatsanleihen veröffentlicht. Für 2025 wird dieser voraussichtlich bei etwa 2,5 Prozent liegen. Ein höherer Zins bedeutet auch eine höhere Vorabpauschale – und somit eine potenziell höhere Steuerlast.
Die Vorabpauschale wird immer dann relevant, wenn das allgemeine Zinsniveau steigt. Hintergrund: Der Basiszins, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt, dient als Rechengrundlage für die Besteuerung von thesaurierenden Fonds. Liegt dieser Zins über null, unterstellt der Staat positive Erträge – auch wenn keine Ausschüttung erfolgt.
Aber: Eine Steuer auf die Vorabpauschale fällt nur an, wenn
dein Fonds Verluste gemacht hat oder
dein tatsächlicher Gewinn unter der berechneten Pauschale liegt
du einen Freistellungsauftrag hast und dein Sparerpauschbetrag (1.000 Euro/2.000 Euro) noch nicht ausgeschöpft ist
Die Regelung betrifft nur thesaurierende Fonds – bei ausschüttenden Fonds wird die Vorabpauschale meist durch reale Zahlungen abgegolten.
Was bedeutet das konkret für dich?
Du musst nichts aktiv tun: Deine Depotbank berechnet und führt die Steuer automatisch ab.
Prüfe aber deinen Freistellungsauftrag: Wenn du deinen Sparerpauschbetrag (1.000 Euro / 2.000 Euro bei Paaren) nicht ausgeschöpft hast, kannst du die Vorabpauschale damit ausgleichen.
Halte genug Guthaben auf deinem Verrechnungskonto bereit: Die Steuer wird zu Jahresbeginn 2026 automatisch abgebucht.
Behalte die Zinsentwicklung im Blick: Steigt der Basiszins 2026 weiter, kann die Steuerlast 2027 etwas höher ausfallen.
Beispiel: So wirkt sich der Zinsanstieg aus
Nehmen wir an, dein ETF hat einen Wert von 20.000 Euro.
Basiszins
Berechnete Vorabpauschale (70 Prozent Faktor)
Steuerbelastung (26,375 Prozent)
0,0 Prozent (wie 2021)
0 Euro
0 Euro
1,0 Prozent
140 Euro
ca. 37 Euro
2,5 Prozent
245 Euro
ca. 65 Euro
3,0 Prozent
294 Euro
ca. 77 Euro
Je höher der Basiszins, desto höher fällt die fiktive Verzinsung deines ETFs aus – und desto mehr Steuer behält die Bank als Vorabpauschale ein. Gleichzeitig sinkt der Effekt, wenn du deinen Sparerfreibetrag optimal nutzt.
Thesaurierend oder ausschüttend: Wann die Vorabpauschale greift
Ob die Vorabpauschale überhaupt fällig wird, hängt von der Art deines Fonds ab:
Thesaurierende Fonds
Hier werden Erträge wie Dividenden automatisch wiederangelegt. Du erhältst keine Auszahlung – deshalb erhebt der Staat eine fiktive Mindestverzinsung auf Basis des Basiszinses. Diese Vorabpauschale wird automatisch zu Jahresbeginn versteuert – auch ohne tatsächlichen Gewinn.
Beispiel: 15.000 Euro ETF-Wert × 2,5 Prozent × 0,7 = 262,50 Euro → Nach Teilfreistellung und Steuersatz: ca. 48 Euro Steuerlast
Ausschüttende Fonds
Hier werden Erträge regelmäßig ausgezahlt – und die Bank zieht die Steuer direkt bei der Ausschüttung ab. Ist diese Ausschüttung höher als die Vorabpauschale, entfällt diese komplett.
Beispiel: Ein ETF zahlt 250 Euro Dividende – die fiktive Pauschale läge nur bei 175 Euro → keine zusätzliche Steuer.
Thesaurierende ETFs: Steuer einmal jährlich auf angenommene Erträge
Ausschüttende ETFs: Steuer bei jeder Auszahlung – keine Vorabpauschale nötig
Beim Verkauf deiner Anteile wird die gezahlte Vorabpauschale angerechnet – du wirst also nicht doppelt besteuert
Tipp für Selbstständige: Ein Mix aus beiden Fondsarten kann sinnvoll sein – so kombinierst du Liquidität mit langfristigem Vermögensaufbau.
Wird die Vorabpauschale automatisch abgezogen?
Die Banken bzw. Depotanbieter berechnen die Steuer auf ETFs und Fonds zu Beginn des Jahres und buchen sie automatisch vom Verrechnungskonto ab. Es ist daher wichtig, dass auf diesem Konto genügend Mittel vorhanden sind, um Probleme mit der Bank zu vermeiden. Die Anbieter informieren dich normalerweise im Voraus über diesen Vorgang.
Es ist wegen der Vorabpauschale auch ratsam, den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge regelmäßig zu überprüfen, besonders nach einem Bankwechsel. Bei mehreren Konten und Depots bei unterschiedlichen Banken sollte man eine grobe Schätzung der Erträge vornehmen und den Freibetrag entsprechend auf die Banken aufteilen.
Muss ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung angeben?
Ja, auf jeden Fall! In der Einkommensteuererklärung trägst du die Vorabpauschale in der Anlage KAP für „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ein. Hier müssen alle Kapitalerträge, einschließlich der Vorabpauschale, erfasst werden. Wie bereits erwähnt, berechnen alle Banken und Fondsanbieter diese automatisch. Die jeweils abgebuchten Beträge trägst du in deine Steuererklärung ein.
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Hier trägst du die Vorabpauschale ein: Anlage KAP
Die Anlage KAP („Einkünfte aus Kapitalvermögen“) ist der Teil deiner Steuererklärung, in dem du alle Kapitalerträge einträgst – also auch die Vorabpauschale, die deine Bank bereits abgeführt hat.
So gehst du Schritt für Schritt vor:
Steuerbescheinigung prüfen: Öffne die Jahressteuerbescheinigung deiner Bank oder deines Brokers. Dort findest du die Zeile „Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG“ – hier steht der Betrag, den die Bank gemeldet hat.
Anlage KAP öffnen: In Zeile 7 bis 13 werden Kapitalerträge eingetragen, auf die bereits Abgeltungsteuer einbehalten wurde. → Die Vorabpauschale gehört also in diesen Bereich.
Betrag eintragen: Trage die Summe der abgeführten Vorabpauschalen in die entsprechende Zeile ein – zusammen mit anderen Kapitalerträgen, z. B. Zinsen oder Dividenden.
Freistellungsauftrag berücksichtigen: Wenn du einen Freistellungsauftrag hattest, kannst du den entsprechenden Freibetrag in Zeile 13 eintragen. So prüft das Finanzamt automatisch, ob du zu viel gezahlt hast.
Fazit: Was du zur Vorabpauschale 2025 wissen musst
Die Vorabpauschale 2025 betrifft alle Anleger:innen mit thesaurierenden Fonds und ETFs. Sie besteuert einen fiktiven Mindestgewinn auf Basis des Basiszinses von rund 2,5 Prozent.
Du musst nichts selbst berechnen – deine Bank führt die Steuer automatisch ab. Wichtig ist nur, dass du einen Freistellungsauftrag nutzt und die Anlage KAP prüfst, um gegebenenfalls zuviel gezahlte Steuer über die Steuererklärung zurückzuholen.
💡 Kurz gesagt: Verstehen lohnt sich, rechnen musst du nicht – aber wer seine Freibeträge und Zinsentwicklung im Blick behält, spart Steuern und vermeidet Überzahlungen.
FAQ – Häufige Fragen zur Vorabpauschale
Muss ich die Vorabpauschale selbst berechnen?
Als Anleger:in musst du die Vorabpauschale nicht selbst berechnen. Deine Depotbank übernimmt die Berechnung und führt die Steuer automatisch ab.
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Die Vorabpauschale 2025 wird voraussichtlich am 2. Januar 2026 fällig. Zu diesem Zeitpunkt zieht deine Bank die fällige Steuer automatisch vom Verrechnungskonto ein.
Wo trage ich die Vorabpauschale in der Steuererklärung ein?
Die Vorabpauschale trägst du in der Anlage KAP ein. Dort werden alle Kapitalerträge mit bereits einbehaltener Abgeltungsteuer erfasst.
Kann ich die Vorabpauschale zurückholen?
Wenn du unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibst oder kein Gewinn erzielt wurde, kannst du die Vorabpauschale über die Steuererklärung zurückholen. Das Finanzamt erstattet den Betrag automatisch.
Betrifft die Vorabpauschale auch ausschüttende ETFs?
Die Vorabpauschale betrifft vor allem thesaurierende ETFs. Bei ausschüttenden ETFs wird die Steuer bereits bei der Dividendenzahlung einbehalten, sodass keine zusätzliche Vorabpauschale anfällt.
Was bedeutet der Basiszins für die Vorabpauschale ? Der Basiszins ist die zentrale Rechengröße für die Vorabpauschale. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt – für 2026 liegt er voraussichtlich bei rund 2,53 Prozent. Dieser Zinssatz bestimmt den fiktiven Mindestgewinn, den der Staat bei thesaurierenden Fonds und ETFs unterstellt. Je höher der Basiszins, desto höher fällt die Vorabpauschale – und damit deine Steuerlast – aus.
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11.05.2024
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09.04.2026
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