Wann muss ich bei Verkäufen auf eBay, Kleinanzeigen & Co. Steuern zahlen?
Lesezeit 5 Minuten
Wer seinen Dachboden gelegentlich entrümpelt und die Sachen über Amazon, eBay oder Kleinanzeigen-Portale verkauft, muss meist keine Steuern zahlen. Anders sieht die Sache aus, wenn man regelmäßig und gezielt Dinge anbietet, verbunden mit Absicht, einen netten Gewinn einzustreichen.
Aufregung bringt seit 2023 ein neues Gesetz, das die Online-Plattformen zur Übermittlung bestimmter Daten verpflichtet. Dadurch wird es schwieriger, private Verkäufe vor dem Finanzamt zu verstecken.
Wir erklären, was das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) für dich bedeutet, welche steuerlichen Regelungen für eBay, Kleinanzeigen & Co. gelten und in welchen Fällen das Finanzamt deine Verkäufe als gewerbliche Tätigkeit einstufen kann.
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) regelt Online-Verkäufe neu
Seit Anfang 2023 gilt das „Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen“, kurz: Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PstTG). Es zielt darauf ab, die Steuertransparenz bei Online-Verkäufen zu erhöhen und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen.
Das Gesetz verpflichtet Betreiber von elektronischen Marktplätzen wie eBay, Amazon oder Etsy, Portalen wie kleinanzeigen.de (früher „eBay Kleinanzeigen“), Gastgeber-Portalen (etwa AirBnb) oder Plattformen zum Verkauf von privater Autos (AutoScout, Mobile.de), bestimmte Informationen über die auf ihrer Plattform tätigen Verkäufer:innen bzw. Anbieter:innen an das Bundesamt für Steuern zu übermitteln. Die Meldungen müssen in der Regel vierteljährlich erfolgen und beinhalten unter anderem:
- Name und Adresse des Verkäufers
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Zeitpunkt und Höhe der Umsätze
- Art der verkauften Waren oder Dienstleistungen
Allerdings gibt es zwei Einschränkungen:
- Die Marktplätze müssen die Meldungen nur dann machen, wenn der Verkäufer bzw. die Verkäuferin mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft oder der Gesamtwert von 2.000 Euro überschritten wird.
- Die Meldungen von eBay, Kleinanzeigen und Co. sind zunächst rein informativ. Ob Steuern zu zahlen sind, prüft das Finanzamt erst im nächsten Schritt.
Da auch spezielle Daten wie Steueridentifikationsnummer oder Bankverbindung benötigt werden, müssen die Plattform-Betreiber aktiv auf Nutzer:innen zugehen und die Informationen abfragen, um ihrer Meldepflicht nachzukommen. Dieser Anfrage solltest du dringend nachkommen, denn ansonsten darf der Betreiber entweder dein Konto sperren oder Zahlungen an dich einbehalten.
Was bedeutet das für dich?
Wenn du als Verkäufer:in auf einer dieser Plattformen tätig bist, werden deine Verkaufsdaten an das Finanzamt weitergegeben. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass eventuell nicht versteuerte Einnahmen entdeckt werden. Es ist also umso wichtiger, dass du deine steuerlichen Pflichten genau kennst und einhältst, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Gewerbliche und private Verkäufer im Fokus
Während gewerbliche Verkäufer:innen in der Regel bereits steuerlich erfasst sind und gegebenenfalls Umsatzsteuer abführen, können auch private Verkäufer:innen auf Amazon, eBay oder Kleinanzeigen-Portalen durch das neue Steuergesetz ins Visier der Finanzbehörden geraten, wenn der Verdacht auf gewerbliche Aktivität besteht. Wenn du auf einer dieser Plattformen tätig bist, solltest du dir bewusst sein, dass seit Anfang 2023 deine Verkaufsdaten an das Finanzamt weitergegeben werden könnten.
Private Verkäufe über eBay, Kleinanzeigen und Co. sind meist steuerfrei
Wenn du Dinge wie Schmuck, Edelmetalle oder Antiquitäten innerhalb eines Jahres kaufst und wieder verkaufst, dann spricht man von einem privaten Veräußerungsgeschäft. Das kann auch für aktuelle Produkte wie eine Playstation oder Fußball-Tickets gelten. Solche Geschäfte können auf eBay, Kleinanzeigen steuerpflichtig sein, vor allem wenn der Artikel, den du verkaufst, ein Potenzial zur Wertsteigerung hat.
Bei privaten Verkäufen geht es oft um Einzelstücke oder Dinge, die du nicht mehr brauchst. Wenn du zum Beispiel deinen Keller aufräumst und alte Schätze findest, die du dann verkaufen möchtest, fällt das in der Regel unter private Veräußerungsgeschäfte. Solange du diese Verkäufe nicht regelmäßig und nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung durchführst, bist du in der Regel bei Amazon, eBay, Kleinanzeigen & Co. steuerfrei. Aber Vorsicht: Wenn du systematisch Dinge kaufst, um sie teurer zu verkaufen, sieht das Finanzamt das möglicherweise anders.
Spezialfall Reselling
Beim “Reselling” kaufst du Artikel mit der Absicht, sie später teurer weiterzuverkaufen. Das betrifft oft limitierte oder seltene Artikel wie Sneaker oder Handtaschen. Auch hier kann das Finanzamt aufmerksam werden, wenn es regelmäßig und mit Gewinnabsicht passiert.
Ab wann muss man bei eBay, Kleinanzeigen, Etsy & Co. Steuern zahlen?
Wenn du regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu machen, verkaufst, könnte das als gewerbliche Tätigkeit eingestuft werden. Dann wären die Einnahmen über eBay, Kleinanzeigen und Co. steuerpflichtig – auch rückwirkend, wodurch Steuernachforderungen auf dich zukommen könnten. Zudem müsstest du eventuell ein Gewerbe anmelden.
Wenn du innerhalb eines Jahres einen Gegenstand kaufst und wieder verkaufst, zählen die Einnahmen als sonstige Einkünfte und müssen in der Steuererklärung in die Zeilen 7 bis 10 eingetragen werden. Steuerpflichtig wird es jedoch erst, wenn du insgesamt mindestens 600 Euro Gewinn im Jahr erzielst. Diese 600 Euro sind eine Freigrenze. Sobald du diese Schwelle überschreitest, muss der gesamte Gewinn versteuert werden, nicht nur der Betrag über den 600 Euro.
💡Tipp von Accountable: Die 600-Euro-Grenze gilt pro Person. Zusammen veranlagte Ehepaare können ihn doppelt nutzen. Das bedeutet, wenn du und deine Ehepartner:in jeweils unter 600 Euro Gewinn bleibt, sind die Einnahmen steuerfrei.
Gewerbliche Tätigkeit: Wann wird es kompliziert?
Die Frage, wann du als gewerblicher Händler eingestuft wirst, ist nicht einfach zu beantworten. Selbst wenn du die im neuen Gesetz genannten Grenzen (weniger als 30 Verkäufe und höchstens 2.000 Euro Einnahmen) überschreitest, heißt das nicht zwangsläufig, dass du gewerblich handelst. Allerdings gibt es einige Anhaltspunkte, die darauf hindeuten könnten.
Verkaufst du zum Beispiel regelmäßig neue Artikel online, kann das Finanzamt aufmerksam werden und deine Verkäufe über eBay oder Kleinanzeigen-Portale als gewerbliche Tätigkeit einstufen. Das bringt weitere steuerliche Pflichten mit sich. Es ist allerdings nicht immer einfach zu bestimmen, wann der Übergang von privatem zu gewerblichem Handel stattfindet. Generell spielen mehrere Faktoren eine Rolle:
- Die Plattform: Auf Etsy sind beispielsweise eher professionelle Händler unterwegs. Ein Verkauf dort könnte also als gewerblich eingestuft werden.
- Art der Waren: Bei Neuwaren wird schneller von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen.
- Anzahl der Verkäufe: Wenn du regelmäßig und über einen längeren Zeitraum (und nicht nur gelegentlich) verkaufst, könnte das als gewerblich angesehen werden.
- Gewinnabsicht: Wenn du gezielt Gewinne erzielst, spricht das ebenfalls für eine gewerbliche Tätigkeit.
- Kauf von Artikeln zum Wiederverkauf: Wenn du Artikel gezielt mit der Absicht kaufst, sie später wieder zu verkaufen, spricht das für eine gewerbliche Tätigkeit. Das gilt insbesondere, wenn du diese Artikel in größeren Mengen oder regelmäßig kaufst.
- Verkauf von selbst hergestellten Artikeln: Produzierst du selbst Artikel, um sie zu verkaufen, wird das in der Regel als gewerbliche Tätigkeit angesehen. Das gilt vor allem, wenn die Produktion nicht nur gelegentlich erfolgt.
- Verkauf über einen längeren Zeitraum: Wenn du über Monate oder gar Jahre hinweg kontinuierlich verkaufst, könnte das als gewerbliche Tätigkeit interpretiert werden, selbst wenn die Anzahl der Verkäufe oder der erzielte Umsatz relativ gering ist.
- Mehrere oder gleichartige Artikel im Angebot: Das Anbieten von mehreren oder gleichartigen Artikeln kann ebenfalls ein Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit sein, vor allem wenn dies regelmäßig geschieht.
➡️ Selbstständige Einkünfte über Etsy: Was muss ich beachten?
Folgen einer Einstufung als gewerbliche Tätigkeit
Lag dein Umsatz im ersten Jahr der gewerblichen Tätigkeit unterhalb von 22.000 Euro und im Folgejahr unter 50.000 Euro, dann kannst du die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen. Du brauchst dann keine Umsatzsteuer abführen. Erzielst du über eBay, Kleinanzeigen & Co. aber mehr als 22.000 Euro brutto, wird Umsatzsteuer fällig. Du bist dann kein Kleinunternehmer:in mehr und musst Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer genannt) auf deinen Rechnungen ausweisen. Diese beträgt je nach Artikel 19 oder 7 Prozent.
Unabhängig davon, ob du ein Klein- oder reguläre:r Unternehmer:in bist, benötigst du vom Finanzamt eine Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Nummer muss auf allen Rechnungen stehen, die du deinen Kunden schickst.
Ausnahme Liebhaberei
Ein entscheidender Faktor ist die Absicht, Gewinn zu erzielen. Das Finanzamt schaut oft auf die Anzahl der Verkäufe und den Zeitraum, in dem diese stattfinden, um die Gewinnerzielungsabsicht festzustellen. Selbst wenn du keinen Überschuss erzielst, kann die reine Absicht, Gewinn zu machen, ausreichen, um als gewerblich eingestuft zu werden.
Wenn du aber nur Verluste machst und generell kein Geld verdienen möchtest, geht das Finanzamt von einer Liebhaberei aus. Verluste aus solchen Aktivitäten können in der Steuererklärung allerdings nicht geltend gemacht werden.
💡Accountable ist das Steuerprogramm für Selbstständige. Mit der App und Web Version kannst du deine Buchhaltung und alle Steuererklärungen selbst erledigen. Erfahre mehr!
Hast du gefunden, was du gesucht hast?
Das freut uns!
Bleib auf dem Laufenden! Trag’ deine E-Mail ein und wir updaten dich mit neuesten Tipps oder wenn sich die Steuergesetze ändern.
Das tut uns leid
Warum hat dir der Artikel nicht weitergeholfen?
Vielen Dank für deine Antwort 💜
Wir freuen uns über dein Feedback und werden unsere Artikel verbessern.