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Steueränderungen 2023 – So profitierst du von den Entlastungen

Geschrieben von Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am
Lesezeit 4 Minuten

Durch das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2022 kommt es zu zahlreichen Steueränderungen und unterschiedlichen Steuerentlastungen in 2023. Hier verraten wir dir, welche das sind und wie du von diesen profitieren kannst!  

Was ändert sich 2023 steuerlich? Mehr Netto vom Brutto

Die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine inklusive Energiekrise und Inflation sind für uns alle besonders in Form von steigenden Strom-, Gas- und Lebensmittelpreisen deutlich spürbar. Um diese und andere finanzielle Belastungen zu reduzieren, hat die Bundesregierung im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 verschiedene Steueränderungen für 2023 geplant. Dadurch soll im nächsten Jahr der Inflation entgegengewirkt und für uns alle deutlich mehr Netto vom Brutto übrigbleiben.

Die geplanten Neuerungen und Steuerentlastungen für 2023 sind für die unterschiedlichsten Bereiche vorgesehen. Egal ob Grundfreibetrag, Kindergeld oder Homeoffice-Pauschale: Von den Änderungen der verschiedenen Steuertarife kannst du abhängig von deiner Lebenssituation und je nach Höhe deines Einkommens im nächsten Jahr noch mehr aus deiner Steuererklärung herausholen.

  1. Grundfreibetrag
  2. Kindergeld
  3. Unterhalt für ältere Kinder
  4. Homeoffice
  5. Umsatzsteuer für Photovoltaik
  6. Sparerpauschbetrag

Grundfreibetrag steigt auf 10.908 Euro

Der Grundfreibetrag, also die maximale Höhe deines Einkommens, für das keine Steuern anfallen, steigt ab ersten Januar 2023 von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Das heißt, dass du im nächsten Jahr 2023 561 Euro steuerfrei mehr verdienen kannst. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartner:innen bleibt der doppelte Betrag, also 21.816 Euro, steuerfrei. Für 2024 ist eine weitere Anhebung um 300 Euro geplant. Auch wenn du mehr verdienst, profitierst du von der Anhebung des Grundfreibetrags, indem ein größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. 

Die Einkommenssteuer wird also nur dann fällig, wenn du diesen neuen Grundfreibetrag überschreitest. Der Steuersatz startet bei 14 Prozent und erhöht sich mit zunehmendem Einkommen. Das Problem: Durch die Inflation hebt sich auch eine Gehaltserhöhung aufgrund der gestiegenen Preise automatisch auf. Dadurch müsstest du von deinem Lohn mit einem höheren Steuersatz noch mehr abgeben, obwohl du dir weniger leisten kannst. Um der sogenannten „kalten Progression“ entgegenzuwirken, wurden die Steuertarife an die Inflation angepasst:

  • Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent gilt z.B. erst bei einem tatsächlich höherem Jahreseinkommen 62.810 Euro anstatt ab 58.597 Euro.
  • Wer 2023 weniger als 66.915 Euro versteuern muss, muss außerdem keinen Solidaritätszuschlag zahlen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag werden angehoben

Von den Steuerentlastungen 2023 sollen vor allem auch Familien mit Kindern profitieren. Daher soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder im nächsten Jahr (219 Euro für das erste und zweite und 225 Euro für das dritte Kind) auf jeweils 250 Euro pro Kind und Monat steigen. Das Kindergeld in Höhe von 250 Euro ab dem vierten Kind bleibt unverändert. Bei drei Kindern kommen so 750 Euro anstatt wie bisher 633 Euro im Monat zusammen. Das sind 13 Prozent mehr und damit die bisher größte Erhöhung des Kindergels. 

Ebenfalls erhöht wird der Kinderfreibetrag. Dieser wird jedes Jahr vom zu versteuernden Einkommen pro Kind abgezogen und reduziert dadurch die Höhe der zu zahlenden Einkommensteuer. Dabei werden aber Kindergeld und Freibetrag miteinander verglichen – du bekommst aber die für dich bessere Lösung („Günstigerprüfung“). Der Kinderfreibetrag erhöht sich pro Elternteil ab 2023 um 404 Euro auf 6.024 Euro. Ab 2024 ist eine weitere Erhöhung um 360 Euro auf 6.384 Euro vorgesehen. 

➡️ Selbstständig und Eltern? Das musst du wissen!

Unterhalt und Entlastungsbetrag steigen 2023

Kindergeld gibt es laut Gesetz nur für Kinder unter 25 Jahre. Eltern, die ihre älteren Kinder aber auch über dieses Lebensjahr hinaus weiterhin finanziell unterstützen wollen, können mit einer weiteren Steuerentlastung ab 2023 rechnen: So können bis zu 10.908 Euro als Unterhalt plus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für über 25-jährige Kinder im nächsten Jahr zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden. Steigen die Einkünfte des jeweiligen Kindes über 624 Euro im Monat, verringert sich dadurch der absetzbare Betrag.

Zudem steigt der Entlastungsbetrag für alleinerziehende Eltern im nächsten Jahr um 252 Euro auf 4.260 Euro an, wodurch sich die steuerliche Belastung zusätzlich verringert. Falls du alleinerziehend bist und du in Steuerklasse II bist oder dorthin wechselst, kannst du bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug vom Entlastungsbetrag profitieren.

Homeoffice-Pauschale steigt, wird mit Fahrtkosten verrechnet

Du arbeitest häufig oder sogar komplett von zuhause aus? Perfekt, denn dank der Erhöhung der Homeoffice-Pauschale kannst du im nächsten Jahr 6 Euro pro Tag für bis zu 210 Tage im Jahr steuerlich geltend machen. Das ist ein Maximalbetrag von 1.260 Euro. Bisher konnten nur 5 Euro für maximal 120 Tage im Homeoffice mit dem Finanzamt abgerechnet werden und der maximale Betrag betrug lediglich 600 Euro. 

Falls du zwischen heimischen Schreibtisch und Büro hin und her pendelst, musst du dich allerdings zwischen Homeoffice-Pauschale oder Pendlerpauschale entscheiden. An Tagen im Homeoffice musst du grundsätzlich auf die Fahrtkosten verzichten. Beides kannst du nur geltend machen, wenn du für bestimmte Tätigkeiten neben dem Büro einen weiteren Arbeitsplatz benötigst. So z.B. als Lehrer:in: Vormittags unterrichtest du in der Schule, während du nachmittags zuhause Unterricht vorbereitest oder korrigierst. 

💡Tipp von Accountable: Was du alles im Homeoffice absetzen kannst und wie du die Pauschale geltend machst, erfährst du hier.

Änderungen bei der Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen 2023

Von den Steuerentlastungen 2023 profitieren auch private Besitzer, die mit kleineren Photovoltaik-Anlagen Geld verdienen. Denn ab Januar nächsten Jahres sind diese von der Einkommens- und Umsatzsteuer befreit. Dafür gelten jedoch folgende Voraussetzungen:

  • Die Bruttoleistung der Anlage bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Gebäuden ohne Wohnraum darf maximal 30 Kilowatt betragen.
  • Bei Mehrfamilienhäusern darf die Anlage maximal 15 Kilowatt pro Wohneinheit produzieren.
  • Bei mehreren Anlagen auf verschiedenen Gebäuden darf Maximalleistung insgesamt 100 Kilowatt nicht übersteigen.

Zusätzlich entfällt beim Kauf, der Lieferung und auch bei der Installation von Photovoltaik-Anlagen und Stromspeichern künftig die Umsatzsteuer. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Steuerbürokratie beim Betrieb kleinerer Anlagen abzubauen. Damit betreffen die Steueränderung 2023 auch Kleinunternehmer: Denn bisher konnten sich Besitzer von Photovoltaik-Anlagen, die ins öffentliche Netz einspeisen mit der Kleinunternehmerregelung bei einem Umsatz von bis zu 22.000 Euro von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Dies ist nun nicht mehr nötig. 

Sparer und Rentner profitieren ebenfalls

Über die umfangreichen Steueränderungen, die 2023 in Kraft treten, können sich auch Sparer:innen freuen, denn im nächsten Jahr steigt der sogenannte Pauschbetrag von 801 Euro auf 1.000 Euro. Bei Ehepartnern sind es dementsprechend 2.000 Euro. Der Pauschbetrag sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte, wie z.B. Zinsen und Dividenden, steuerfrei sind. Durch die Erhöhung bleibt also etwas mehr von deinen Erträgen über, falls du Geld angelegt hast. 

Auch bei der Rente und der Altersvorsorge kommt es zu Steuerentlastung im Jahr 2023: Sowohl die Beiträge zur Rentenversicherung und andere Altersvorsorgeaufwendungen wie z.B. die betriebliche Altersvorsorge, können als Sonderausgaben zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden, um eine doppelten Besteuerung zu vermeiden. 

➡️ Rentenversicherung? Das solltest du als Freelancer wissen!


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Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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