Energiepreispauschale 2022 für Selbstständige
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Du hast bestimmt schon gehört, dass die Regierung ein Entlastungspaket für alle Steuerzahler geplant hat. Es soll in Zeiten der steigenden (Energie-)Kosten etwas Erleichterung bringen.
Ein Teil davon ist die sogenannte Energiepreispauschale (EPP). Was genau für dich als Selbstständige:r gilt und wie du die 300-€-Pauschale nutzen kannst, erfährst du hier.
So erhältst du die Energiepreispauschale
Wenn du Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r bist, hast du Anspruch auf die Energiepreispauschale. Diese beinhaltet eine Einmalzahlung von 300€. Doch du erhältst das Geld nicht konkret auf dein Konto, es wird stattdessen mit deinen Steuerzahlungen verrechnet.
Da grundsätzlich alle Selbstständigen Steuervorauszahlungen leisten müssen, wird die Energiepauschale mit deiner Einkommensteuer-Vorauszahlung für das dritte Quartal 2022 verrechnet.
Doch nicht alle Selbstständigen müssen regelmäßig Steuervorauszahlungen leisten. Wenn du wenig verdienst und im letzten Jahr weniger als 400€ an Steuern ans Finanzamt zahlen musstest, werden im laufenden Jahr keine Steuervorauszahlungen fällig.
In diesem Fall bekommst du zwar auch die Erstattung von 300€, doch musst du dafür länger warten. Du kannst diese nämlich erst in der Einkommensteuererklärung für 2022, die du im Jahr 2023 einreichst, geltend machen.
➡️ Hier erfährst du alles zu den Steuervorauszahlungen für Selbstständige.
Was ist, wenn du nebenberuflich selbstständig bist?
Wenn du angestellt bist und noch nebenberuflich, z.B. als Kleinunternehmer, tätig bist, kann es sein, dass du die Energiepreispauschale zweimal erhältst. In diesem Fall wird die Pauschale zunächst über deinen Arbeitgeber realisiert, indem deine Lohnsteuerzahlung im September reduziert wird. Außerdem wird automatisch deine Vorauszahlung für deine selbstständige Tätigkeit herabgesetzt.
In diesen Fällen korrigiert das Finanzamt aber die doppelte Auszahlung der EPP mit der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022.
Energiepreispauschale und Steuern
Die Energiepreispauschale gilt als Einkommen und erhöht somit den Betrag deines zu versteuernden Einkommens um 300€. Leider fallen darauf also Steuern an. Das bedeutet, dass eigentlich nur jene, die in 2022 weniger als 10.347€ verdienen, also unter dem steuerlichen Freibetrag liegen und somit keine Steuern zahlen müssen, den vollen Betrag geltend machen können.
➡️ Überschreitest du den Grundfreibetrag?
Alle anderen die diese Grenze überschreiten, müssen Einkommensteuer zahlen. Verdienst du also z.B. etwa 50.000€ im Jahr, bleiben dir nach der Steuer noch ca. 190€ von den 300€ der Energiepreispauschale.
Immerhin: Die Energiepauschale ist sozialversicherungsfrei.
➡️ Von diesen Steuerpauschalen kannst du als Selbstständige:r profitieren!
Energiepreispauschale in Accountable
Mit Accountable kannst du ohne Vorkenntnisse oder lange Einarbeitung deine Steuererklärungen als Selbstständige:r erledigen. Natürlich wird dabei auch die Energiepreispauschale berücksichtigt!
Trage einfach deine Einkommensteuer-Vorausszahlungen ein und Accountable zieht automatisch die Pauschale von 300€ von deiner Vorauszahlung im September 2022 ab!
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