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Kryptowährung und Steuern: Bundesfinanzministerium (BMF) macht klare Vorgaben

Geschrieben von Tino Keller
Aktualisiert am
Lesezeit 3 Minuten

Immer mehr Selbstständige handeln mit Bitcoin, Ethereum, Dash und Co. Wie du jedoch Krypto Gewinne richtig versteuerst, war lange Zeit unklar. Denn: Es gab keine genauen Vorgaben des Bundesfinanzministeriums (BMF). Damit ist jetzt Schluss. Das BMF hat ein offizielles Schreiben zum Thema Kryptowährung und Steuern veröffentlicht. Es sorgt zum ersten Mal für eine bundesweit einheitliche Vorgabe für das Versteuern von virtuellen Währungen. Wir erklären dir die wichtigsten Erkenntnisse aus dem BMF-Schreiben.

BMF zu Kryptowährung und Steuern: 6 wichtige Fragen und Antworten 

Im Juni letzten Jahres hatte das BMF einen ersten Entwurf zu Krypto und Steuern vorgelegt. Um seine Ansätze zu konkretisieren, hörte das BMF danach verschiedene Krypto-Verbände an. Das offizielle BMF-Schreiben gibt jetzt auf 24 Seiten die Regeln für die Versteuerung von Kryptowährungen in Deutschland vor. Es beantwortet sechs wichtige Fragen – und schafft so Rechtssicherheit für Selbstständige, die mit Krypto handeln.

1. Wann muss ich Kryptowährungen versteuern?

Das BMF legt fest: Kryptowährungen wie Bitcoin und Dash sind ein Wirtschaftsgut. Das heißt für die Praxis: Tauschst du eine Kryptowährung in Euro, US-Dollar oder eine virtuelle Währung um und machst dabei Gewinn, musst du diesen versteuern. Wie viel Steuern du zahlst, hängt von deinen Einkünften ab. Gewinne aus Krypto addieren sich auf deine sonstigen Einnahmen, wie zum Beispiel aus deiner Tätigkeit als Selbstständige:r. 

Es gibt jedoch Ausnahmen: Behältst du Kryptowährungen mehr als ein Jahr, musst du keine Steuern auf deinen Gewinn zahlen. Und: Machst du in einem Jahr mit digitalen Token nicht mehr als 600 Euro Gewinn, ist dieser ebenfalls steuerfrei.

2. Wie ermittele ich meinen Gewinn aus Kryptowährungen?

Bisher war die Vorgabe des BMF: Du musst deinen Gewinn über das FIFO-Verfahren („First in – First out“) ermitteln. Das Verfahren geht davon aus, dass du zuerst die Coins verkaufst, die du zuerst gekauft hast. Das BMF akzeptiert jetzt zusätzlich die Durchschnittsmethode. Diese nimmt den Durchschnittspreis aller von dir angeschafften Kryptowährungen, um deinen Gewinn zu ermitteln. Als Grundlage dafür kannst du den Kurs einer Handelsplattform – wie beispielsweise Coinbase oder Bitpanda – nutzen. 

3. Verlängern Lending und Staking die Haltefrist?

Nutzt du Kryptowährung in deiner Wallet für Lending (kryptobasiertes Darlehen) oder Staking (Zurverfügungstellung von Krypto zur Sicherung des Netzwerks und von Transaktionen), verlängert sich nicht die Haltefrist. Im ersten Entwurf des BMF zu Kryptowährung und Steuern hieß es noch, dass du deine Coins mit Lending oder Staking erst nach zehn Jahren steuerfrei veräußern kannst. Diese Vorgabe hat nicht in das finale BMF-Schreiben gefunden. Du kannst deine Bitcoins also auch trotz Lending und Staking nach einem Jahr steuerfrei verkaufen.

4. Ist Staking eine gewerbliche Tätigkeit? 

Um zu bewerten, ob du mit Staking gewerblich tätig wirst, unterscheidet das BMF in aktives und passives Staking. Beim aktiven Staking (Forging) betreibst du selbst Staking-Nodes. Einkünfte daraus sind gewerblich. Das heißt: Du musst dafür ein Gewerbe anmelden, eine Gewinnermittlung erstellen und eine Gewerbesteuererklärung abgeben. Du musst alle Gewinne aus Veräußerung und Tausch versteuern.

Beim passiven Staking erhältst du von den Forgern eine Vergütung. Du bist also nicht selbst an der Blockerstellung beteiligt. Für Kryptowährung und Steuern bedeutet das: Du bist nicht gewerblich tätig, sondern generierst private Einkünfte.

5. Ist Mining eine gewerbliche Tätigkeit?

Nimmst du Einkünfte aus Mining ein, handelst du gewerblich. Das BMF geht davon aus, dass neu erstellte Einheiten als „angeschafft“ gelten. Sie sind daher zu versteuern. Bist du Teilnehmer eines Mining-Pools, bist du laut BMF Mitunternehmer. In diesem Fall handelst du ebenfalls gewerblich und musst deine Gewinne daraus versteuern.

6. Ist das BMF-Schreiben ein Gesetz?

Das BMF-Schreiben ist kein Gesetz. Denn: Es wurde nicht vom Bundestag oder Bundesrat verabschiedet. Aber: Das Schreiben hat einen gesetzlichen Charakter. Für die Praxis bedeutet das: Das Finanzamt muss sich an die Inhalte aus dem Schreiben halten. 

Krypto und Steuern: BMF-Schreiben schafft Sicherheit

Das BMF macht mit seinem Schreiben endlich klare Vorgaben, worauf du beim Thema Bitcoin und Steuer achten musst. Du kannst deine Gewinne aus Krypto damit rechtssicher in der Steuererklärung angeben. Der Schlusspunkt ist hiermit jedoch noch nicht gesetzt. Virtuelle Währungen in Deutschland entwickeln sich rasant. Das BMF ließ daher bereits wissen, zeitnah ergänzende Vorgaben zu verfassen – und so den Kryptohandel weiter zu erleichtern.

💡Tipp von Accountable: Damit du bei deiner Buchhaltung keine Fehler machst, solltest du als Selbstständige:r stets alle Rechnungen sauber an- und ablegen. Mit Accountable kannst du deine Rechnungen auch in Bitcoin schreiben und deine Steuern schnell und unkompliziert abhaken. 

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Tino Keller
Tino Keller

Tino hat bereits zwei Unternehmen aufgebaut und kennt daher die Herausforderungen für Selbstständige aus erster Hand. Mit Accountable möchte er Steuern so einfach wie möglich machen.
Wenn er nicht arbeitet, genießt Tino ein schönes Asado mit einem Glas Malbec und feiert den einen oder anderen Sieg seiner Lieblingsfußballmannschaft 1. FC Köln

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