2021 für Selbstständige: Änderungen und neue Regeln
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2020 gab es für Selbstständige so viele Änderungen wie noch nie zuvor in einem Jahr. Einige waren geplant und andere wurden kurzfristig eingeführt, um die Belastungen der Corona-Pandemie für Selbstständige zu minimieren. Nun gilt es den Blick nach vorne zu richten und sich auf 2021 vorzubereiten. Hierfür schauen wir welche Änderungen anstehen, welche Regelungen auslaufen und worauf es ankommt, um auch dieses Jahr gut durch den Steuerdschungel zu kommen.
💡Tipp von Accountable: Wer 2020 noch einmal Revue passieren lassen möchte, kann sich hier unseren Steuer-Rückblick durchlesen.
Relevante Änderungen für alle Bürger*innen
Grundfreibetrag
Wie fast jedes Jahr wird auch 2021 der Grundfreibetrag erhöht. Im Vergleich zu 2020 steigt dieser von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Für Ehepaare verdoppelt sich Betrag. Der Grundfreibetrag ist das Einkommen, welches das Existenzminimum jeder/n Bürger*in darstellt und daher komplett steuerfrei gestellt ist.
Solidaritätszuschlag
Die nächste wichtige Änderung ist für viele der Wegfall des Solidaritätszuschlags. Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro bzw. 123.434 Euro bei Ehepaaren wird kein Solidaritätszuschlag mehr erhoben. Diesen Vorteil genießen somit rund 90% aller Steuerzahler*innen. Bei einem jährlichen Einkommen von 61.716 Euro entspricht der Wegfall des Solidaritätszuschlags einem Steuervorteil von rund 932 Euro. Erst wer über diesen Einkommensgrenzen liegt, zahlt dann wieder zumindest teilweise den Solidaritätszuschlag. Ab einem Jahreseinkommen von 96.409 Euro bzw. dem Doppelten bei Ehepaaren, ist wieder der volle Solidaritätszuschlag von 5,5% zu zahlen.
Kalte Progression
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die kalte Progression. Um diesen seit langer Zeit kritisierten Mechanismus abzumildern, will die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für bestimmte Steuersätze zukünftig in Höhe der jeweiligen Inflation nach oben anpassen. Unter einer kalten Progression versteht man die Steuermehrbelastung, die durch eine Einkommenserhöhung entsteht, die lediglich die Inflation ausgleicht. Die Folge: Sowohl die Geldentwertung als auch der Fiskus senken das Nettoeinkommen.
Um diesen seit langer Zeit kritisierten Mechanismus abzumildern, will die Bundesregierung die Einkommensgrenzen für bestimmte Steuersätze zukünftig in Höhe der jeweiligen Inflation nach oben anpassen.
Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Aufgaben und Tätigkeiten
Eine weitere Änderung ist die Erhöhung der Aufwandspauschale für ehrenamtliche Aufgaben und Tätigkeiten. So steigt z.B. der Freibetrag für Übungsleiter*innen in Sportvereinen und ehrenamtliche Betreuer*innen von 2.400 Euro auf 3.000 Euro.
Höhere Pauschbeträge für Pflege von Angehörigen und Menschen mit Behinderungen
Auch der Pauschbetrag für die Pflege von Angehörigen steigt und erstmals nach 45 Jahren wird der Pauschbetrag für Menschen mit Behinderung erhöht. So kann eine Person mit einem Behinderungsgrad von 30% nun 620 Euro statt bisher 310 Euro absetzen.
Steuerveränderungen für Eltern
Seit dem 01.07.2020 wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Rahmen des Corona-Paketes der Bundesregierung beinahe verdoppelt. . Diese Änderung gilt befristet auch für 2021 und so bleibt der Betrag bei 4.008 Euro.
Die nächste Änderung betrifft ebenfalls alle Steuerzahler*innen mit Kindern, die dieses Jahr etwas mehr Kindergeld erhalten. In 2021 gibt es für die ersten zwei Kinder je 219 Euro/Monat pro Kind, für das dritte Kind erhalten Eltern 225 Euro/Monat und ab dem vierten Kind beträgt das Kindergeld 250 Euro/Monat. In diesem Zusammenhang steigt auch der Kinderfreibetrag auf 8.383 Euro für zusammenveranlagte Eltern.
Wichtig für Selbstständige: Grundsicherung, Krankenversicherung und Entfernungspauschale
Da viele Selbstständige durch die Corona-Pandemie finanziell stark gelitten haben, ist es auch wichtig zu wissen, dass die Regierung den Zugang zur Grundsicherung (auch bekannt als Hartz IV) erleichtert hat. Wer auf diese Unterstützung angewiesen ist, bekommt ab Januar 14 Euro mehr und somit einen Betrag von 446 Euro monatlich.
Für Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, steigt der monatliche Beitrag aufgrund der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze von 56.250 Euro auf 58.050 Euro. Viele Fachleute rechnen auch mit einer weiteren Anhebung des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen von 0,2% bis zu 0,6% abhängig von der jeweiligen Krankenkasse.
💡Tipp von Accountable: Mehr Informationen zur Krankenversicherung und deinen Möglichkeiten als Selbstständiger:r gibt es hier.
Ab dem 01. Januar unterliegen Brennstoffe (Benzin, Diesel , Heizöl und Erdgas) der sogenannten CO₂-Steuer, was dazu führen wird, dass sich die Energiepreise erhöhen werden. Einen Teil der Preiserhöhung wird durch Anhebung der Entfernungspauschale auf 0,35 Euro ab dem 21. Kilometer Entfernung ausgeglichen und soll hauptsächlich Berufspendler*innen entlasten. Diese Pauschale gilt für den sogenannten hauptsächlichen Arbeitsort, welcher auch erste Betriebsstätte genannt wird. Das kann ein Coworking-Space oder auch ein:e feste:r regelmäßige:r Kund:in sein. Falls du jedoch ständig wechselnde Einsatzorte aufsuchst, kannst du die Fahrten vielleicht sogar als Reisekosten absetzen und noch mehr Steuern sparen.
💡Tipp von Accountable: Mehr dazu findest du in unserem Artikel „Wie du Fahrtkosten in deiner Einkommenssteuererklärung absetzen kannst“
Umsatzsteuer, Corona-Hilfen für Selbstständige, Regeln die für die Gastronomie und das Thema Homeoffice
Umsatzsteuer
Während die befristete Absenkung der Umsatzsteuer von 19% auf 16% und von 7% auf 5% zum Ende des Jahres für fast alle ausläuft, gibt es weiterhin eine Vielzahl von Corona-Hilfsmaßnahmen, die auch in 2021 weitergeführt werden.
Gastronomie
Dazu zählt auch die Gastronomie. Für die gastronomischen Betriebe bestehen, hinsichtlich der Rückkehr zu den alten Mehrwertsteuersätzen, andere Regelungen. Dort gilt ab 1. Januar die Regel, dass alle Speisen und Getränke mit 7% versteuert werden. Geplant ist, dass ab 01.07.2021 eine Rückkehr zu den früheren Steuersätzen erfolgt. Also 19% für den Verzehr im Restaurant und 7% beim Außer-Haus-Verkauf.
Hilfen für Selbstständige
Auf verschiedenen Webseiten der Bundesregierung finden sich viele Hinweise. Künstler:innen und Kreative können sich hier über Hilfsmaßnahmen informieren. Für Freiberufler:innen und Solo-Sselbstständige gibt es ebenfalls weiterführende Informationen. Alle anderen selbstständigen Unternehmensformen finden auf speziellen Webseiten des Bundeswirtschaftsministeriums weitere Details.
💡Tipp von Accountable: Da die Corona-Regelungen ständig angepasst werden und es immer wieder kurzfristig Änderungen und zusätzliche Angebote gibt, ist es sinnvoll sich immer wieder auf den Seiten des Finanzministeriums auf dem Laufenden zu halten. Seit dem 16.11.2020 ist eine weitere Informationsseite des Finanzministeriums online.
Homeoffice
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Anerkennung des Homeoffice, auch wenn kein spezielles Arbeitszimmer vorhanden ist. Es ist geplant, dass bis zu 600 Euro pauschal pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden können. Dies ist vor allem für Freiberufler:innen interessant, die oft aufgrund der räumlichen Gegebenheiten bisher kein Extra-Arbeitszimmer nachweisen konnten.
Diese Darstellung kann nicht alle steuerlichen Änderungen erfassen und vor allem im Hinblick auf die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie könnte die Bundesregierung weitere steuerliche Maßnahmen beschließen, um entstehende Einkommensverluste auszugleichen. Es bleibt festzuhalten, dass für Freiberufler*innen und Selbstständige, aufgrund der vielen Änderungen und eventuell bezogener Hilfsgelder, die Steuererklärung für 2020 und 2021 eine besondere Herausforderung darstellen wird. Aber mit den richtigen Tools schafft ihr das.
💡Accountable ist die Steuerlösung für Selbstständige. Mit der App und Web Version unseres Steuerprogramms kannst du deine komplette Buchhaltung erledigen und alle Steuererklärungen direkt ans Finanzamt übermitteln. Teste es jetzt kostenlos!
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