Viele Wege führen in die Selbstständigkeit. Einer davon ist es, erst einmal neben deinem festen Job freiberuflich zu arbeiten. So kannst du auf eine risikofreie Weise herauszufinden, ob das selbstbestimmte Arbeiten wirklich etwas für dich ist.
Gleichzeitig bietet dir die nebenberufliche Selbstständigkeit die Option, erste Anschaffungen und Kosten, die mit der Selbstständigkeit anfallen, direkt von der Steuer abzusetzen. Wie das geht und was genau du als nebenberuflich Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Nebenberuflich selbstständig bist du, wenn du einen festen Arbeitgeber hast, der dir regelmäßig ein Gehalt bezahlt, du aber nebenbei noch zusätzliche Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit hast. Um deine freiberuflichen Verdienste abzurechnen, benötigst du eine Steuernummer. Diese erhältst du, nachdem du dich offiziell bei deinem Finanzamt als selbstständig gemeldet hast.
Dafür musst du lediglich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. In diesem Formular wird allerdings nicht zwischen nebenberuflicher oder hauptberuflicher Selbstständigkeit unterschieden. Lass dich also davon nicht aus der Ruhe bringen.
Nebenberuflich selbstständig? Hier findest du alles, was du wissen musst!
Selbst, wenn du nebenberuflich selbstständig bist, kannst du bereits allerhand Kosten von der Steuer absetzen, vorausgesetzt, dass sie für die Ausübung deiner freiberuflichen Tätigkeit notwendig sind. Wichtig ist hierbei, dass du die Belege für diese Anschaffungen sorgfältig aufbewahrst, da das Finanzamt Nachweise für diese Kosten fordern kann.
💡 Tipp von Accountable: Damit du deine Belege und Rechnungen nicht wahllos in einem Schuhkarton sammeln musst, kannst du einfach den integrierten Foto-Scanner in unserer App nutzen. Mach einfach schnell ein Foto von deinen Belegen und speichere sie digital ab. So hast du stets und von überall aus Zugriff auf deine Unterlagen.
Es gibt eine große Zahl an unterschiedlichen Betriebskosten, die du als nebenberuflich Selbstständige:r von der Steuer absetzen kannst. Wir haben dir die gängigsten Ausgaben zusammengefasst:
Viele Freiberufler arbeiten von Zuhause. Wenn du dafür ein extra eingerichtetes Arbeitszimmer hast, kannst du die anteiligen Miet,- Strom- und Wasserkosten dafür von der Steuer absetzen. Da du aber nicht deine ganze Arbeitszeit an diesem Ort, sondern primär in den Räumlichkeiten deines Hauptberufs verbringen wirst, können nebenberuflich Selbstständige:r pro Jahr nur anteilig 1.250 € für ihr Arbeitszimmer absetzen.
Dabei gilt übrigens außerdem, dass das Arbeitszimmer räumlich von den anderen Zimmern in der Wohnung oder im Haus abgetrennt sein muss. Ein Schreibtisch in einer Ecke des Schlafzimmers zählt also nicht als offizielles Arbeitszimmer.
Falls du dich für deine nebenberufliche Tätigkeit in einen Co-Working-Space eingemietet hast oder sogar eigene Büroräume dafür pachtest, kannst du diese Kosten ebenfalls von der Steuer absetzen.
Sei es der Laptop, Kopfhörer oder auch Druckpapier oder Briefmarken – sofern du Arbeitsmittel zu 90% deiner Zeit für die Arbeit verwendest, kannst du die Kosten dafür von der Steuer absetzen.
Mit Kosten für dein Handy ist es da schon etwas komplizierter, denn hier musst du konkret nachweisen, dass du es primär für deine berufliche Tätigkeit nutzt. Deswegen kann es sinnvoll sein, dir ein Arbeitshandy anzuschaffen, das du ausschließlich für deine nebenberufliche Tätigkeit verwendest. In diesem Fall kannst du zusätzlich auch die Rechnung für mobiles Internet und Telefonate von der Steuer absetzen.
Das darf auf keiner Eingangsrechnung fehlen
Werbekosten sind ein wichtiger Teil der Betriebsausgaben, die nebenberuflich Selbstständige von der Steuer absetzen können. Sie umfassen alle Kosten, die du investierst, um für deine Produkte oder Dienstleistungen zu werben oder deine Sichtbarkeit am Markt zu erhöhen. Hierzu gehören beispielsweise:
Wenn du für deine nebenberufliche Tätigkeit viel durch die Gegend fahren musst, kannst du die dabei entstehenden Fahrtkosten ebenfalls steuerlich geltend machen. Dabei gilt entweder eine Pauschale von 0,30 € pro gefahrenen Kilometer oder du hebst die jeweiligen Rechnungen für Fahrkarten auf und rechnest die so entstandenen Beträge ab.
Beispiel:
Du bist nebenberuflich als Fotograf:in tätig und fährst zu einem Kunden bzw. einer Kundin, um dort ein Fotoshooting durchzuführen. Der Kunde oder die Kundin wohnt 20 Kilometer von deinem Wohnort entfernt, und du nutzt deinen privaten PKW.
40 Kilometer x 0,30 € = 12,00 €
Diese Fahrtkosten kannst du in der Einnahmenüberschussrechnung deiner Steuererklärung geltend machen oder ganz einfach in unserer Accountable-App hinterlegen!
Nicht vergessen:
Mit einer sauberen Aufzeichnung kannst du so jährlich viele Fahrtkosten steuerlich geltend machen!
Sogenannte Bewirtungskosten kannst du als nebenberuflich Selbstständige:r dann von der Steuer absetzen, wenn sie im Rahmen eines Geschäftsessens entstanden sind. Das ist dann der Fall, wenn du dich beispielsweise mit einem potenziellen neuen Kunden triffst, um dich über eine mögliche Zusammenarbeit auszutauschen.
Um Bewirtungskosten abzurechnen, brauchst du jedoch einen gesonderten Bewirtungsbeleg. Auf diesem musst du den Ort, den Grund und die Teilnehmer des Essens vermerken. Frag beim Bezahlen einfach nach einem Bewirtungsbeleg, dann bekommst du den Vordruck, auf dem du nur noch die entsprechenden Details eintragen musst.
Auf Geschäftsreise: Wie Freiberufler von der Verpflegungspauschale profitieren
Schließlich kannst du auch Kosten für Seminare oder Fortbildungen als nebenberuflich Selbstständige:r von der Steuer absetzen, sofern diese Schulungen für die Ausübung deiner nebenberuflichen Selbstständigkeit relevant waren.
Selbst wenn du nebenberuflich selbstständig bist, kannst du bereits viele Betriebskosten von der Steuer absetzen. Wenn du dir bei einer Geschäftsausgabe nicht sicher bist, ob du sie steuerlich geltend machen kannst, kann dir übrigens auch unser Steuerrechner behilflich sein. Über die Suchfunktion findest du all jene Geschäftsausgaben, die du als Selbstständige:r absetzen kannst.
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Autor - Robert Jödicke
Robert Jödicke ist ein erfahrener Steuerexperte und Autor bei Accountable, spezialisiert auf Steuertipps und Steuerersparnisse für Selbstständige.
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