Unvorhergesehene Krankheitskosten können zu einer finanziellen Belastung werden. Aus diesem Grund gibt es ab einer bestimmten Höhe von Krankheitskosten steuerliche Erleichterungen. Doch bevor du diese Steuererleichterungen in Anspruch nehmen kannst, musst du einen bestimmten steuerlichen Grenzwert überschreiten: die so genannte „zumutbare Belastung“.
In diesem Artikel erfährst du, welche Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind, wie die zumutbare Belastung berechnet wird und wie du die Krankheitskosten steuermindernd geltend machst.
Was bedeutet „zumutbare Belastung“ bei Krankheitskosten?
In Deutschland können bestimmte „außergewöhnliche Belastungen“, die deutlich über deine übliche finanzielle Lebensführung hinaus gehen, steuermindernd geltend gemacht werden. Zu diesen außergewöhnlichen Belastungen zählen auch Krankheitskosten, wie beispielsweise Ausgaben für verschriebene Medikamente, Brillen, Rollstühle und Krankenhausaufenthalte.
Die „zumutbare Belastung“ ist der Teil dieser Kosten, den du als Steuerpflichtige:r selbst tragen musst. Erst die übrigen Kosten, welche über die zumutbare Belastung hinaus gehen, können in der Einkommensteuererklärung steuermindernd geltend gemacht werden. Dadurch zahlst du weniger Steuern und erhältst eine höhere Steuererstattung.
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Die Höhe der zumutbaren Belastung wird nicht pauschal, sondern anhand eines gesetzlich festgelegten Prozentsatzes vom Gesamtbetrag deiner Einkünfte berechnet. Dieser richtet sich nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EstG) nach der Höhe deines Einkommens, der Anzahl deiner Kinder und deinem Familienstand.
Die genaue Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt durch das Finanzamt, du kannst sie aber auch bereits vor Abgabe deiner Einkommensteuererklärung selbst prüfen:
Gesamtbetrag deiner Einkünfte | Bis 15.340 € | Über 15.340 € bis 51.130 € | Über 51.130 € |
Keine Kinder und Einzelveranlagung | 5 % | 6 % | 7 % |
Keine Kinder und Zusammenveranlagung | 4 % | 5 % | 6 % |
Bis zu zwei Kinder | 2 % | 3 % | 4 % |
Drei oder mehr Kinder | 1 % | 1 % | 2 % |
Wie berechnet sich die zumutbare Belastung bei Krankheitskosten? Ein Beispiel
Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgt in drei Stufen, wobei für jede Stufe unterschiedlich hohe Prozentsätze gelten. Je nach Fall beträgt der Prozentsatz zwischen 1 % und 7 %.
- Stufe 1: Bis 15.340 Euro
- Stufe 2: Über 15.340 Euro bis 51.130 Euro
- Stufe 3: Über 51.130 Euro
Die Höhe deiner zumutbaren Belastung ergibt sich aus der Addition dieser Prozentsätze, die jeweils in den einzelnen Stufen berechnet wurden. Zur Ermittlung des steuermindernden Betrages wird anschließend die zumutbare Belastung von den außergewöhnlichen Belastungen abgezogen.
Beispiel:
Eine unverheiratete Person mit 2 Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 50.000 Euro.
Die Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) betragen 4.000 Euro.
Die zumutbare Belastung beträgt pro Stufe:
- bis 15.340 Euro: 2 % = 306,80 Euro
- Über 15.340 Euro bis 51.130 Euro: 3 % = 1.039,80 Euro
Die zumutbare Belastung beträgt insgesamt (gerundet): 306,80 Euro + 1.039,80 Euro = 1.346 Euro
Als außergewöhnliche Belastungen absetzbar: 4.000 Euro – 1.346 Euro = 2.654 Euro
Welche Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar?
In Deutschland können verschiedene Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindern geltend gemacht werden. Welche Kosten das konkret sind, ist im Einkommensteuergesetz nicht geregelt.
Gängige Krankheitskosten sind:
- Medizinische Behandlungen: Kosten für ärztliche Behandlungen, Operationen, Psychotherapie, Physiotherapie und andere medizinisch notwendige Leistungen.
- Medikamente: Die Kosten für rezeptpflichtige und rezeptfreie Medikamente sind steuerlich absetzbar, wenn sie von einem einem:einer Arzt:Ärztin verschrieben wurden.
- Rezeptgebühren: Rezeptgebühren sind ebenfalls absetzbar. Voraussetzung ist der Nachweis einer Quittung über die Rezeptgebühr.
- Krankenhausaufenthalte: Aufwendungen für stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus.
- Zahnbehandlungen: Kosten für Zahnbehandlungen, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlungen und ähnliche Aufwendungen im Bereich der Zahnmedizin.
- Hilfsmittel: Dazu zählen Brillen, in der Regel auch Kontaktlinsen (sofern medizinisch notwendig), sowie Rollstühle, Gehhilfen und andere Hilfsmittel.
- Impfungen: Sofern ärztlich verordnet, können auch Impfungen, beispielsweise Reiseimpfungen, abgesetzt werden.
- Fahrten zu medizinischen Behandlungen: Kosten für Fahrten zu einer ärztlichen Behandlung, einer Kur oder anderen medizinischen Einrichtungen.
- Kur- und Rehabilitationskosten: Aufwendungen für eine ärztlich verordnete Kur oder Rehabilitation.
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Krankheitskosten nur dann steuerlich abgesetzt werden können, wenn sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Hast du die Kostenerstattung bei deiner Krankenkasse nicht rechtzeitig beantragt, musst du in diesem Fall die gesamten Kosten selbst tragen.
Tipp von Accountable: Kläre die Erstattungsansprüche deiner Krankenkasse rechtzeitig ab, damit du später alle steuerlichen Vorteile nutzen kannst.
Steuervorteil bei der zumutbaren Belastung in der Steuererklärung
Je nach Fall ist das Überschreiten der Zumutbarkeitsgrenze nicht einfach. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, möglichst viele Ausgaben für Krankheitskosten, die als außergewöhnliche Belastungen gelten, gezielt in einem Steuerjahr zu planen. Denn die Bündelung vieler Ausgaben erhöht die Wahrscheinlichkeit, den Grenzwert zu überschreiten und damit die steuerlichen Vorteile in Anspruch nehmen zu können.
Die außergewöhnlichen Belastungen werden in der Steuererklärung in einer eigenen Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ (Anlage Unterhalt, außergewöhnliche Belastungen, Haushaltsnahe Dienstleistungen, Haushaltsnahes Arbeitsverhältnis) eingetragen. Sind alle relevanten Angaben eingetragen, wird die zumutbare Belastung automatisch vom Finanzamt ermittelt.
Tipp von Accountable: Wichtig ist insbesondere, dass die medizinische Notwendigkeit der Krankheitskosten nachgewiesen werden kann. Im Rahmen einer Steuerprüfung kann das Finanzamt Nachweise für die gemachten Angaben verlangen. Bewahre daher alle Belege und Nachweise über deine Ausgaben sorgfältig auf. Mit der Steuersoftware von Accountable kannst du deine Belege einscannen und hast so jederzeit den Überblick über deine Buchhaltung.