Die Schweiz ist ein interessanter Markt für Unternehmer:innen in Deutschland, vor allem im Bereich E-Commerce. Eine hohe Kaufkraft, eine niedrige Mehrwertsteuer und niedrige Retourenquoten – das klingt erst einmal verlockend.
Aber Achtung: Beim grenzüberschreitenden Verkaufen in die Schweiz warten auch einige Herausforderungen auf dich.
Die Schweiz ruft! Verkaufen in die Schweiz ist ein attraktives Geschäft
Berge, Seen, Schokolade und ein riesiges Marktpotenzial: Die Schweiz ist ein Eldorado für Online-Händler:innen. 8,5 Millionen kaufkräftige Einwohner:innen, die fleißig online bestellen, bei einer niedrigen Retourenquote. Die Kaufkraft ist dreimal so hoch wie der EU-Durchschnitt. Der Schweizer E-Commerce-Markt boomt und wächst deutlich schneller als in Deutschland oder Österreich. Und noch ein Pluspunkt: Die Mehrwertsteuer liegt bei 8,1 Prozent (seit 2024).
Warum hadern trotzdem viele Unternehmer, wenn es um Verkäufe in die Schweiz geht?
Die Vorteile des Schweizer Marktes liegen klar auf der Hand. Warum dann nicht einfach in die Schweiz verkaufen? Weil es eben doch nicht so einfach ist. Zu komplex, zu teuer, zu viel Aufwand. Die Liste der Herausforderungen ist lang. Zoll, Umsatzsteuer, Fiskalvertretung, Retouren…. Die Formalitäten sind kompliziert, und oft fehlt Shop-Betreiber:innen das nötige Know-how, um all diese Vorgaben zu erfüllen.
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Verkaufen in die Schweiz: Wer muss Steuern zahlen?
Du möchtest trotzdem herausfinden, ob sich Verkäufe in die Schweiz für dich und dein Business lohnen? Dann musst du wissen, dass deine Lieferungen und Leistungen eine Steuerpflicht auslösen. In der Schweiz wird jedoch der Begriff „Lieferung“ viel weiter gefasst als bei uns in Deutschland. Das bedeutet, dass viele Leistungen, die hierzulande als „Dienstleistung“ gelten, in der Schweiz als „Lieferung“ und somit als steuerbare Inlandslieferung eingestuft werden.
Reparierst du beispielsweise Waren für einen Kunden in der Schweiz, gilt das als „Inlandslieferung“ und du musst dafür Mehrwertsteuer abführen, die in diesem Fall als Einfuhrsteuer bezeichnet wird. Für die Einfuhrsteuer gelten die gleichen Steuersätze wie für die Mehrwertsteuer im Schweizer Inland. Seit dem 1. Januar 2024 liegt der Mehrwertsteuer bei 8,1 Prozent (statt vormals 7,7 Prozent).
➡️ Was ist Einfuhrumsatzsteuer und wer muss sie bezahlen?
Verkäufe in die Schweiz: Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig sind vor allem Unternehmen, die folgende Geschäfte mit der Schweiz durchführen:
- Arbeitsleistungen wie Montagen oder Reparaturen, ohne dass Waren in die Schweiz eingeführt werden. Beispiel: Du schickst deine Handwerker:innen in die Schweiz, um dort ein Haus zu renovieren.
- Werkvertragliche Lieferung, etwa Warenlieferung inklusive Montage, Aufbau, Inbetriebnahme. Beispiel: Du verkaufst Maschinen in die Schweiz und schickst deine Mitarbeiter:innen zu deinen Kund:innen, um diese zu montieren.
- Dienstleistungen mit Grundstücksbezug, wenn das Grundstück vor Ort in der Schweiz liegt, beispielsweise auch Architekturleistungen. Beispiel: Du bist Architekt:in und entwirfst ein Haus in der Schweiz.
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Ob eine Leistung in der Schweiz als „Lieferung“ gilt, ist im Einzelfall vom Schweizer Mehrwertsteuerrecht abhängig. Bei Unsicherheiten solltest du dich unbedingt von Expert:innen beraten lassen.
➡️ Selbstständig im Ausland: So gelingt es
Verkauf in die Schweiz: Der Zoll und die Einfuhranmeldung
Du willst deine Produkte in die Schweiz verkaufen? Dann kommt eine Einfuhranmeldung beim Zoll auf dich zu. Aber aufgepasst: Der Schweizer Zoll hat seine eigenen Regeln. Anders als in anderen Ländern, berechnet er die Zollgebühren nicht nach dem Warenwert, sondern nach dem Artikelgewicht.
Das bedeutet: Für jedes Paket musst du zunächst das Bruttogewicht ermitteln. In der Regel ist es jedoch effizienter, deinen gesamten Tagesimport in die Schweiz als eine einzige Lieferung anzumelden. Das Gesamtgewicht deiner Lieferungen liegt so meist über den Gewichtsfreigrenzen, sodass Zollgebühren anfallen. Fehlen wichtige Angaben oder Dokumente, wird deine Sendung blockiert und verzögert sich.
Verkauf in die Schweiz: Umsatzsteuer und steuerliche Abgaben
Wenn du mit deinem Online-Shop die Schweiz erobern willst, musst du neben den Zollformalitäten auch steuerliche Regelungen beachten. Die wichtigsten Punkte:
- Umsatzgrenze: Ab einem weltweiten Umsatz von 100.000 Euro in den vorangegangenen zwölf Monaten musst du beim Verkauf in die Schweiz Umsatzsteuer zahlen. Eine Befreiung von der Steuerpflicht ist nur unter dieser Grenze möglich.
- Anmeldung und Steuererklärung: Wer in der Schweiz steuerpflichtig ist, muss sich unaufgefordert anmelden. Dies kannst du online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung erledigen. Danach musst du vierteljährlich eine Steuererklärung abgeben.
- Fiskalvertretung: Du benötigst eine in der Schweiz ansässige Fiskalvertretung durch ein Schweizer Unternehmen. Dieses übernimmt stellvertretend für dich die behördliche Anmeldung und Registrierung, die Steuerverwaltung und Jahresumsatzabrechnung sowie die Korrespondenz mit Behörden und die Mehrwertsteuerabrechnung.
Verkauf in die Schweiz ohne Mehrwertsteuer
Für deine Lieferungen in der Schweiz wird keine Mehrwertsteuer bzw. Einfuhrsteuer auf Kleinsendungen erhoben. Dies ist der Fall, wenn der Betrag der Einfuhrsteuer einer Sendung kleiner als fünf Schweizer Franken beträgt. Wenn diese Kleinsendungen jedoch insgesamt in einem Jahr die Umsatzgrenze von 100.000 Schweizer Franken überschreiten, wirst du steuerpflichtig.
Versand und Retouren in der Schweiz: So sorgst du für zufriedene Kunden
Versand und Retouren sind für die Kundenzufriedenheit im Online-Handel entscheidend. Hohe Versandkosten und komplizierte Retouren sind oft Gründe für Kaufabbrüche. Viele deutsche Unternehmer:innen arbeiten daher mit Export-Partner:innen in der Schweiz zusammen, die für einen reibungslosen und schnellen Versand in die Schweiz sorgen.
In der Regel verfügen diese Export-Partner:innen über einen eigenen Fuhrpark und Personal, garantieren eine Übergabe der versandten Pakete an die Schweizer Post und sorgen ganz allgemein dafür, dass sich der Versand für deine Schweizer Kund:innen wie gewohnt anfühlt. Auch etwaige Retouren sollen somit schneller und sicherer zurück zu deinem Shop transportiert werden – so, als wäre die Ware nie in der Schweiz gewesen.
Verkauf in die Schweiz und Rechnung schreiben. Was du beachten musst
Auf welche Besonderheiten musst du bei der Rechnungsstellung achten? Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Schweizer Mehrwertsteuernummer: Die Mehrwertsteuernummer musst du im Format CHE-123.456.789 MWST angeben.
- Vollständige Adressen: Sowohl deine Adresse als auch die Adresse des/der Kund:in müssen vollständig auf der Rechnung stehen. Die Mehrwertsteuernummer des/der Kund:in ist hingegen nicht notwendig.
- Leistung detailliert beschreiben: Was verkaufst du? Beschreibe Art, Gegenstand und Umfang der Leistung genau.
- Datum und/oder Leistungszeitraum: Wann hast du die Leistung erbracht? Gib das Datum oder den Zeitraum auf der Rechnung an.
- Rechnungsbetrag: Der Preis inklusive Mehrwertsteuer muss auf der Rechnung ausgewiesen sein. Du kannst den Gesamtbetrag inklusive Mehrwertsteuer angeben oder den Nettobetrag, den Steuersatz und den Gesamtbetrag separat aufführen.