Steuern sparen ist ganz einfach – auch als Selbständige:r. Vor allem mit den sogenannten Steuerfreibeträgen und Pauschalbeträgen, die Dein zu versteuerndes Einkommen senken.
Das funktioniert so: wenn ein Steuerfreibetrag angewendet wird, führt dies dazu, dass erst der den Freibetrag überschreitende Teil besteuert wird. Beim Pauschbetrag kann ein Betrag von der Steuer abgesetzt werden, ohne dass Belege beim Finanzamt eingereicht werden müssen. Wenn es um höhere Beträge geht, dann können diese zusätzlich mit den entsprechenden Belegen abgesetzt werden.
Welche steuerlichen Freibeträge und Pauschalbeträge gibt es für Selbstständige?
Im Grunde behandelt der Staat alle Steuerzahler:innen gleich, unabhängig davon, wie das Geld erwirtschaftet worden ist. Das erzielte Einkommen wird als Grundlage für die Steuerberechnung herangezogen.
Dennoch gibt es verschiedene steuerliche Freibeträge, die je nach persönlicher oder beruflicher Situation angewendet werden können und somit zu einer steuerlichen Entlastung führen bzw. zum Wegfall der Steuerpflicht. Dieser Artikel möchte Dir einen Überblick über all wichtigen Freibetragsarten für Selbständige verschaffen und kurz darauf eingehen, wie hoch der jeweilige Freibetrag ist und wann dieser genutzt werden kann.
Diese steuerlichen Freibeträge und Pauschalbeträge gibt es für Selbstständige:
- Grundfreibetrag
- Gewerbesteuerfreibetrag
- Umsatzsteuerfreibetrag für Kleinunternehmer
- Kinderfreibetrag
- Sparerpauschbetrag
- Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
- Betriebsaugabenpauschale
- Vorweggenommene Erbfolge
- Behindertenpauschbetrag
- Veräußerungsgewinn
Der Grundfreibetrag – Steuerlicher Freibetrag für die Einkommensteuer
11.604 Euro. Bis zu diesem Einkommen musst du keine Einkommensteuer zahlen (Stand 2024). Der Grundfreibetrag stellt das Existenzminimum dar und wird jährlich erhöht. Dein Einkommen wird also erst ab dem ersten Euro versteuert, der über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2024 beträgt er also 11.604 Euro für Ledige und den doppelten Betrag für Paare. Dieser Freibetrag steht allen Steuerzahler:innen, unabhängig von der Beschäftigungsform, zu.
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Nur für Gewerbetreibende: der Gewerbesteuerfreibetrag
Du hast dich selbstständig gemacht und dafür ein Gewerbe angemeldet? Einzelunternehmer:innen und Personengesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, steht ein Freibetrag von 24.500 Euro zu (§ 11 Absatz 1 Satz 3 GewStG). Dies trifft auf alle Selbständigen zu, die gewerbesteuerpflichtig sind. Das bedeutet, erst ab einem Gewinn von 24.500 Euro pro Kalenderjahr wird die Gewerbesteuer fällig. Kapitalgesellschaften können hingegen keinen Gewerbesteuerfreibetrag in Anspruch nehmen. Die Höhe deiner Gewerbesteuer hängt von deinem Gewerbeertrag, also deinem Gewinn, ab, von dem du den Freibetrag von 24.5000 Euro abziehen kannst. Außerdem spielt der Hebesatz deiner Gemeinde eine weitere Rolle.
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So nutzt du den Umsatzsteuerfreibetrag für Kleinunternehmer
Normalerweise musst du als Selbstständige:r auf Deine Waren und Dienstleistungen zwischen 7% und 19% Umsatzsteuer erheben. Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die Deine Kund:innen beim Kauf von Produkten oder bei Services zahlen müssen, wenn du umsatzsteuerpflichtig bist. Du zahlst die Umsatzsteuer also nicht aus eigener Tasche, sondern gibst vielmehr die Umsatzsteuer, die deine Kund:innen zahlen, an das Finanzamt weiter.
Es gibt jedoch eine Ausnahme, die dich von der Umsatzsteuerpflicht befreit: Die Kleinunternehmerregelung. Wenn du dich selbstständig machst, kannst du dich als Kleinunternehmer registrieren. Voraussetzung ist hierfür, dass Dein Umsatz im ersten oder vorangegangenen Kalenderjahr unter 22.000 Euro liegt und im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro liegen wird.
Als Kleinunternehmer:in brauchst du auf Deine Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, kannst aber auch im Gegenzug keine Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen. Die Kleinunternehmerregelung ist von Vorteil, wenn du überwiegend private Kund:innen hast, die keine Möglichkeit haben, sich die Steuern zurückzuholen. Denn diesen kannst du deine Waren oder Dienstleistungen dann etwas günstiger, also ohne Umsatzsteuer anbieten, als evtl. die Konkurrenz. Wenn du überwiegend Geschäftskund:innen hast, die umsatzsteuerpflichtig sind und nur auf den Nettopreis ohne Steuer achten, ergibt sich allerdings kein Vorteil für dich.
Tipp von Accountable: Mehr Infos dazu, ob die Kleinunternehmerregelung für dich von Vorteil sein kann, erfährst du hier. Mit der Steuerlösung von Accountable kannst du übrigens sowohl als Kleinunternehmer:in als auch als umsatzsteuerpflichtige:r Selbstständige:r deine Steuererklärungen und Buchhaltung erledigen!
Steuern und Eltern: der Kinderfreibetrag
Den Kinderfreibetrag (§ 32 Abs. 6 EStG) erhält jedes Elternpaar sowie alle Alleinerziehenden unabhängig von der beruflichen Stellung. Somit profitieren Angestellte und Selbständige von diesem Freibetrag für Kinder, der das Existenzminimum eines Kindes abdecken soll.
Der Kinderfreibetrag wurde 2023 auf 6.024 Euro erhöht. 2024 wird er erneut um weitere 360 Euro auf 6.384 Euro angehoben. Zusätzlich gibt es noch den Freibetrag für die Betreuung, Erziehung oder den Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro.
Mit der Abgabe der “Anlage Kind” ermittelt das Finanzamt durch die Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag für Dich steuerlich vorteilhafter ausfällt als die Kindergeldzahlungen.
Wenn du alleinerziehend bist, kannst du zusätzlich den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten.
Wenn Deine Kinder volljährig sind und eine Ausbildung oder ein Studium beginnen und nicht mehr bei dir zu Hause wohnen, kannst du den Ausbildungsfreibetrag ( § 33a Abs. 2 EStG) erhalten. Dieser beträgt seit 2023 pro Kalenderjahr 1200 Euro.
Für Erträge aus Kapitalanlagen: der Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag, auch Sparerfreibetrag oder Freibetrag auf Kapitaleinkünfte genannt, steht jedem zu, der Erträge aus Kapitalanlagen (z.B. Zinsen auf ein Sparbuch, Dividenden aus Aktienanteilen) erhält. Seit 2023 beträgt der Freibetrag pro Person 1000 Euro und bei Ehepaaren das Doppelte, also 2000 Euro. Auch Kinder erhalten diesen Freibetrag. Außerdem musst du erst Steuern auf die Erträge aus deinem Kapitalvermögen zahlen, wenn du mehr bekommst, als den Betrag des Sparerpauschbetrags. Um den Freibetrag zu erhalten ist ein Auftrag bei der Bank erforderlich.
Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale für soziales Engagement
Wenn du Dich in einer gemeinnützigen Organisation oder Verein z.B. als Trainer einer Jugendmannschaft engagierst, kannst du mit der Übungsleiterfreibetrag bis zu 3.000 Euro steuerfrei dazuverdienen. Voraussetzung ist, dass Deine Tätigkeit im Verein deutlich weniger Zeit in Anspruch nimmt, als Deine selbständige Tätigkeit.
Bist du im Verein oder einer gemein- oder mildtätigen Organisation als Vorstand tätig oder übernimmst eine Aufgabe in der Verwaltung, so kannst du eine Ehrenamtspauschale in Höhe von 840 Euro in Anspruch nehmen. Die hier genannten Freibeträge- und pauschalen sind im Sinne des Steuerrechts kein Einkommen, sondern werden als Aufwandsentschädigung betrachtet.
Betriebsausgabenpauschale für bestimmte Betriebsgruppen
Für einige selbständige Tätigkeiten kann man anstelle der aufgetretenen Kosten eine Betriebskostenpauschale ansetzen. Somit entfällt die zeitaufwendige Sammelei aller Belege, um die Ausgaben nachzuweisen.
Beachte allerdings, dass sich für die meisten Selbstständigen eher lohnt, die tatsächlichen Kosten der Ausgaben abzusetzen. Denn häufig fallen diese Höher aus als die Betriebskostenpauschale!
💡Tipp von Accountable: Mit der kostenlosen Steuer-App von Accountable kannst du Belege direkt scannen und verlierst so nie wieder eine Ausgabe, die du absetzen kannst!
Folgende Selbstständige können von der Betriebsausgabenpauschale profitieren:
- Hauptberuflich selbständige Schriftsteller:innen oder Journalist:innen (pauschal 2.455 Euro)
- Nebenberufliche Tätigkeiten wie wissenschaftliche, künstlerische oder schriftstellerische und nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit (pauschal 614 Euro)
- Vollzeit als Hebamme (pauschal 1535 Euro)
- Vollzeit als Tageselternteil (pauschal 300 Euro pro Monat und Kind)
Vorweggenommene Erbfolge: Steuerfrei bei Erbschaft oder Schenkung
Eine weitere Möglichkeit, Freibeträge zu nutzen ist durch eine sogenannte vorweggenommene Erbschaft oder Schenkung (§ 16 ErbStG). Das bedeutet, du kannst einen Teil deines Vermögens, das du später an deine Kinder oder Verwandte vererben würdest, schon jetzt an sie übertragen. Der Vorteil dabei ist, dass du so Erbschaftssteuer sparen kannst, wenn du dein Vermögen Schritt für Schritt an deine Erb:innen überträgst.
Selbständig mit Behinderung? Nutze den Behindertenpauschbetrag
Da Behinderte oft höhere Kosten haben, etwa für Medikamente oder Betreuung, gibt es den Behindertenpauschbetrag. Wie hoch der Betrag ausfällt, richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB). Um den Pauschalbetrag für Behinderte zu erhalten, musst du in deiner Einkommensteuererklärung die Anlage “außergewöhnliche Belastungen” ausfüllen.
Veräußerungsgewinn bei Unternehmensverkauf
Als Selbständige:r kann es durchaus passieren, dass du Deine Firma verkaufen möchtest oder ein Angebot für den Kauf erhältst. Vielleicht möchtest du ein anderes Projekt starten oder etwas ganz anderes machen. Wenn du zum Zeitpunkt des Verkaufs über 55 Jahre alt bist, kannst du von dem Veräußerungsfreibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) profitieren. Der Freibetrag beträgt bis zu 45.000 Euro und reduziert Deine Steuerzahlung. Ab einem Verkaufserlös von 136.000 Euro reduziert sich Dein Steuervorteil entsprechend, sodass ab einem Verkaufsgewinn von 181.000 Euro nichts mehr von diesem Freibetrag übrig bleibt.
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