Auch Kleinunternehmer müssen eine Steuererklärung abgeben. Als Kleinunternehmer bist du zwar von der Umsatzsteuer befreit, aber es können Einkommensteuer und eventuell auch Gewerbesteuer für dich anfallen. Diese muss man auch als Kleinunternehmer an das zuständige Finanzamt richtig erklären. Wir zeigen dir, wie es geht.
Bin ich Kleinunternehmer?
Die Kleinunternehmerregelung erleichtert vielen Selbstständigen den Start in die Selbstständigkeit. Sie sind komplett von der Umsatzsteuer befreit und haben daher weniger Aufwand als andere Selbstständige. Wenn du im ersten Jahr des Antrags auf Selbstständigkeit einen Gesamtumsatz von weniger als 22.000€ hast und voraussichtlich die Grenze von 50.000€ im Folgejahr nicht überschreitest, kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen. Diese ist dann für mindestens 5 Jahre verbindlich für dich. Ob sich die Kleinunternehmerregelung für dich lohnt, erfährst du hier.
Wichtig: Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende sind nicht das gleiche, obwohl sie sich ähnlich anhören. Kleingewerbetreibende haben einen kleinen Gewerbebetrieb. Es ist eine Rechtsform und keine umsatzsteuerliche Regelung wie die Kleinunternehmerregelung.
Welche Steuern muss ich als Kleinunternehmer zahlen?
Obwohl alle Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sind, müssen sie in den meisten Fällen dennoch eine jährliche Umsatzsteuererklärung mit der Einkommensteuer einreichen. Außerdem können andere Steuern bei deiner Selbstständigkeit anfallen. Wenn du ein Gewerbe angemeldet hast, kann es sein, dass du Gewerbesteuer zahlen musst. Bis zu einem Freibetrag von 24.500€ pro Jahr fällt aber keine Gewerbesteuer an.
Alle Selbstständige sind einkommensteuerpflichtig, egal wie viel du verdienst. Die Einkommensteuererklärung ist damit für alle Kleinunternehmer wichtig.
Wie viel Einkommensteuer muss ich zahlen?
Selbstständige zahlen ihre Einkommensteuer von ihrem Gewinn. Bis zu einem Einkommen von 9.744 Euro in 2021 zahlen Unverheiratete keine Einkommensteuer. Wird dieser Grundfreibetrag überschritten, fällt auf jeden weiteren Euro ein Steuersatz von zwischen 14-45% an. Wie hoch dein Steuersatz ist, hängt davon ab, wie viel du verdienst. Wenn du neben deiner Selbstständigkeit als Arbeitnehmer arbeitest, werden deine Einnahmen zusammengerechnet.
Wichtig: Egal, ob du nur einen Euro verdienst oder 100.000 Euro, du musst jedes Jahr eine Einkommensteuererklärung als Selbstständige:r abgeben.
Beispiel 1: Du hast einen Gewinn von 15.000 Euro. Mit Abzug des Freibetrags zahlst somit nur auf 5.256 Euro Einkommensteuer. Nach der Berechnung des Finanzamts zahlst du in etwa 1.010 Euro Einkommensteuer (Stand 2021).
Beispiel 2: Dein Gewinn beläuft sich auf 3.000 Euro im Jahr. Nebenbei arbeitest du als Minijobber für 450 Euro monatlich. Mit 8.400 Euro im Jahr liegst du unter dem Freibetrag und musst keine Einkommensteuer zahlen. Dennoch musst du eine Steuererklärung abgeben.
Das Finanzamt legt für Selbstständige eine Steuervorauszahlung fest, damit du nicht alles auf einmal zahlen musst. Dabei orientiert sich das Amt an deinen Gewinnen in den Jahren zuvor bzw. an deiner Einschätzung im ersten Jahr deiner Selbstständigkeit. In der Steuererklärung werden die Steuervorauszahlungen von deiner zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Hast du mehr gezahlt als notwendig, erhältst du Geld zurück. Wenn du aber weniger gezahlt hast, musst du Steuern nachzahlen.
Tipp von Accountable💡: Die Accountable App zeigt dir an, wie viele Steuern du voraussichtlich zahlen musst und erinnert dich an deine Steuerpflichten.
Wie erkläre ich meine Einkommensteuer?
Als Selbstständige:r musst du deinen Gewinn selber ermitteln. Kleinunternehmer haben es meist einfacher als andere Selbstständige. Die meisten Kleinunternehmer können eine einfache Einnahmeüberschussrechnung (kurz EÜR) erstellen. Das heißt, du musst nur von deinen Betriebseinnahmen ganz einfach deine Betriebsausgaben abziehen.
Beispiel: Wenn man 10.000 Euro Betriebseinnahmen und 3.000 Euro Ausgaben hat, beläuft sich der Gewinn auf 7.000 Euro.
Jeder Selbstständige muss eine Einkommensteuererklärung abgeben, egal ob Kleinunternehmer oder nicht. Die Angaben in der Steuererklärung sind somit für alle Selbstständige gleich. Du kannst also wie jeder andere auch z.B. Beiträge zur Krankenversicherung zu einem gewissen Teil von deinem Einkommen abziehen. Welche Ausgaben du abziehen kannst, findest du hier.
Die Steuererklärung bezieht sich immer auf ein ganzes Jahr und ist seit 2019 bis zum 31. Juli des Folgejahres abzugeben. Für die Erklärung für das Jahr 2020 wurde wegen der Corona Pandemie ausnahmsweise die Frist bis zum 31. Oktober 2021 verlängert. Wenn ein Steuerberater dir bei der Steuererklärung hilft, verschiebt sich die Frist um weitere 7 Monate, also normalerweise bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.
Die Erklärung muss in der Regel elektronisch an dein Finanzamt versendet werden. Dabei hast du die freie Auswahl welches Portal oder Programm du verwendest. Neben Elster gibt es auf Kleinunternehmer spezialisierte Software und Apps, die dir das Ausfüllen der Steuererklärung vereinfachen.
Tipp von Accountable💡: Die Einkommensteuererklärung kannst du als Kleinunternehmer ganz einfach in der Accountable App versenden! Hier kannst du dir die App kostenlos runterladen.