Verheiratete Paare haben die Wahl, eine gemeinsame oder zwei einzelne Steuererklärungen abzugeben. Dabei kann das sogenannte Ehegattensplitting in der Regel einige Steuerersparnisse bringen. Doch gerade wenn ein Partner selbstständig und der andere angestellt ist, kann in manchen Fällen auch die Einzelveranlagung sinnvoller sein. Das musst du über die gemeinsame Steuererklärung wissen.
Zusammenveranlagung in der Steuererklärung
Im deutschem Steuerrecht ist klar geregelt, dass nur verheiratete Paare oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft überhaupt die Möglichkeit haben, ihre Einkommen gemeinsam zu versteuern. Wenn das nicht auf dich und dein:e Partner:in zutrifft, musst du dir also keine Gedanken über eine mögliche Zusammenveranlagung machen.
Wenn ihr aber verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft seid, habt ihr bei der nächsten Einkommensteuererklärung die Wahl zwischen einer Einzelveranlagung oder der Zusammenveranlagung, dem sogenannten Ehegattensplitting.
Tipp von Accountable💡: Diese Entscheidung ist übrigens nicht dauerhaft bindend, sondern muss jedes Jahr in der Steuererklärung erneut getroffen werden.
Wenn einer von euch einen Haken bei der Einzelveranlagung setzt, wird dieses für beide Partner übernommen. In diesem Fall muss jeder Partner eine eigene Steuererklärung abgeben, die auch getrennt bearbeitet wird.
Entscheidet ihr euch beide für die Zusammenveranlagung, werden eure Einkünfte zunächst getrennt ermittelt, anschließend jedoch zu einem gemeinsamen Gesamtbetrag addiert. Für diesen Gesamtbetrag wird der sogenannte Splittingtarif angewendet, bei dem das gemeinsame Einkommen halbiert, der Steuerbetrag für die Hälfte berechnet und anschließend verdoppelt wird. Dieses Verfahren führt in vielen Fällen zu einer geringeren Steuerlast, insbesondere wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind.
Die verschiedenen Steuerklassen
In Deutschland gibt es 6 Steuerklassen, in die jede:r Steuerzahler:in je nach seinem Familienstand eingeteilt wird:
- Steuerklasse 1: ledig, verwitwet, getrennt/geschieden
- Steuerklasse 2: alleinerziehend, getrennt lebend
- Steuerklasse 3: Verheiratete mit höherem Einkommen, Elterngeldbezieher
- Steuerklasse 4: Verheiratete mit gleichem Einkommen
- Steuerklasse 5: Verheiratete mit geringerem Einkommen
- Steuerklasse 6: Zweit- und Nebenjob unabhängig vom Familienstand
Wenn du heiratest, werdet ihr automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Diese Einstufung ist jedoch nicht endgültig: Ihr habt die Möglichkeit, direkt nach der Eheschließung einen Wechsel in die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor zu beantragen. Dieser Wechsel erfolgt nicht automatisch, sondern muss von euch aktiv schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Falls einer der Ehepartner allerdings wesentlich mehr als der andere verdient (Faustregel: 60/40 oder mehr), kann sich eventuell eine Kombination der Steuerklassen 3 und 5 für euch lohnen. In diesem Fall wird der Besserverdiener über Steuerklasse 3 und der Geringverdiener über Steuerklasse 5 versteuert.
Darüber hinaus gibt es auch noch die Option, die Steuerklasse 4 mit Faktor anzuwenden. In diesem Fall wird zwar eine gemeinsame Steuererklärung fällig, aber beide Partner zahlen am Ende den Lohnsteuerbetrag, der ihrem jeweiligen Anteil am gemeinsamen Bruttoeinkommen entspricht.
Tipp von Accountable💡: Ein Steuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal pro Jahr möglich. Eine Ausnahme besteht, wenn sich eure Lebensumstände erheblich ändern, etwa durch eine Trennung, den Tod eines Ehepartners oder eine neue Eheschließung. In solchen Fällen kann auch ein weiterer Wechsel beantragt werden. Der Wechsel muss immer schriftlich beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Selbstständig und angestellt: Das müssen Paare beachten
Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln zur Besteuerung auch dann, wenn ein Partner angestellt und einer selbstständig ist: Wenn beide etwa gleich verdienen, liegt es an euch zu entscheiden, ob ihr zusammen oder getrennt eine Steuererklärung abgeben wollt. Je weiter eure Einkünfte auseinander liegen, desto eher lohnt sich eine Zusammenveranlagung. Doch es gibt auch Fälle, in denen die Einzelveranlagung ratsamer ist. Schauen wir uns dazu einmal zwei Beispiele an.
Disclaimer: Die genannten Fälle sind fiktive Beispiele. Wenn du dir nicht sicher bist, was in deinem individuellen Fall die bessere Option ist, solltest du einen Steuerberater konsultieren.
Vorteile der Zusammenveranlagung
Partner A ist angestellt und verdient 70.000€ Bruttojahresgehalt. Partner B ist selbstständig und macht 30.000€ Umsatz im Jahr. Wenn beide getrennt voneinander eine Steuererklärung abgeben würden, sähe die Steuerlast nach dem offiziellen Einkommensteuerrechner des Bundesfinanzministeriums folgendermaßen aus:
Einzelveranlagung
- Partner A: 13.320€
- Partner B: 2.020€
- Gemeinsam: 15.340€
Wenn sich das Paar stattdessen für eine Zusammenveranlagung entschieden hätte, ergibt sich daraus diese Berechnung:
Zusammenveranlagung
- Einkommen von Partner A + Einkommen von Partner B: 70.000€ + 30.000€ = 100.000€
- Das gemeinsame Einkommen wird halbiert und auf beide Partner verteilt: 100.000€ / 2 = 50.000€
- Für dieses Einkommen wird nun die Einkommensteuer berechnet. Gemäß dem offiziellen Steuerrechner liegt dies für ein Einkommen von 50.000€ bei 7.232€
- Beide Partner müssen also jeweils 7.232€ Steuern zahlen. Daraus ergibt sich eine gemeinsame Steuerlast von 14.504€
Diese Berechnung zeigt, dass die Zusammenveranlagung ein Ersparnis von 836€ gegenüber der Einzelveranlagung ist. Je weiter das Einkommen der Partner auseinander liegt, desto größer wird diese Einsparung der Zusammenveranlagung.
Vorteile der Einzelveranlagung
In einigen Sonderfällen kann es vorkommen, dass sich die Einzelveranlagung von Ehepartnern mehr lohnt als eine gemeinsame Versteuerung. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn einer der Ehepartner Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld bezieht. Denn obwohl du diese Leistungen nicht versteuern musst, werden sie trotzdem für die Berechnung deines Steuersatzes miteinbezogen und können so deinen Steuersatz erhöhen. Dieses Vorgehen wird als Progressionsvorbehalt bezeichnet.
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Hierbei gilt die Faustregel: Sind die Lohnersatzleistungen + steuerpflichtiges Einkommen eines Partners höher als das steuerpflichtige Einkommen des anderen, lohnt sich die Einzelveranlagung. Ist die Differenz der Einkommen aber zu groß, überwiegt der Splittingvorteil.
Auch, wenn der selbstständige Partner einen Verlust erwirtschaftet, kann die Einzelveranlagung von Vorteil sein. Wenn ihr in diesem Fall gemeinsam veranlagt, verrechnet das Finanzamt den Verlust des einen Partners direkt mit den Einkünften des anderen. Doch gerade wenn die Einkünfte nicht sehr hoch sind, fällt die Steuerersparnis gering aus. Wenn ihr euch stattdessen jedoch für die Einzelveranlagung entscheidet, kann der Verlust einfach in ein anderes Steuerjahr – nachfolgend oder vorhergehend – übertragen werden.
Es gibt noch einige weitere Ausnahmefälle, in denen sich die Einzelveranlagung von Ehepartnern lohnen kann, wie beispielsweise bei Abfindungen, Einnahmen aus dem Ausland, oder außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten. Im Einzelfall solltest du daher einen Steuerberater kontaktieren.
Fazit: Jeder Fall ist unterschiedlich
Es gibt zwar klare Faustregeln, wann sich eine Zusammenveranlagung von Ehepartnern lohnt, jedoch gibt es auch ein paar Ausnahmefälle, in denen eine getrennte Steuererklärung sinnvoller ist. Im Zweifel kann der Gang zu einem Steuerberater hier Licht ins Dunkel bringen und euch die unterschiedlichen Optionen und Ersparnisse vorrechnen.
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass du und dein:e Partner:in euch über eure Einnahmen im Klaren seid, denn gerade für Selbstständige kann dies eine echte Herausforderung sein. Mit Accountable kannst du deine Einnahmen und Ausgaben jedoch ganz leicht im Überblick behalten. Lad dir einfach unsere kostenlose App herunter und bring noch heute Ordnung in deine Finanzen.
FAQ zur Zusammenveranlagung als Selbstständiger
Lohnt sich eine gemeinsame Steuererklärung wenn man verheiratet ist?
Die gemeinsame Veranlagung für verheiratete Paare kann in verschiedenen Situationen vorteilhaft sein. Etwa, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere oder einer gar kein Einkommen hat. Auch ist es sinnvoll, wenn Selbstständige Verluste aus ihrer selbstständigen Tätigkeit haben, denn diese können sie mit dem Einkommen des Ehepartners verrechnen, wenn sie zusammen veranlagt werden.
Besser getrennt oder gemeinsame Veranlagung wählen?
Verheiratete Paare können die Steuerklasse III/V oder IV/IV wählen. Die Kombination III/V ist oft sinnvoll, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Die Kombination IV/IV eignet sich, wenn die Einkommen der Partner näher beieinander liegen.
Welche Steuerklasse wenn mein Ehepartner selbstständig ist?
Als angestellte:r Ehepartner:in kannst du zwischen den Steuerklassen III, IV und V wählen. Die Steuerklassenwahl betrifft jedoch ausschließlich Angestellte und hat keinen direkten Einfluss auf die Steuerzahlungen eines selbstständigen Ehepartners. Wenn dein Ehepartner selbstständig ist, zahlt er oder sie Einkommensteuer auf Grundlage der eigenen Einkünfte durch Vorauszahlungen. Die Steuerklassenwahl des angestellten Partners beeinflusst lediglich die monatlichen Lohnsteuerabzüge und kann bei ungleichen Einkommen eine bessere Liquidität während des Jahres ermöglichen, ohne die endgültige Steuerlast zu verändern.