Auch wenn die Quellensteuer nicht zu den bekanntesten Steuerarten gehört, hast du vielleicht, wie viele andere auch, mindestens einmal im Monat mit ihr zu tun.
Wir verraten dir, welche Steuerarten sich hinter dem Begriff Quellensteuer verbergen, wann diese anfallen und in welchen Situationen die Quellensteuer auch für Freiberufler:innen relevant wird.
Was ist die Quellensteuer?
Wie der Name bereits vermuten lässt, ist die Quellensteuer eine Steuer, die direkt an der Quelle abgezogen wird, an dem ein Einkommen entsteht, bevor es ausgezahlt wird. Die Steuer wird dabei auf Arbeitseinkommen und Kapitalerträgen, wie Zinsen oder Dividenden erhoben. Zu den verschiedenen Arten der Quellensteuer gehören unter anderem die:
- Lohnsteuer
- Abgeltungssteuer
- Zinsabschlagsteuer
- Bauabzugsteuer
Am Beispiel der Lohnsteuer lässt sich das Prinzip der Quellensteuer einfach nachvollziehen: Als Arbeitnehmer:in erhältst du in der Regel jeden Monat ein festes Gehalt. Vom Bruttobetrag deines Gehalts behält der Staat automatisch die Lohnsteuer ein, ohne dass du dich selbst um die pünktliche Zahlung kümmern musst. Die Quelle, an der die Lohnsteuer einbehalten wird, ist im diesen Fall dein:e Arbeitgeber:in. Da die Lohnsteuer bereits abgezogen wurde, bevor du dein tatsächliche Nettogehalt erhältst, handelt es sich um eine Quellensteuer.
Wozu wird Quellensteuer erhoben?
Durch das automatische Besteuern von Gehalt und Kapitalerträgen, erleichtert die Quellensteuer Steuerzahler:innen die Steuererklärung. Wenn z.B. die Lohnsteuer nicht monatlich einbehalten werden würde und erst mit Abgabe der Steuererklärung fällig wäre, würde dies nicht nur einen höheren Aufwand bedeuten: Durch die Höhe der Steuerschuld, die so auf einmal fällig wäre, würde es bei vielen Beschäftigten zu finanziellen Engpässen kommen.
Durch das direkte Einbehalten der Quellensteuer lässt sich zudem Steuervermeidung und -hinterziehung vorbeugen und sicherzustellen, dass die Einkommensteuer korrekt erhoben wird. Zudem trägt die Quellensteuer dazu bei, dass ein Staat seine Einnahmen sicherstellt, wodurch z.B. die Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen und Projekte gewährleistet ist.
Wie hoch ist die Quellensteuer?
Die Höhe der Quellensteuer ist von der Art des Einkommens abhängig, bzw. welche Art der Steuer dabei fällig wird. Diese werden wiederum von weiteren Faktoren beeinflusst. So richtet sich die Lohnsteuer z.B. nach der Höhe des Einkommens, der Steuerklasse und auch der Anzahl der im selben Haushalt lebenden Kinder. Im Durschnitt liegt die Lohnsteuer bei 15,6% des Bruttogehalts.
Die Höhe der Abgeltungssteuer bei Kapitalerträgen ist dagegen davon abhängig, in welchem Land diese erhoben wird. Während in Deutschland ein festgelegter Steuersatz von 25% plus 5,5% Solidaritätszuschlag gilt, kann dieser in anderen Ländern höher oder niedriger sein. So beträgt die Quellensteuer im Ausland z.B.:
- Irland: 20%
- Polen: 19%
- Italien: 12,5%
- Tschechien: 15%
- Schweden: 30%
- Luxemburg: 10%
- Spanien: 15%
Zu den Ländern ohne Quellensteuer bzw. Abgeltungssteuer gehören unter anderem Belgien, Frankreich, Österreich, Schweiz, Griechenland, Dänemark, Portugal und Großbritannien. Allerdings fallen in diesen Ländern stattdessen Steuern auf Zinserträge und Dividenden in verschiedenen Höhen an.
Wann fällt Quellensteuer bei Kapitalerträgen an?
In Deutschland wird die Abgeltungssteuer fällig, sobald deine Kapitalerträge über dem sogenannten Sparerpauschbetrag liegen. Dieser wurde im Rahmen der Steueränderungen für 2023 für Singles von 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Bei Ehepartnern liegt die Grenze ab dem 01. Januar 2023 bei 2.000 Euro. Für alle Erträge, die darüber liegen, fällt Abgeltungssteuer an. Diese wird direkt bei der Quelle, also der jeweiligen Bank eingezogen.
Bei Kapitalerträgen, die nicht automatisch besteuert werden, wird dagegen Kapitalertragsteuer erhoben. Diese wird oftmals mit der Abgeltungssteuer verwechselt, da die Steuersätze gleich sind. Der Unterschied zwischen den beiden Steuern liegt darin, dass die Kapitalertragssteuer nicht wie eine Quellensteuer direkt einbehalten wird. Vielmehr müssen Anleger:innen diese selbst klären und zahlen. Stammen deine Einkünfte aus Kapitalerträgen bei ausländischen Banken, wird auch die Abgeltungssteuer nicht automatisch eingezogen. In diesem Fall musst du selbst für die korrekte Versteuerung deiner Einkünfte sorgen und deine Kapitalerträge in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben.
Wann fällt ausländische Quellensteuer an?
Erzielst du Kapitalerträge im Ausland, weil du z.B. Aktien eines ausländischen Unternehmens besitzt, wird es bei der Besteuerung komplizierter. Wie hoch die ausländische Quellensteuer ausfällt, ist dabei zunächst zweitrangig, denn in diesem Fall werden gleich in zwei Ländern Steuern fällig. Die Quellensteuer wird dabei durch den sogenannten Quellenstaat eingezogen, also dem Staat, in dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat. Zusätzlich käme in Deutschland die Kapitalertragssteuer hinzu. Um eine solche mehrfache Besteuerung zu vermeiden, haben verschiedene Länder ein Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) getroffen.
Beim einem DBA handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Ländern, der festlegt, welches Land das Recht hat, Steuern auf bestimmte Arten von Einkommen und Vermögen zu erheben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese nicht doppelt besteuert werden. Dies gilt besonders für solche Länder, die eine enge wirtschaftliche Beziehung miteinander pflegen. Wichtig dabei: Deutschland handelt die Abkommen, wie andere Staaten auch, mit mit jedem Land individuell aus. Das heißt, dass für jedes Land unterschiedliche Regeln zur Besteuerung von Kapitalerträgen und Vermögen gelten.
Kannst du dir die Quellensteuer erstatten lassen?
Sofern zwischen Deutschland und dem Quellenstaat, in dem du deine Kapitalerträge erzielst, ein DBA besteht, kannst du dir einen Teil der Quellensteuer erstatten lassen. Dabei kommt es darauf an, wie hoch die ausländische Quellensteuer ist: Liegt diese bei maximal 15%, wird diese durch das deutsche Finanzamt auf deine Steuerschuld angerechnet. Bei über 15% kannst du einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Dies musst du jedoch nicht bei deinem zuständigen Finanzamt, sondern bei der jeweiligen ausländischen Finanzbehörde tun.
Dazu findest du auf der Homepage des Bundeszentralamts für Steuern Erstattungsformulare für das jeweilige Land, die du ausfüllen und versenden musst. Welche Fristen dabei gelten, ist jedoch genauso unterschiedlich, wie die Quellensteuern der jeweiligen Länder. Daher solltest du dich zunächst genau über diese und landesspezifische Besonderheiten bei der Rückerstattung informieren. Einige Länder, wie z.B. die USA oder Großbritannien, schreiben dir deine Erstattung automatisch mit deinen Kapitalerträgen gut.
Quellensteuer für Freiberufler, die im Ausland tätig sind
Solltest du keine Kapitalerträge im Ausland erzielen, jedoch als Freiberufler:in auch international tätig sein, spielt das DBA für dich ebenfalls eine Rolle. In diesem Fall wird durch das Abkommen geregelt, wie deine Einkünfte im Ausland besteuert werden, sprich ob der jeweilige Quellenstaat oder dein Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht hat. Die Regelungen basieren dabei auf der sogenannten Freistellungs- oder Anrechnungsmethode, die eine doppelte Besteuerung deiner Einkünfte vermeiden sollen:
- Bei der Anrechnungsmethode wird die im Quellenstaat abgeführte Steuer auf die im Wohnsitzstaat zu zahlende Steuer angerechnet.
- Bei der Freistellungsmethode werden deine Einkünfte nur in dem Land versteuert, in dem sie erzielt wurden, also im jeweiligen Quellenstaat und nicht auch im Wohnsitzstaat.
Daher ist es wichtig, dass du dich frühzeitig darüber informierst, wann ausländische Quellensteuer anfällt und welche Regelungen im Rahmen des jeweiligen DBAs gelten. Dadurch kannst du deine Steuern ordnungsgemäß abführen und dich voll und ganz auf deine Arbeit konzentrieren.
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