Das Finanzamt hat dir ein langes Schreiben geschickt? Keine Sorge, wenn der gesamte Betrag deiner Umsatzsteuer aus dem letzten Jahr eine bestimmte Summe übersteigt, erhältst du einen Brief vom Finanzamt.
Darin erfährst du, dass du deine Umsatzsteuer von nun an in einem anderen Zeitraum einreichen musst. Hier erklären wir dir ganz genau, welche Infos du diesem Brief entnehmen kannst.
Wann USt.-Voranmeldung einreichen?
In Sachen Umsatzsteuer-Voranmeldung kannst du nicht selbst entscheiden, wann du sie übermittelst. Es gibt bestimmte Voraussetzungen vom Finanzamt, die den Zeitraum festlegen.
- Im ersten und zweiten Jahr deiner Selbstständigkeit: Immer monatliche USt.-Voranmeldung
- Deine gesamte abgeführte Umsatzsteuer betrug 1,000€ im vorherigen Jahr: Keine USt.Voranmeldung während des Jahres, lediglich die einmalige jährliche Umsatzsteuer
- Deine gesamte abgeführte Umsatzsteuer betrug zwischen 1,000€ und 7.500€ im vorherigen Jahr: Quartalsweise USt.-Voranmeldung
- Deine gesamte abgeführte Umsatzsteuer betrug mehr als 7,500€ im vorherigen Jahr: Monatliche USt.-Voranmeldung
Änderung des USt.-Zeitraums – Benachrichtigung per Brief
Wenn also der gesamte Betrag deiner abgeführten Umsatzsteuer im letzten Jahr zwischen 1,000€ und 7,500€ lag, musst du deine USt.-Voranmeldung in diesem Jahr quartalsweise einreichen. Um dir diese Änderung mitzuteilen, schickt dir das Finanzamt dieses Schreiben dazu.
Auch wenn dieses Jahr der Umsatzsteuerbetrag weniger als 1,000€ oder mehr als 7,5000€ sein sollte, musst du dennoch deine Umsatzsteuer-Voranmeldung quartalsweise einreichen.
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Wann ist die nächste USt.-Voranmeldung fällig?
Der nächste Abschnitt des Schreibens erklärt, wann du deine erste vierteljährige Umsatzsteuer-Voranmeldung einreichen musst. Wenn es z.B. das zweite Quartal ist, musst du die Umsatzsteuer bis zum 10. Juli einreichen. Die Deadline fällt immer auf den 10. des Monats, der nach dem Quartal folgt. Bis dahin musst du ebenfalls die Umsatzsteuer gezahlt haben.
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