Ganz oder gar nicht: Selbständigkeit ist ein Vollzeitprojekt. Für viele geht mit dem Schritt in die Selbständigkeit auch der Abschied von der Vollzeitanstellung einher. Am Anfang läuft es aber nicht immer wie gewünscht und vielleicht reichen deine Einnahmen nicht sofort aus, um deine laufenden Kosten zu decken. Wenn du dir also Gedanken darüber machst, wie du deine Einnahmen etwas erhöhen kannst, ohne gleich wieder als Angestellte:r in einem Unternehmen einzusteigen, dann könnte ein Minijob eine Alternative für dich sein.
Doch wie wirkt sich ein Minijob auf deine Situation als Selbständige:r aus? Gehen auch zwei Minijobs? Welche steuerlichen Aspekte musst du beachten und was passiert mit deiner Krankenversicherung? Darum soll es in diesem Artikel gehen.
💡Tipp von Accountable: Steht dir der Schritt in die Selbständigkeit noch bevor? Dann informiere dich frühzeitig, wie du deine Selbständigkeit anmelden musst.
Der 520€-Minijob
Bei einem 520 Euro Minijob handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung, bei der du im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses bis zu 520 Euro monatlich oder 6.240 Euro jährlich verdienen kannst. Je nach vereinbartem Stundenlohn kannst du also eine entsprechende Stundenzahl arbeiten. So kannst du z.B. bei einem Stundenlohn von 10 Euro genau 52 Stunden im Monat arbeiten. Natürlich muss auch im Rahmen eines Minijobs der gesetzliche Mindestlohn (12 Euro brutto seit 01.10.2022) eingehalten werden.
Es handelt sich hier um eine abhängige Beschäftigungsform und dein:e Arbeitgeber:in ist dir gegenüber weisungsbefugt. Das heißt, er oder sie bestimmt, wann, wo und welche Tätigkeiten du zu erledigen hast. Dafür stehen dir als Minijobber:in alle Rechte zu, die „normale” sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer:innen auch haben. Du hast z.B. Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, sofern du mindestens schon vier Wochen beschäftigt warst. Ebenso steht dir Urlaub zu.
Der kurzfristige Minijob
Eine zweite nicht ganz so bekannte Art des Minijobs ist der sogenannte kurzfristige Minijob. Der kurzfristige Minijob unterscheidet sich vom allgemein bekannteren 520 Euro Minijob dadurch, dass die gesamte Beschäftigungsdauer in einem Kalenderjahr unter 70 Tagen – oder insgesamt drei Monaten bei einer fünf Tage Woche – liegen muss. In der Regel handelt es sich hier um gelegentliche Arbeiten und eine feste Arbeitszeit besteht meist nicht. Damit auch diese Beschäftigung als geringfügig anerkannt wird, gilt hier ebenfalls eine Verdienstobergrenze von 5.400 Euro pro Kalenderjahr.
Welche Abgaben gelten für Minijober:innen?
Für Minijobber:in gelten in der Regel pauschale Abgaben, die von deiner/deinem Arbeitgeber:in gezahlt werden müssen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Abgaben:
- 13% Krankenversicherung (fällt für den AG nur an, wenn du gesetzlich krankenversichert bist)
- 15% Rentenversicherung (nur wenn du nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit bist)
- 2,0% pauschale Lohnsteuer
- 0,90% Umlage 1 (auf Lohnfortzahlung)
- 0,24% Umlage 2 (auf Mutterschutz)
- ggf. 0,06% Insolvenzgeldumlage bei gewerblichen Minijobs
Ein Sonderfall ist die Rentenversicherungspflicht, von der du dich als Minijobber:in befreien lassen kannst. Diesen Verzicht solltest du auf jeden Fall in deinem Arbeitsvertrag schriftlich festhalten.
Für die Einzahlung in die Rentenversicherungspflicht spricht, dass man einen Zugang zur gesetzlichen Rentenversicherung hat. Außerdem zahlen Arbeitgeber:innen dazu, sodass sich der gesparte Betrag erhöht. So wird ein Minijob auch bei der Rentenhöhe und Wartezeit angerechnet.
Dagegen spricht, dass der Betrag der rauskommt sehr gering ist. So bringt die Einzahlung lediglich eine höhere monatliche Rente von 0,86 Euro, obwohl man selber monatlich 16,65 Euro einzahlt. Hier könnte überlegt werden, ob das Geld dann nicht in einer privaten Vorsorge besser angelegt ist.
Minijob, Selbständigkeit und Krankenversicherung
Minijobber:innen sind durch Arbeitgeber:innen nicht krankenversichert, aber dennoch besteht für alle Einwohner:innen in Deutschland seit 2009 eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Als Selbständige:r bist du also – mit oder ohne Minijob – dazu verpflichtet, dich um deine Krankenversicherung zu kümmern. Dies kann sowohl über die gesetzlichen als auch privaten Krankenkassen geschehen.
💡Tipp von Accountable: Bei der Wahl deiner Krankenversicherung ist einiges zu beachten. Was du für Möglichkeiten hast, haben wir dir hier zusammengestellt.
Minijob und Selbständigkeit: das sind deine Vorteile!
Als Selbständige:r kannst du theoretisch mehrere Minijobs ausüben, jedoch gelten die oben genannten Einkommensgrenzen unabhängig davon, wie viele Minijobs du ausübst. Denn sobald die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen überschritten werden, werden alle Minijobs sozialversicherungspflichtig.
Ein wichtiger Vorteil eines Minijobs für dich als Selbständige:r unter Einhaltung der Einkommensgrenzen besteht in der völligen Steuer- und Abgabenfreiheit auf diese Einnahme, sofern du auf die Rentenversicherungspflicht für Minijobber verzichtest.
Schauen wir uns das mal an einem Beispiel an:
Angenommen deine Selbständigkeit bringt dir bisher ein zu versteuerndes Einkommen von rund 12.000 Euro pro Jahr, so wären darauf rund 430 Euro an Steuern zu zahlen. Erhöht sich dein zu versteuerndes Einkommen um 5.400 Euro, so wären nun rund 1.680 Euro Steuern fällig. Wenn du diesen zusätzlichen Verdienst allerdings im Rahmen eines Minijobs verdienst, kannst du so ein Steuerersparnis von 1.250 Euro erreichen, da du bis zu dieser Freigrenze auf deine Einnahmen aus einem Minijob keine Steuern zahlen musst.
Ein Minijob kann dir gerade zu Beginn deiner Selbständigkeit als zweites Standbein nützlich sein, um deine Einnahmen zu stabilisieren und dabei gleichzeitig Steuern zu sparen. Möglicherweise kannst du durch den Minijob auch wertvolle Kontakte für deine selbständige Tätigkeit knüpfen oder es einfach als Abwechslung zu deiner Haupttätigkeit ansehen.
💡Tipp von Accountable: Noch mehr Steuern sparen kannst du außerdem, wenn du weißt welche Geschäftsausgaben du absetzen kannst. Mehr erfährst du dazu hier.