Was haben Steuern mit Umweltschutz zu tun? Deutschland will klimafreundlicher werden – und das so schnell wie möglich. Steuern werden dazu jetzt als politisches Instrument eingesetzt. Schließlich müssen für einen nachhaltigen Wandel alle zusammenarbeiten. So sollen wirtschaftliche Anreize auch Unternehmen von einem umweltbewussteren Verhalten überzeugen.
Von Steuerbegünstigungen über Förderprogramme bis hin zu drohenden Mehrkosten brachten das Klimaschutzprogramm 2030 und das Jahressteuergesetz 2019 einige Veränderungen mit sich. In diesem Artikel erfährst du, wie du als Unternehmer:in Steuern sparst, indem du Umweltbelastungen reduzierst, und welche Maßnahmen sich für dich lohnen.
Mit Fördermaßnahmen Klimaziele erreichen
Klimaschutz gilt als globales Top-Thema unserer Gesellschaft. Damit wichtige Klimaziele im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 erreicht werden können, ist das Handeln jeder einzelnen Person gefragt. Förderungen des Staates sollen nun ein umweltbewusstes Verhalten der Bevölkerung ankurbeln. Hier ein Überblick über Deutschlands wichtigste Klimaziele:
- 65 Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgasemissionen Deutschlands im Vergleich zum Jahr 1990
- 45 Prozent des Bruttoendverbrauchs der EU aus erneuerbarer Energie
- Klimaneutrales Deutschland bis 2045
Damit diese ambitionierten Ziele erreicht werden, ist in vielen Sektoren ein Wandel notwendig. Für die Gesellschaft bedeutet das in erster Linie finanzielle Kosten und Verzicht. Der Staat nutzt jedoch gezielt das Steuerrecht, um diesen Wandel zu beschleunigen und die Bevölkerung zu entlasten. Das Ziel: Gleichzeitig Steuern sparen und den Schutz der Umwelt fördern.
So lässt sich mit Umweltschutz Steuern sparen
Auch du kannst als Selbstständige:r oder als Unternehmer:in Steuern sparen, indem du dich klimafreundlich verhältst. Denn die CO2-Minderungsziele betreffen nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen. Hier erfährst du, welche finanziellen Anreize der Staat geschaffen hat und wie du sie für dich nutzt.
Elektromobilität
Einen großen Teil der möglichen Steuerersparnisse durch Klimaschutz macht die Elektromobilität aus. Das E-Netz wird in Deutschland zwar stetig ausgebaut, doch immer noch haben viele Menschen Reichweitenangst. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz soll Hürden beim Kauf eines Elektrokaufes beseitigen. So beschloss die Bundesregierung 2020 mit dem Gesetz einige steuerliche Begünstigungen.
Reine Elektroautos sind maximal zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Der Zeitraum beginnt ab Erstzulassung des Fahrzeugs zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 und reicht höchstens bis 2030. Bei einem Halterwechsel bleibt die Steuerbefreiung für den verbleibenden Zeitraum bestehen. Nach Ablauf des Zeitraums verringert sich die fällige Kraftfahrzeugsteuer im Vergleich zu Verbrennern um 50 Prozent.
Für Plugin-Hybride gibt es keine Steuerbefreiung. In der Regel liegen die CO2-Emissionen dieser Fahrzeuge jedoch unter 95 Gramm pro Kilometer. Damit profitierst du vom jährlichen Steuerfreibetrag. Dieser liegt bei 30 Euro und gilt bis 2024 für besonders emissionsarme Fahrzeuge.
Für Unternehmen besonders interessant ist die neue Dienstwagenbesteuerung. Vor der Gesetzesänderung galt für die private Nutzungsentnahme deines Firmenwagens die 1%-Regelung oder die Nutzung eines Fahrtenbuches. Legst du dir ein Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb als Dienstwagen zu, so gilt wenigstens ein geldwerter Vorteil von 0,5 Prozent – das gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch für Hybridfahrzeuge.
Ab einem Bruttolistenpreis von über 60.000 Euro wird die Bemessungsgrundlage bei reinen Elektroautos sogar auf 0,25 Prozent reduziert. Neben E-Autos kannst du auch Pedelecs und E-Bikes von der Steuer absetzen, wenn du dein Fahrzeug betrieblich nutzt. Auch in der Kilometerbesteuerung finden sich Vergünstigungen. Bei Hybrid-Fahrzeugen werden 0,5 Prozent der Bemessungsgrundlage versteuert, bei reinen Elektroautos nur ein Viertel.
Sanierungen und Modernisierungen
Besitzt du beispielsweise ein eigenes Firmenbüro, kannst du mithilfe von Baumaßnahmen zugunsten der Energieeffizienz von steuerlichen Vorteilen profitieren. Dazu wurden vielfältige Förderprogramme ins Leben gerufen, welche zum Beispiel günstigere Darlehen anbieten.
Je mehr das Klima durch Sanierungen oder Modernisierungen deiner Gebäude und Maschinen geschützt wird, desto höher fällt die Förderung aus – besonders profitierst du (und auch die Umwelt) durch Energiesparmaßnahmen mit regenerativen Energien. Indem du insgesamt bewusst deinen Energieverbrauch senkst, sparst du zudem indirekt Steuern: Du zahlst weniger Verbrauchssteuern.
Tipp: Seit 2023 gelten im Sinne des Klimaschutzes neue steuerliche Entlastungen für Photovoltaik-Anlagen. Hier erfährst du alles, was du dazu wissen musst.
Spenden
Klimaschutz im Steuerrecht bezieht auch gemeinnützige Spenden mit ein: Mit Spenden kannst du Steuern sparen! Spendest du als Unternehmen beispielsweise für Umweltschutz, kannst du das gespendete Geld je nach Rechtsform als Betriebs- oder Sonderausgabe verzeichnen. Dazu musst du dem Finanzamt einen Spendennachweis vorlegen.
Das hat den Grund, dass der Staat ökologisches Engagement fördern möchte. Jährlich kannst du als Spende maximal 20 Prozent deiner Gesamteinnahmen steuerlich geltend machen. Beachte, dass die Spende freiwillig, freigiebig und ohne Gegenleistung erfolgen muss.
Jobticket
Als Arbeitgeber:in hast du die Möglichkeit, deinem Personal ein Jobticket zu finanzieren. Du entlastest die Mitarbeiter:innen, indem du ihnen das Ticket als steuerfreien Zuschuss gewährst. Allerdings wird das Ticket in dem Fall auf die Entfernungspauschale angerechnet. Statt es steuerfrei zur Verfügung zu stellen, hast du seit 2019 die Möglichkeit, eine Pauschalbesteuerung für den Sachbezug in Höhe von 25 Prozent vorzunehmen, wenn es zu einer Gehaltsumwandlung kommt.
Deine Arbeitskräfte werden sich in den meisten Fällen über eine dadurch entstehende Steuerersparnis freuen: Sie müssen das Ticket bei Pauschalbesteuerung nicht auf die Entfernungspauschale anrechnen. Du vereinfachst deine Buchhaltung, hast jedoch als Arbeitgeber:in zusätzliche Lohnsteuer zu zahlen.
CO2-Bepreisung
Klimaschutz im Steuerrecht bedeutet nicht nur Geldsparen. Es geht auch andersherum: Der Staat belohnt zwar umweltbewusstes Verhalten, erhöht jedoch gleichzeitig Kosten bei umweltschädlichem Handeln. So zum Beispiel mit der CO2-Steuer, die 2021 für Gas, Heizöl, Benzin und Diesel eingeführt wurde. Seitdem kosten selbstverursachte Treibhausgas-Emissionen allen Anbieter:innen von Waren und Dienstleistungen Geld.
Wenn du für dein Unternehmen CO2-Zertifikate auf dem nationalen Emissionshandel erwirbst, bist du zum Ausstoßen der Gase berechtigt. Der Preis der Zertifikate berechnet sich pro Tonne CO2. Im Jahr 2022 lag der Preis pro Tonne 2022 noch bei 30 Euro. Bis 2025 soll er sich schrittweise auf bis zu 55 Euro erhöhen.
Indem du weniger Treibhausgasemissionen verursachst, musst du weniger Zertifikate erwerben und sparst indirekt Steuern. Die geleisteten Abgaben fließen in Klimaschutzprojekte und soziale Maßnahmen. Sie werden beispielsweise genutzt, um die EEG-Umlage zu senken.
Flugreisen
Der Flugverkehr gilt als besonders umweltbelastend. Aus diesem Grund wurde die Luftverkehrsteuer im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 erhöht. Als gewerbliche:r Passagier:in zahlst du somit je nach Flugdistanz etwa 6 bis 17 Euro mehr. Die gute Nachricht: Ausgleichszahlungen zur freiwilligen CO2-Kompensation kannst du steuerlich geltend machen.
Fazit
Für mehr Nachhaltigkeit sehen das Klimaschutzprogramm 2030 und das Jahressteuergesetz 2019 einige steuerliche Begünstigungen vor. Nutze das Einsparpotenzial für dein Unternehmen und spare einfach Steuern, indem du auf umweltfreundliche Alternativen setzt. Sparmaßnahmen lohnen sich für alle, denn Ressourcensparen tut nicht nur deinem Konto, sondern auch der Umwelt gut – und sie ist die Lebensgrundlage künftiger Generationen.
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