Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind ein wichtiger Bestandteil der steuerlichen Planung – für kleine Unternehmen ebenso wie für Selbstständige. Die Möglichkeit, bestimmte Anschaffungen direkt abzuschreiben, kann deine Liquidität schonen und steuerliche Vorteile bringen. 2024 hätte es hier wesentliche Änderungen geben sollen: Die GWG-Grenzen sollten steigen, auch die Sammelpostenregelung wäre angepasst werden.
Doch diese Reformen wurden im politischen Prozess gekippt – das bedeutet: Die alten Regeln bleiben bestehen. Was genau geplant war, welche Grenzen und Abschreibungsmöglichkeiten aktuell gelten und wie du das Beste aus der GWG-Grenze 2025 herausholst, erfährst du hier.
Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind ein wichtiger Hebel für deine steuerliche Planung – egal, ob du ein Unternehmen führst oder als Selbstständige:r arbeitest. Diese Vermögenswerte kannst du dank ihrer geringen Anschaffungskosten sofort steuerlich abschreiben, statt sie über Jahre abzusetzen. Die GWG-Grenzen in Deutschland für 2025 legen fest, bis zu welchem Betrag das möglich ist. Überschreitet ein Kauf diese Grenze, musst du ihn über die gesamte Nutzungsdauer abschreiben – mit direkten Auswirkungen auf deine Steuerlast und Liquidität.
Die richtige Planung kann dir helfen, Steuervorteile optimal zu nutzen. Indem du die GWG-Grenzen 2025 geschickt in deine Finanzstrategie einbindest, senkst du nicht nur im Anschaffungsjahr deine Steuerlast, sondern steuerst auch langfristig deine finanziellen Spielräume.
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Geplante Änderungen der GWG-Grenzen ab 2024 – und warum sie auch 2025 nicht kommen
Ab 2024 sollten Selbstständige und Unternehmen von wesentlichen Erleichterungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) profitieren. Die Regierung plante, sowohl die Obergrenzen für GWG als auch die Regelungen für Sammelposten anzupassen, um steuerliche Abschreibungen flexibler zu gestalten.
Doch diese Reformen wurden im Vermittlungsausschuss gekippt – das heißt, auch nach den Regelungen im Wachstumschancengesetz bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Was eigentlich geplant war
- Die GWG-Obergrenze sollte von 800 auf 1.000 Euro steigen, sodass mehr Anschaffungen direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden können.
- Die Sammelpostenregelung sollte sich deutlich verbessern:
- Erhöhung der Obergrenze von 1.000 auf 5.000 Euro
- Verkürzung der Abschreibungsdauer von fünf auf drei Jahre
Diese Änderungen hätten Unternehmen mehr Spielraum in der steuerlichen Planung gegeben und die Buchhaltung vereinfacht.
Was tatsächlich gilt: Keine Änderungen bei GWG und Sammelposten
Da die Reformen gestrichen wurden, gelten weiterhin die bisherigen Regelungen:
- Sofortabschreibung nur bis 800 Euro: Geringwertige Wirtschaftsgüter können nur dann sofort als Betriebsausgabe abgeschrieben werden, wenn die Anschaffungskosten netto maximal 800 Euro betragen und sie eigenständig nutzbar sind.
- Sammelposten bleiben bei 1.000 Euro und 5 Jahren:
- Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert zwischen 250,01 und 1.000 Euro können alternativ in einem Sammelposten zusammengefasst werden.
- Die Abschreibungsdauer bleibt bei fünf Jahren – eine Verkürzung auf drei Jahre wurde nicht umgesetzt.
Fazit: Wer auf steuerliche Erleichterungen gehofft hatte, muss sich weiterhin an die alten Grenzen halten. Für die Finanz- und Steuerplanung bedeutet das: keine zusätzlichen Abschreibungsvorteile ab 2024.
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Wahlrecht und strategische Überlegungen: So nutzt du die GWG-Grenze 2025 optimal
Ein großer Vorteil der aktuellen GWG-Regelung ist das Wahlrecht zwischen Sofortabschreibung und Poolabschreibung. Doch welche Variante ist die bessere?
- Sofortabschreibung: Wenn du Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto anschaffst, kannst du die gesamten Kosten direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe geltend machen. Das verbessert sofort deine Liquidität, da du die Steuerlast unmittelbar senken kannst.
- Poolabschreibung: Liegt der Nettowert eines Wirtschaftsguts zwischen 250,01 und 1.000 Euro, kannst du es alternativ in einem Sammelposten erfassen. In diesem Fall erfolgt die Abschreibung über fünf Jahre – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.
💡 Tipp von Accountable: Wenn du in einem Jahr besonders viele Anschaffungen im Bereich 250,01 – 1.000 Euro tätigst, kann sich die Poolabschreibung lohnen, da du nicht alles sofort steuerlich geltend machst und so den Gewinn über mehrere Jahre glättest. Steuerliche Optimierung bedeutet hier: eine vorausschauende Planung!
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Dokumentationspflichten: So erfüllst du die Vorgaben der Finanzbehörden
Auch wenn die GWG-Grenze 2025 keine Erleichterung bringt, solltest du auf eine ordentliche Dokumentation achten. Denn nicht alles, was günstig ist, zählt automatisch als GWG!
- GWG bis 250 Euro: Diese kannst du ohne Verzeichnis sofort abschreiben.
- GWG zwischen 250,01 und 800 Euro: Hier ist ein gesondertes Verzeichnis erforderlich – darin müssen Anschaffungskosten, Kaufdatum und Nutzungsdauer aufgeführt sein.
- Sammelposten (250,01 – 1.000 Euro): Falls du die Poolabschreibung nutzt, müssen alle darin enthaltenen Wirtschaftsgüter ebenfalls dokumentiert werden.
💡 Tipp von Accountable: Besonders bei gemischten Anschaffungen (z. B. Computer inkl. Zubehör) solltest du genau prüfen, ob einzelne Bestandteile eigenständig nutzbar sind – denn nur dann gilt die GWG-Regelung. Ein Drucker, der ohne PC nicht genutzt werden kann, zählt nicht als eigenständiges GWG.
Praxisbeispiele und Fallstudien: So sieht die GWG-Abschreibung in der Realität aus
Fallbeispiel 1: Sofortabschreibung mit direktem Steuervorteil
Eine selbstständige Grafikdesignerin kauft sich im Februar 2025 ein neues Grafiktablet für 750 Euro netto. Dank der GWG-Grenze 2025 kann sie den kompletten Betrag im Jahr der Anschaffung abschreiben und sofort als Betriebsausgabe abziehen. Das spart ihr Steuern und verbessert ihre Liquidität.
Fallbeispiel 2: Poolabschreibung für langfristige Steueroptimierung
Ein kleiner Handwerksbetrieb investiert 2025 in mehrere Geräte – eine Schleifmaschine (400 €), eine Kreissäge (600 €) und einen Akkubohrer (550 €). Da die Einzelpreise zwischen 250,01 und 1.000 Euro liegen, kann das Unternehmen die Sammelpostenregelung nutzen. So verteilt sich die Abschreibung auf fünf Jahre und sorgt für eine gleichmäßigere Steuerbelastung.
Fallbeispiel 3: Fehlende Dokumentation – Ärger mit dem Finanzamt
Ein Unternehmer kauft 2025 mehrere Büroausstattungen (Schreibtisch für 450 €, Stuhl für 300 €, Lampe für 150 €). Da er kein GWG-Verzeichnis führt, streicht das Finanzamt die Sofortabschreibung für Schreibtisch und Stuhl. Folge: Sie müssen regulär über mehrere Jahre abgeschrieben werden.
💡 Tipp von Accountable: Wer die GWG-Grenze 2025 in Deutschland clever nutzt und sauber dokumentiert, kann Steuervorteile ausschöpfen und sich Ärger mit dem Finanzamt ersparen!
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