Du stehst kurz davor, deinen Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen? Du hast eine Geschäftsidee, die du leidenschaftlich verfolgen möchtest, und bist bereit, den nächsten Schritt zu gehen? Doch bevor du loslegen kannst, steht ein wichtiger administrativer Schritt an: die Gewerbeanmeldung. Dieser Prozess kann überwältigend erscheinen, besonders wenn du dich zum ersten Mal damit auseinandersetzt.
Doch keine Sorge: Wir haben eine Liste von 20 Fragen zusammengestellt, die dir bei der Gewerbeanmeldung begegnen können.
1. Wer muss ein Gewerbe anmelden?
Du musst ein Gewerbe anmelden, wenn du eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, die regelmäßig mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausgeführt wird und nicht zu den freien Berufen (wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen, Steuerberater:innen etc.) oder der Land- und Forstwirtschaft zählt. Dies gilt für Einzelunternehmer:innen ebenso wie für Personengesellschaften (z. B. GbR) und Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG).
2. Welche Unterlagen sind nötig?
Für die Anmeldung benötigst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, bei juristischen Personen zusätzlich einen Handelsregisterauszug. Bei bestimmten Gewerben ist eine Bescheinigung der Berufsqualifikation notwendig, eventuell auch eine Gewerbeerlaubnis.
3. Ist eine Gewerbeanmeldung online möglich?
Ja, in vielen Städten und Gemeinden kannst du dein Gewerbe online anmelden. Die Verfügbarkeit und der genaue Ablauf hängen von der zuständigen Behörde ab. Informiere dich am besten direkt auf der Webseite deiner Kommune.
4. Was bedeutet der Gewerbeschein?
Der Gewerbeschein ist die Bestätigung, die du nach der Anmeldung erhältst. Er dient auch bei Kontrollen als ordnungsgemäßer Nachweis.
5. Wer darf eine Gewerbeanmeldung vornehmen?
Die Anmeldung kann entweder persönlich durch den bzw. die Inhaber:in des Gewerbes oder durch eine:n bevollmächtigte:n Vertreter:in erfolgen. Bei juristischen Personen übernimmt diese Aufgabe in der Regel eine vertretungsberechtigte Person.
6. Welche Kosten entstehen für die Gewerbeanmeldung?
Die Kosten für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Gemeinde und Gewerbeart. Sie liegen meist zwischen 15 und 65 Euro. Für bestimmte erlaubnispflichtige Gewerbe können zusätzliche Gebühren für die Erlaubnis anfallen.
7. Wie lange dauert es, bis die Gewerbeanmeldung bearbeitet ist?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Behörde variieren. Oft erhältst du den Gewerbeschein jedoch sofort bei der Anmeldung vor Ort oder innerhalb weniger Tage per Post.
8. Zu welcher Behörde muss ich gehen?
Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbeamt oder Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde. Die genaue Bezeichnung der zuständigen Behörde kann regional variieren. Zuständig ist nicht das Amt deines Wohnortes, sondern des Ortes, in dem dein Unternehmen seinen Sitz haben wird.
9. Muss ich für mein Hobby ein Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe musst du anmelden, sobald die Tätigkeit regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird. Ob dein Hobby als Gewerbe gilt, hängt von diesen Kriterien ab. Gelegentliche Einnahmen ohne Gewinnabsicht zählen als „Liebhaberei“ und fallen in der Regel nicht unter die Gewinnerzielungsabsicht.
10. Kann ich mehrere Gewerbe anmelden?
Ja, du kannst mehrere Gewerbe anmelden. Jede gewerbliche Tätigkeit muss einzeln angemeldet werden. Beachte dabei, dass gegebenenfalls unterschiedliche Erlaubnisse erforderlich sind.
11. Wann sollte ich mein Gewerbe anmelden?
Du kannst grundsätzlich sofort nach der Anmeldung mit deiner gewerblichen Tätigkeit beginnen, auch wenn du den Gewerbeschein noch nicht erhalten hast. Die Anmeldung ist der rechtlich relevante Schritt, um dein Gewerbe offiziell zu starten.
💡Hier geht’s zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du ausfüllen musst.
12. Wie kann ich mein Kleingewerbe anmelden?
Die Anmeldung eines Kleingewerbes erfolgt genauso wie bei anderen Gewerbearten. Allerdings handelt es sich bei dem Kleingewerbe nicht um eine spezielle Gewerbeform, sondern um eine Einstufung durch das Finanzamt, wodurch dir bestimmte bürokratische Aufgaben erlassen werden, weil du einen geringen Umsatz hast. Schau’ dir dazu die Kleinunternehmerregelung genauer an.
13. Kann ich ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden?
Ja, eine rückwirkende Anmeldung ist möglich, allerdings können Bußgelder anfallen, wenn du dein Gewerbe verspätet anmeldest. Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Dauer der Verspätung und den Umständen ab. Es gibt keine festgelegte Frist für die rückwirkende Anmeldung. Du solltest dies aber so schnell wie möglich nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu tun, um Bußgelder zu vermeiden.
14. Was passiert, wenn ich mein Gewerbe nicht anmelde?
Wenn du ein meldepflichtiges Gewerbe betreibst, ohne es anzumelden, kann dies zu Bußgeldern und Nachzahlungen von Steuern führen. Zudem kann das Fehlen eines Gewerbescheins bei Kontrollen Probleme verursachen.
15. Muss ich mein Gewerbe bei der IHK anmelden?
Mit der Gewerbeanmeldung wirst du automatisch Mitglied in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), sofern dein Gewerbe zu deren Zuständigkeitsbereich gehört. Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Beiträge sind gesetzlich vorgeschrieben.
16. Was sind typische Gewerbeberufe?
Typische Gewerbeberufe umfassen eine breite Palette von Tätigkeiten, die von Handel (Einzel- und Großhandel), Handwerk (z. B. Schreiner:in, Elektriker:in), Gastronomie (Restaurants, Cafés), Dienstleistungen (Reinigungsfirmen, Marketingagenturen) bis hin zu produzierenden Gewerben (Herstellung von Waren) reichen. Auch der Betrieb eines Online-Shops oder eines Gewerbes im Bereich der Informationstechnologie fällt unter gewerbliche Tätigkeiten.
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17. Welche Besonderheiten gelten für Handwerker?
Handwerker:innen, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben möchten, müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Dafür ist in der Regel ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich. Für zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe gelten diese strengen Voraussetzungen nicht, eine Anmeldung beim Gewerbeamt reicht aus. Hier erfährst du mehr.
18. Welche Gewerbearten sind überwachungsbedürftig?
Überwachungsbedürftige Gewerbe sind solche, bei denen aufgrund der Art der Tätigkeit oder der damit verbundenen Risiken eine besondere staatliche Überwachung erforderlich ist. Dazu zählen beispielsweise das Gaststättengewerbe, Spielhallen, Pfandleihgewerbe, das Bewachungsgewerbe, der Handel mit bestimmten Gütern (z. B. Waffen, Sprengstoff) und das Maklergewerbe. Für diese Gewerbearten sind in der Regel besondere Erlaubnisse oder Nachweise erforderlich.
19. Was muss ich als Nicht-Deutscher bei der Gewerbeanmeldung beachten?
Als Nicht-Deutsche:r benötigst du für die Gewerbeanmeldung grundsätzlich dieselben Unterlagen wie deutsche Staatsangehörige. Zusätzlich musst du jedoch nachweisen, dass du über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügst, der die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erlaubt. EU-Bürger:innen genießen Freizügigkeit und benötigen in der Regel keine gesonderte Erlaubnis. Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern gelten spezifische Aufenthaltsbestimmungen.
20. Wer wird über meine Gewerbeanmeldung informiert?
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt im Rahmen der gesetzlichen Meldepflichten automatisch das Finanzamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK), die Berufsgenossenschaft, das statistische Landesamt und gegebenenfalls weitere Behörden, die je nach Art des Gewerbes involviert sein können.
💡 In diesem Ratgeber haben wir alles zusammengestellt, was du sonst noch wissen musst, wenn du ein Gewerbe gründest.
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