Gesonderte Feststellungserklärung

Was ist eine gesonderte Feststellungserklärung und wer braucht sie?

Eine gesonderte Feststellungserklärung ist erforderlich, wenn bestimmte Einkünfte oder steuerliche Grundlagen separat vom eigentlichen Steuerbescheid ermittelt werden müssen. Besonders für Selbstständige, Freiberufler:innen oder gemeinschaftlich geführte Unternehmen wie eine GbR ist dieses Verfahren relevant. In diesem Artikel erfährst du, wann eine solche Erklärung nötig ist, welche Einkünfte betroffen sind und worauf du bei der Abgabe achten musst.

Gesonderte Feststellungserklärung – was ist das überhaupt?

Um Einkünfte besteuern zu können, muss das Finanzamt zunächst die Grundlage für die Besteuerung ermitteln und danach die Steuer festsetzen. Normalerweise passiert das in einem einzigen Verfahren – wie bei der Einkommensteuer. Du gibst deine Steuererklärung ab und erhältst anschließend einen Steuerbescheid, in dem das zu versteuernde Einkommen und die Steuer festgelegt werden.

In bestimmten Fällen wird dieses Prinzip der einheitlichen Feststellung durchbrochen: Die Besteuerungsgrundlagen, wie zum Beispiel deine Einkünfte, werden in einem gesonderten Verfahren ermittelt und in einem sogenannten Feststellungsbescheid festgehalten (§ 179 AO). Der Steuerbescheid, der die Höhe deiner zu zahlenden Steuer festlegt, wird anschließend in einem separaten Schritt erlassen. Es handelt sich also um ein zweistufiges Verfahren.

Dazu musst du zunächst eine „Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung“ abgeben. Je nachdem, ob für eine oder mehrere Personen Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden müssen, kommt dafür eine von zwei Formen der Feststellung in Frage:

  1. Gesonderte Feststellung: Hier wird die Besteuerungsgrundlage für eine Person gesondert ermittelt, bevor der Steuerbescheid ausgestellt wird. Beispiel: Du bist Freiberufler:in und betreibst ein Büro in einer anderen Stadt als deinem Wohnsitz. Die Gewinne aus dem Büro werden durch das zuständige Finanzamt ermittelt, bevor dein Wohnsitz-Finanzamt den Steuerbescheid ausstellt.
  2. Gesonderte und einheitliche Feststellung: Wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen, wie zum Beispiel in einer GbR, werden die Besteuerungsgrundlagen gesondert für die Gesellschaft und einheitlich für jede:n Gesellschafter:in ermittelt. Das stellt sicher, dass alle Beteiligten gleich behandelt werden. Beispiel: Du betreibst zusammen mit einer Kollegin eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis als GbR. Die Gewinne der GbR werden gesondert festgestellt und anschließend einheitlich auf euch beide verteilt.

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Wann führt das Finanzamt eine gesonderte Feststellung durch?

Eine gesonderte Feststellung erfolgt in bestimmten Fällen, die in der Abgabenordnung (AO) und der „Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO“ geregelt sind. Sie kommt immer dann zum Einsatz, wenn bestimmte Besteuerungsgrundlagen separat ermittelt und festgestellt werden müssen, bevor die eigentliche Steuerberechnung durchgeführt wird.

Hier sind einige Beispiele, in denen das Finanzamt eine gesonderte Feststellung vornimmt:

  1. Gewinn-/Verlustfeststellung für Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen: Wenn du als Freiberufler:in oder Selbstständige:r Einkünfte aus deiner Tätigkeit erzielst und diese Einkünfte nicht in deinem Wohnsitzfinanzamt ermittelt werden (z. B. wenn du dein Büro in einer anderen Stadt hast), wird der Gewinn oder Verlust gesondert festgestellt.
  2. Gewinn-/Verlustfeststellung für Gemeinschaften oder Gesellschaften: Wenn du zusammen mit anderen Personen, z. B. in einer GbR, Einkünfte erzielst, wird der Gewinn oder Verlust gesondert festgestellt und dann einheitlich auf die beteiligten Personen aufgeteilt. Auch wenn mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie vermieten, etwa in einer Erben- oder in einer Grundstücksgemeinschaft, ist dies notwendig. Jede:r Beteiligte muss seinen bzw. ihren Anteil an den Einkünften in der persönlichen Steuererklärung angeben.
  3. Feststellung von Einheitswerten und Grundbesitzwerten: Bei Immobilienbesitz wird der Wert des Grundbesitzes gesondert festgestellt. Diese Werte dienen als Grundlage für verschiedene Steuerarten, etwa die Grundsteuer.

Wenn du eine Feststellungserklärung abgibst, obwohl keine gesonderte Feststellung erforderlich ist, stellt das Finanzamt einen negativen Feststellungsbescheid aus (§ 180 Abs. 3 AO), um zu klären, dass keine Feststellung durchgeführt werden muss.

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Gesonderte Feststellung: Welche Formulare brauchst du?

Je nachdem, ob du eine gesonderte oder eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben musst, gibt es verschiedene Formulare:

  1. Für Selbstständige (gesonderte Feststellungserklärung):
    • ESt 1 D: Deckblatt für allgemeine Angaben zu dir und deinem Unternehmen.
    • Anlage FG: Eintrag der laufenden Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, z. B. aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Die EÜR muss zusätzlich per ELSTER ans Finanzamt übermittelt werden.
    • Anlage FG-AUS: Für Einkünfte aus dem Ausland, die in Deutschland steuerpflichtig sind.
    • Weitere: Unter Umständen kommen noch ergänzende Anlagen dazu (z. B. FE 2 bis 5, FE-KAP oder FE-VM).
  2. Für Gemeinschaften oder GbRs (gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung):
  1. ESt 1 B: Deckblatt mit Angaben zur Gemeinschaft oder GbR sowie dem Gewinnaufteilungsschlüssel.
  2. Anlage FB: Angaben zu den Gesellschafter:innen und deren Beteiligung.
  3. Anlage FE 1: Eintrag der zu verteilenden gemeinschaftlichen Einkünfte; auch hier muss die EÜR per ELSTER übermittelt werden.
  4. Anlage FE-KAP: Für die Verteilung von Kapitalerträgen auf die Gesellschafter:innen.
  5. Weitere: Unter Umständen kommen noch ergänzende Anlagen dazu (z. B. FE 2 bis 5, FE-AUS 1 und 2 oder FE-VM).

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Gesonderte Feststellung: Abgabefrist und zuständiges Finanzamt

Wenn du eine gesonderte bzw. eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung (z. B. für eine GbR) abgeben musst, gilt der 31. Juli des Folgejahres als Abgabefrist. Diese Erklärung reichst du in der Regel elektronisch per ELSTER ein (§ 181 Abs. 2a AO).

Zuständiges Finanzamt:
Die Feststellungserklärung wird bei dem Finanzamt eingereicht, das für deine Einkünfte zuständig ist:

  1. Immobilien oder landwirtschaftliche Betriebe: Wenn es um gemeinschaftlich genutzte Immobilien oder landwirtschaftliche Betriebe geht, ist das Finanzamt am Standort der Immobilie oder des Betriebs zuständig (Lagefinanzamt).
  2. Betriebsstätten oder freiberufliche Tätigkeiten: Bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder freiberuflicher Tätigkeit ist das Finanzamt am Ort der Betriebsstätte bzw. der Geschäftsleitung oder des Haupttätigkeitsorts (bei Freiberufler:innen) verantwortlich (Betriebsfinanzamt).
  3. Vermietung oder Kapitalvermögen: Für gemeinschaftliche Einkünfte, z. B. aus Vermietung oder Kapitalanlagen, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Verwaltung der Einkünfte erfolgt (Verwaltungsfinanzamt). Bei Vermietung eines einzelnen Grundstücks übernimmt in der Regel das Lagefinanzamt die Aufgabe.

💡Tipp von Accountable: Am einfachsten lässt sich die Feststellungserklärung elektronisch mit einer Steuersoftware für Selbstständige per ELSTER-Schnittstelle abgeben.


Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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