Die Selbstständigkeit hat eine Menge Vorteile: Du kannst selbst bestimmen, wann, von welchem Ort und wie viel du arbeiten möchtest und du hast die Freiheit genau an den Projekten zu arbeiten, die dir am meisten Freude bereiten. Aber für sich selbst verantwortlich zu sein bedeutet auch, einiges an zusätzlichen Pflichten zu haben. Denn neben Deadlines für deine Kunden, gibt es die ein oder andere Steuerfrist, die du einhalten musst, um Ärger mit dem Finanzamt oder möglicherweise sogar Strafzahlungen zu vermeiden.
Wer in Deutschland freiberuflich tätig ist, sollte deswegen ein grundlegendes Verständnis davon haben, wie viel Steuern man zahlen muss und welche Fristen hierfür anfallen.
Selbstständigkeit anmelden
Wer selbstständig arbeiten möchte, braucht eine entsprechende Steuernummer vom Finanzamt, um seine Arbeit auch korrekt abzurechnen. Hierbei solltest du zuerst unterscheiden, ob es sich bei deinem Job um eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit handelt, denn letzteres muss zuerst beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Ob du Gewerbetreibende*r oder Freelancer*in bist, erfährst du in diesem Artikel.
Um dich selbstständig zu melden, musst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen. Dieser ist seit dem 01.01.2021 nur noch elektronisch abzugeben. Dafür kannst du einfach und schnell unser Formular nutzen, das direkt an ELSTER übermittelt wird. Hier findest du eine Schritt für Schritt Anleitung dazu, wie du deine Steuernummer beantragen kannst.
Steuern zahlen als Freelancer
Das Wirtschaftsjahr
In Deutschland werden Steuern für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember abgerechnet. Diese Periode wird als Wirtschaftsjahr bezeichnet.
Die Umsatzsteuer
Wenn dein jährliches Einkommen nicht höher als 22.000€ ist, kannst du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen und dich von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen. Alle anderen Selbstständigen müssen ihre Waren und Dienstleistungen mit dem entsprechenden Umsatzsteuersatz (19% regulär, 7% ermäßigt) versehen.
💡 Tipp von Accountable: Hier erfährst du, wann du als Selbständige*r von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen solltest.
Außerdem musst du dem Finanzamt regelmäßig mitteilen, wie viel Umsatzsteuer du eingenommen hast und die Summe an den Staat abführen. Gleichzeitig kannst du aber auch die von dir gezahlte Umsatzsteuer für arbeitsrelevante Anschaffungen zurückverlangen. Beides machst du über die Umsatzsteuervoranmeldung.
Die Umsatzsteuervoranmeldung
Je nach Höhe deines Einkommens legt das Finanzamt fest, wann du deine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen musst. Das kann jährlich aber auch monatlich sein, wobei die häufigste Steuerfrist eine Einreichung pro Quartal vorsieht.
Die Abgabefrist ist hierbei stets der 10. des Folgemonats. Wenn du also quartalsweise deine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen musst, fallen die folgenden Steuerfristen für dich an:
- Q1: 10. April
- Q2: 10. Juli
- Q3: 10 Oktober
- Q4: 10. Januar
Übrigens: Selbst wenn du in einem Quartal keine Einnahmen hattest, musst du trotzdem eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Hier trägst du bei deinen Einnahmen dann einfach eine null ein.
💡 Tipp von Accountable: Mit Accountable kannst du ganz einfach deine Umsatzsteuervoranmeldung erledigen. Trage einfach alle deine Einnahmen und Ausgaben ein und unsere kostenlose App berechnet automatisch deine Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuererklärung
Zusätzlich zu der Umsatzsteuervoranmeldung musst du einmal im Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben. Hier listet du alle deine umsatzsteuerrelevanten Einnahmen und Ausgaben noch einmal auf. Die Abgabefrist hierfür ist der 31. Juli des Folgejahres.
Umsatzsteuer zahlen
Deine eingenommene Umsatzsteuer (abzüglich der gezahlten Umsatzsteuer für betriebliche Anschaffungen) musst du nun noch an das Finanzamt abführen. Die Überweisung musst du am gleichen Tag tätigen, an dem du auch deine Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben hast, also in der Regel am 10. des Folgemonats.
Die Einkommensteuererklärung
Wie jede andere steuerpflichtige Person in Deutschland auch, musst du jährlich eine Einkommensteuererklärung abgeben – sofern du mehr als die Steuerfreigrenze von 9.744€ (Stand 2021) verdient hast. Die Einkommensteuererklärung musst du bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben.
Steuervorauszahlungen
In der Regel legt das Finanzamt Steuervorauszahlungen für Selbstständige fest, die im Laufe des Jahres zu tätigen sind. Es kann allerdings durchaus ein bis zwei Jahre dauern, bis du einen entsprechenden Brief von deiner zuständigen Finanzbehörde bekommst. Die Höhe deiner Steuervorauszahlungen berechnet sich auf Basis deiner vergangenen Einkommensteuererklärungen.
Steuervorauszahlungen können eine gute Möglichkeit für dich sein, um deine Steuern über das Jahr besser zu kalkulieren. Außerdem ist so am Ende des Jahres nicht eine große Summe fällig, die du selbst regelmäßig beiseite legen musst.
In dem Bescheid zur Höhe deiner Steuervorauszahlungen wird das Finanzamt dir ebenfalls die Fristen für die Zahlung mitteilen. Wenn diese quartalsweise zu leisten sind, gelten die folgenden Deadlines.
Steuerfrist 2020:
- 10. März für das Q1
- 10. Juni für das Q2
- 10. September für das Q3
- 10. Dezember für das Q4
Die festgelegten Steuervorauszahlungen werden nicht zu 100% akkurat sein, da dein Einkommen als Freiberufler*in von Schwankungen betroffen ist. Deswegen solltest du trotzdem deine Finanzen im Blick behalten und im Zweifel zusätzliches Geld für die finale Einkommensteuererklärung zur Seite legen.
💡 Tipp von Accountable: Mit unserer App lassen sich sowohl Einnahmen als auch Ausgaben ganz einfach organisieren. Mach einfach ein Foto von deiner Rechnung oder einem Beleg und unser System ordnet es automatisch in eine steuerliche Kategorie ein.
Steuerfrist verlängern
Falls du mal spät dran bist oder aus anderen Gründen die Steuerfrist nicht einhalten kannst, ist es möglich, die Steuerfrist zu verlängern. Dafür reicht ein formloses Schreiben an das für dich zuständige Finanzamt aus. Dieses solltest du allerdings frühzeitig losschicken, damit du nicht eventuelle Strafzahlungen für die verspätete Abgabe leisten musst.
Fazit
Wir hoffen, dieser Artikel hat für dich etwas Licht ins Dunkel gebracht und du fühlst dich jetzt besser vorbereitet auf das nächste Steuerjahr. Obwohl die genannten Fristen in der Regel gültig sind, können allerdings immer wieder individuelle Abgabedaten vereinbart werden. Deswegen solltest du dich im Zweifel direkt an das für dich zuständige Finanzamt wenden.