Das Bestattungsgewerbe bietet vielfältige Möglichkeiten für Menschen, die sich sensibel und professionell mit dem Thema Tod auseinandersetzen und andere Menschen in ihrer Trauer begleiten möchten.
Wenn du dich als Bestatter:in selbstständig machen willst, solltest du neben viel Einfühlungsvermögen auch ein einige kaufmännische Grundkenntnisse mitbringen. Hier erfährst du alles über die wichtigsten Voraussetzungen, Tätigkeiten, Kosten und rechtlichen Aspekte.
Selbstständig als Bestatter
Wenn du dich als Bestatter:in selbstständig machen willst, kann es nicht schaden, ein Organisationstalent zu sein, denn du übernimmst eine Vielzahl unterschiedlicher Tätigkeiten.
Deine Hauptaufgabe besteht darin, Trauernde zu begleiten und sie bei der Organisation der Bestattung zu unterstützen. Weitere typische Tätigkeiten sind z.B.:
- Abholung und Überführung von Verstorbenen
- Planung und Durchführung von Trauerfeiern
- Zusammenarbeit mit Krematorien, Friedhöfen und anderen Dienstleistern.
Als Bestatter:in bist du auch als Berater:in tätig und hilfst den Hinterbliebenen bei der Auswahl von Särgen, Urnen und bei der Gestaltung von Traueranzeigen.
Bei all deinen Tätigkeiten als selbstständige:r Bestatter:in ist es wichtig, den Angehörigen einfühlsam zur Seite zu stehen und gleichzeitig die professionelle Distanz zu wahren. Du bist täglich mit schwierigen Situationen konfrontiert und musst dabei in der Lage sein, Ruhe und Gelassenheit auszustrahlen. Wer sich als Bestatter:in selbstständig machen möchte, sollte daher belastbar und organisiert sein.
Als Bestatter selbstständig machen: Voraussetzungen
Die Tätigkeit als Bestatter:in ist in Deutschland nicht reglementiert. Das bedeutet, dass grundsätzlich jede:r ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Eine abgeschlossene Ausbildung zur Bestattungsfachkraft ist grundsätzlich empfehlenswert, da diese neben fundierten Kenntnissen in den Bereichen Trauerbegleitung und Bestattungsorganisation auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse vermittelt. Natürlich kannst du dich auch als Quereinsteiger:in als Bestatter:in selbstständig machen. In diesem Fall musst du dir das nötige Wissen jedoch selbst aneignen und zum Beispiel eine Weiterbildung als Bestatter:in absolvieren. Die Abschlussprüfung legst du bei der zuständigen Handwerkskammer ab.
Neben der fachlichen Qualifikation ist auch die soziale Kompetenz entscheidend. Einfühlungsvermögen, Kommunikationsstärke und psychologische Grundkenntnisse sind unerlässlich, um Trauernde angemessen begleiten zu können. Gleichzeitig sind auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse wichtig, um deinen Betrieb erfolgreich zu führen und ein angemessenes Einkommen als selbstständige:r Bestatter:in zu erzielen.
Bestattungsunternehmen eröffnen: Kosten
Die Kosten für die Gründung eines Bestattungsunternehmens sind im Vergleich zu anderen Branchen nicht exorbitant. Dennoch sollten die notwendigen Investitionen sorgfältig geplant werden. Die größten Ausgabenposten sind in der Regel:
- Fuhrpark: Ein Bestattungswagen ist eine kostspielige, aber unverzichtbare Anschaffung. Je nach Modell und Zustand kann die Investition mehrere tausend Euro betragen.
- Ladengeschäft: Ein geeigneter Standort mit Beratungsräumen ist wichtig, um die Angehörigen in einer angemessenen Atmosphäre empfangen zu können. Hier fallen Kosten für Miete oder Kauf an.
- Laufende Kosten: Dazu gehören unter anderem Kosten für Kommunikation, Kraftstoff, Versicherungen und deine Website.
- Werbekosten: Professionelle Werbung, z.B. eine ansprechende Website kann helfen, sich von der Konkurrenz abzuheben.
Anstelle einer Neugründung kann es vorteilhaft sein, ein bestehendes Bestattungsunternehmen zu übernehmen, sofern sich die Möglichkeit bietet.In diesem Fall kannst du den Betrieb unter einem etablierten Namen weiterführen und auf bereits bestehende geschäftliche Beziehungen mit Friedhöfen und Lieferanten aufbauen.
Egal, ob du mit der Gründung eines Bestattungsunternehmens liebäugelst oder ein Bestattungsunternehmen übernehmen möchtest:Die Erstellung eines soliden Businessplans, in dem alle zu erwartenden Kosten und Einnahmen realistisch kalkuliert sind, ist unerlässlich. Ein solcher Plan ist besonders dann wichtig, wenn du Fremdkapital benötigst, um dich als Bestatter:in selbstständig zu machen.
Als Bestatter selbstständig machen: Rechtsformen
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist ein weiterer wichtiger Schritt bei der Gründung eines Bestattungsunternehmens. Die gängigsten Rechtsformen sind dabei das Einzelunternehmen und die GmbH:
- Einzelunternehmen: Diese Rechtsform ist nicht nur einfach zu gründen, sondern erfordert vor allem kein festes Startkapital. Allerdings haftest du als Einzelunternehmer:in mit deinem gesamten Privatvermögen, was ein erhebliches Risiko darstellt.
- GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bietet zwar den Vorteil der Haftungsbeschränkung, allerdings ist für die Gründung ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro nötig. Dafür ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was dir bei finanziellen Schwierigkeiten Schutz bietet.
Die Wahl der Rechtsform hat auch steuerliche Auswirkungen und sollte daher gut überlegt sein. Bei Unsicherheiten solltest du unbedingt eine:n Steuerberater:in oder Gründungsberater:in hinzuzuziehen.
Bestattungsunternehmen gründen: Anmeldungen und Steuern
Nachdem du dich für die passende Rechtsform entschieden hast, musst du dein Bestattungsunternehmen offiziell anmelden, um als selbstständige:r Bestatter:in arbeiten zu können. Hier sind die wichtigsten Schritte:
- Gewerbeanmeldung: Unabhängig von der gewählten Rechtsform benötigst du einen Gewerbeschein. Diesen musst du beim jeweils zuständigen Gewerbeamt beantragen. Die Kosten für die Anmeldung sind je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich.
- Handelsregistereintrag: Hast du dich für eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) als Rechtsform entschieden, ist ein Eintrag ins Handelsregister erforderlich. Einzelunternehmen benötigen diesen Eintrag nur, wenn du dieses als eingetragene Kauffrau (e. Kfr.) bzw. als eingetragener Kaufmann (e.K.) führst.
- Mitgliedschaften: Als selbstständige:r Bestatter:in zählst du zu den handwerksähnlichen Gewerben und bist daher verpflichtet, Mitglied in der regionalen Handwerkskammer (HWK) zu werden. Außerdem musst du dich bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft, Post-Logistik, Telekommunikation (BG Verkehr) anmelden. Diese ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Steuern: Nach der Gewerbeanmeldung setzt sich das Finanzamt mit dir in Verbindung. Du musst den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und eine Steuernummer beantragen. Als selbstständige:r Bestatter:in bist du verpflichtet, Einkommensteuer, Gewerbesteuer und ggf. Umsatzsteuer zu zahlen.