Anlage N

Anlage N ausfüllen: Anleitung für Freelancer und Selbstständige

Die Anlage N ist ein zentraler Bestandteil der Steuererklärung für alle, die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielen – und damit unter Umständen auch für Freelancer:innen und Selbstständige interessant. Zudem ermöglicht die Anlage N, beruflich bedingte Werbungskosten geltend zu machen. In dieser Anleitung erfährst du, wie du die Anlage N bei ELSTER ausfüllst.

Was ist die Anlage N?

Die Anlage N ist ein Bestandteil der Steuererklärung und dient der Erfassung von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, also Einkommen aus einem Angestelltenverhältnis. Dazu gehören Gehälter, Löhne, Abfindungen und ähnliche Vergütungen. Neben den Einnahmen können in der Anlage N auch Werbungskosten geltend gemacht werden, die direkt mit der beruflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis zusammenhängen. Das umfasst unter anderem Kosten für Fahrten zur Arbeit, Arbeitsmittel oder Fortbildungen.

➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht

Wer muss die Anlage N ausfüllen?

Die Anlage N ist für alle verpflichtend, die im jeweiligen Steuerjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hatten. Das gilt insbesondere für:

  1. Teilzeit-Selbstständige mit Angestelltenverhältnis:
    Wenn du neben deiner freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit angestellt bist – sei es in Vollzeit oder Teilzeit – musst du deine Einkünfte aus dem Angestelltenverhältnis in der Anlage N eintragen.
  2. Freelancer:innen mit Minijob:
    Selbstständige, die einen Nebenjob ausüben, bei dem sie angestellt sind, tragen ihre Einkünfte aus dem Minijob ebenfalls in der Anlage N ein, sofern diese nicht pauschal versteuert wurden.
  3. Angestellte, die beruflich bedingte Ausgaben geltend machen möchten:
    Wenn du z. B. hohe Werbungskosten hast, die den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen (Stand: 2024), lohnt sich die detaillierte Angabe dieser Kosten in der Anlage N.
  4. Personen mit besonderen Einkünften: Abfindungen, Kurzarbeitergeld, steuerpflichtige Zuschüsse oder Vergütungen.

💡Tipp von Accountable: Wenn du parallel selbstständig und angestellt tätig bist, musst du nicht nur die Anlage N, sondern auch die Anlage S oderAnlage G (je nach Art der selbstständigen Tätigkeit) ausfüllen.

➡️ Was kann man als Selbstständige:r von der Steuer absetzen?

Praktische Ausfüllhilfe für die Anlage N

Hier findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du die wichtigsten Angaben bei ELSTER in die Anlage N korrekt einträgst. Kleiner Tipp: Einfacher geht’s mit Accountable!

1. Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

eTIN (Zeile 4)

Arbeitslohn (Zeilen 5–20)

Arbeitslohn aus mehreren Jobs

Besonderheiten (Zeilen 11–21)

Auslandstätigkeit (Zeilen 22–25)

2. Werbungskosten (Seiten 2–4)

Werbungskosten mindern das zu versteuernde Einkommen. Typische Beispiele sind die Entfernungspauschale, Ausgaben für Arbeitsmittel (z. B. Computer, Bücher) und Fortbildungen oder Verpflegungskosten bei Dienstreisen. Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 € Werbungskosten pro Jahr. Höhere Ausgaben müssen nachgewiesen werden.

Fahrtkosten (Zeilen 31–40)

Berufsverbände und Gewerkschaften (Zeile 41)

Arbeitsmittel (Zeilen 42–43)

Homeoffice-Pauschale (Zeile 45)

Fortbildungskosten (Zeile 46)

Weitere Werbungskosten (Zeilen 47–49)

Auswärtstätigkeiten (Zeilen 61–72)

Werbungskosten in Sonderfällen (Zeilen 73–78)

In den Zeilen 73–78 der Anlage N kannst du besondere Werbungskosten erfassen, die nicht auf den allgemeinen Seiten 2, 3 und 4 des Formulars eingetragen werden dürfen. Diese Angaben sind für spezifische Fälle vorgesehen, beispielsweise für

Hinweis von Accountable: Diese Werbungskosten dürfen nicht auf den allgemeinen Seiten der Anlage N (z. B. Zeilen 61–72) angegeben werden. Und für die meisten Sonderfälle wird das Finanzamt Nachweise anfordern, z. B. Gerichtsbeschlüsse oder Steuerbescheinigungen.

➡️ 9 wichtige Steuerpauschalen für Selbstständige

Anlage N – Doppelte Haushaltsführung

Seit dem Veranlagungszeitraum 2023 gibt es eine eigene Anlage zur Steuererklärung, die sich ausschließlich mit der doppelten Haushaltsführung befasst. Diese liegt vor, wenn ein:e Arbeitnehmer:in neben dem Hauptwohnsitz aus beruflichen Gründen eine weitere Unterkunft in der Nähe der ersten Tätigkeitsstätte unterhält.

In den Zeilen 91–99 musst du unter anderem folgende Informationen angeben:

Wahlrecht (Zeile 99)

In bestimmten Fällen kannst du entscheiden, ob du den Kostenabzug für die doppelte Haushaltsführung geltend machst oder stattdessen die Fahrten zwischen Hauptwohnsitz und erster Tätigkeitsstätte als Wege zur Arbeit angibst. Dies kann günstiger sein, wenn du häufig zwischen den beiden Orten pendelst.

Zudem kannst du weitere Kosten geltend machen:

➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?


Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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