Anlage L

Anlage L (LuF) richtig ausfüllen: Das musst du wissen

Die Anlage L – manchmal auch als Anlage LuF bezeichnet – ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuererklärung für alle, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Dazu zählen neben klassischen landwirtschaftlichen Betrieben auch Tätigkeiten im Bereich Weinbau, Gartenbau oder Forstwirtschaft. Darüber hinaus wird die Anlage L verwendet, um Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu erklären.

In dieser Anleitung erfährst du Schritt für Schritt, wie du die Anlage L korrekt ausfüllst, um alle Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben ordnungsgemäß zu erfassen.

➡️ Steuererklärung richtig ausfüllen – So klappt’s 

Wer muss die Anlage L (LuF) ausfüllen?

Die Anlage L ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuererklärung für Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Dazu zählen nicht nur klassische landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Einkünfte aus Weinbau, Gartenbau oder ähnlichen Tätigkeiten.

Pflicht zur Abgabe der Anlage L

Du musst die Anlage L einreichen, wenn:

  1. du im Veranlagungsjahr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hattest.
  2. du einen Betrieb mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft veräußert oder aufgegeben hast.
    • In diesem Fall ist besonders die zweite Seite des Formulars wichtig, da dort Veräußerungs- oder Aufgabegewinne eingetragen werden.

➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht

Anlage L (LuF): Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirtschaft

Die Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft folgt den gleichen Prinzipien wie bei anderen Gewerbebetrieben:

Wenn du in der Land- und Forstwirtschaft tätig bist, solltest du darauf achten, alle spezifischen Einnahmen und Ausgaben korrekt in der Anlage L anzugeben, um deine Steuerlast präzise zu ermitteln.

➡️ Was kann man als Selbstständiger von der Steuer absetzen?

Anlage L (LuF) ausfüllen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Hier findest du eine praktische Übersicht, wie du die Anlage L (LuF) korrekt ausfüllst.

Seite 1: Grundangaben und Gewinn

Grundangaben (Zeilen 1–3)

Gewinnermittlung (Zeilen 4–15)

Sonstige Angaben (Zeilen 16–18)

Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG (Zeile 19)

Seite 2: Veräußerungen, Flächenveränderungen und Verpachtungen

Veräußerungsgewinn (Zeilen 31–42)

Flächenveränderungen (Zeilen 43–52)

Betriebsverpachtung (Zeile 53)

Seite 3: Grundstücksveräußerungen, Tierhaltung und immaterielle Wirtschaftsgüter

Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken und Wirtschaftsgütern (Zeilen 61–66)

Tierhaltung (Zeilen 67–86)

Seite 4: Gewinne aus der Forstwirtschaft

Ermittlung der Gewinne (Zeilen 101–105)

Fülle diese Zeilen aus, wenn dein Betrieb Einkünfte aus der Forstwirtschaft erzielt hat.

➡️ Welche Formulare müssen Selbstständige in der Einkommensteuererklärung ausfüllen?


Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

Exit mobile version