Die Anlage L – manchmal auch als Anlage LuF bezeichnet – ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuererklärung für alle, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Dazu zählen neben klassischen landwirtschaftlichen Betrieben auch Tätigkeiten im Bereich Weinbau, Gartenbau oder Forstwirtschaft. Darüber hinaus wird die Anlage L verwendet, um Gewinne aus der Veräußerung oder Aufgabe eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zu erklären.
In dieser Anleitung erfährst du Schritt für Schritt, wie du die Anlage L korrekt ausfüllst, um alle Einkünfte und abzugsfähigen Ausgaben ordnungsgemäß zu erfassen.
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Wer muss die Anlage L (LuF) ausfüllen?
Die Anlage L ist ein wesentlicher Bestandteil der Steuererklärung für Personen, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielen. Dazu zählen nicht nur klassische landwirtschaftliche Betriebe, sondern auch Einkünfte aus Weinbau, Gartenbau oder ähnlichen Tätigkeiten.
Pflicht zur Abgabe der Anlage L
Du musst die Anlage L einreichen, wenn:
- du im Veranlagungsjahr Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft hattest.
- du einen Betrieb mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft veräußert oder aufgegeben hast.
- In diesem Fall ist besonders die zweite Seite des Formulars wichtig, da dort Veräußerungs- oder Aufgabegewinne eingetragen werden.
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Anlage L (LuF): Gewinnermittlung bei Land- und Forstwirtschaft
Die Gewinnermittlung in der Land- und Forstwirtschaft folgt den gleichen Prinzipien wie bei anderen Gewerbebetrieben:
- Buchführungspflichtige Betriebe erfassen den Gewinn über eine Bilanz.
- Kleinere Betriebe nutzen oft die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
Wenn du in der Land- und Forstwirtschaft tätig bist, solltest du darauf achten, alle spezifischen Einnahmen und Ausgaben korrekt in der Anlage L anzugeben, um deine Steuerlast präzise zu ermitteln.
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Anlage L (LuF) ausfüllen – Schritt-für-Schritt-Anleitung
Hier findest du eine praktische Übersicht, wie du die Anlage L (LuF) korrekt ausfüllst.
Seite 1: Grundangaben und Gewinn
Grundangaben (Zeilen 1–3)
- Trage den Namen des Betriebs oder der Gesellschaft sowie die Steuernummer ein.
- Falls du mehrere Anlagen L abgibst, gib die laufende Nummer der jeweiligen Anlage an.
- Auf der rechten Seite wählst du aus, ob sich die Angaben auf die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer oder eine Feststellungserklärung beziehen.
Gewinnermittlung (Zeilen 4–15)
- Zeile 4: Gib an, wie der Betrieb den Gewinn ermittelt (z. B. durch Bilanzierung oder Einnahmenüberschussrechnung).
- Zeile 5: Trage den Beginn und das Ende des Wirtschaftsjahres ein.
- Zeilen 6–12: Erfasse hier die Gewinne je nach Art der Gewinnermittlung und Zeitpunkt der Vereinnahmung. Gewinne aus Beteiligungen trägst du entsprechend der einheitlich und gesonderten Feststellung in die Zeilen 10–12 ein.
- Zeile 13: Einkünfte, die unter das Teileinkünfteverfahren fallen, gibst du hier an. Der steuerfreie Anteil solcher Einkünfte wird zu 60 % versteuert.
Sonstige Angaben (Zeilen 16–18)
- Trage sonstige relevante Informationen zu deinen Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft ein.
Antrag nach § 13a Abs. 2 EStG (Zeile 19)
- Hier kannst du einen Antrag auf Durchschnittssatzbesteuerung für kleinere landwirtschaftliche Betriebe stellen.
Seite 2: Veräußerungen, Flächenveränderungen und Verpachtungen
Veräußerungsgewinn (Zeilen 31–42)
- Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn du deinen Betrieb veräußert oder aufgegeben hast.
- Gib an, welche Gewinne entstanden sind, ob Freibeträge angewendet werden können und ob das Teileinkünfteverfahren greift.
Flächenveränderungen (Zeilen 43–52)
- Zeilen 43–50: Erfasse detailliert, welche landwirtschaftlichen Flächen deinem Betrieb zu Beginn des Wirtschaftsjahres gehörten, einschließlich:
- Eigentumsflächen
- Hof- und Gebäudeflächen
- Gepachtete oder überlassene Flächen
- Zeilen 51–52: Gib an, wie sich die Flächen während des Wirtschaftsjahres verändert haben (z. B. Zukäufe oder Verkäufe).
Betriebsverpachtung (Zeile 53)
- Wenn dein gesamter Betrieb verpachtet wurde, gib das Datum des Pachtbeginns an.
Seite 3: Grundstücksveräußerungen, Tierhaltung und immaterielle Wirtschaftsgüter
Veräußerung oder Entnahme von Grundstücken und Wirtschaftsgütern (Zeilen 61–66)
- Erfasse hier die Veräußerung oder private Entnahme von Grundstücken und immateriellen Wirtschaftsgütern wie Lieferrechten.
- Gib folgende Daten an:
- Katasterbezeichnung, Fläche und Verkaufsdatum
- Verkaufserlös und entstandene Kosten
- Ursprüngliche Anschaffungskosten
Tierhaltung (Zeilen 67–86)
- Zeilen 67–76: Jahresdurchschnittsbestand der Tiere
- Zeilen 77–86: Angaben zur Jahreserzeugung, einschließlich Pensionstierhaltung und Lohnaufzucht
Seite 4: Gewinne aus der Forstwirtschaft
Ermittlung der Gewinne (Zeilen 101–105)
Fülle diese Zeilen aus, wenn dein Betrieb Einkünfte aus der Forstwirtschaft erzielt hat.
- Zeile 101: Beantrage bei kleinen Flächen (bis 50 ha) eine pauschale Betriebsausgabenabgeltung.
- Zeilen 102–103: Trage Einnahmen aus der Holzwirtschaft ein und berechne die Betriebsausgaben pauschal (20 % für Holz aus dem Stamm, 55 % für eingeschlagenes Holz).
- Zeile 104: Gesondert abzugsfähige Betriebsausgaben, die mit den Einnahmen aus der Forstwirtschaft in Verbindung stehen.
- Zeile 105: Der ermittelte Gewinn aus der Forstwirtschaft wird hier abschließend eingetragen.
- Zeilen 106 bis 124: Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen nach § 34b EstG, bedingt durch außergewöhnliche Ereignisse wie:
- Sturm-, Schnee- oder Eisbruch
- Schädlingsbefall, z. B. durch den Borkenkäfer
- Feuer oder Überschwemmung
- Trockenheit oder andere extreme Wetterbedingungen
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