Immer mehr Menschen versuchen sich mit Investitionen am Kapitalmarkt, und auch viele Selbstständige sind zunehmend auf der Suche nach Möglichkeiten, um ihr hart verdientes Geld gewinnbringend anzulegen.
Sobald du allerdings Gewinne mit deinen Anlagen erzielst, musst du diese auch versteuern – und sie eventuell auch in deiner Einkommensteuererklärung in der sogenannten Anlage KAP angeben.
In diesem Artikel erklären wir dir, wann genau Einkünfte als Kapitalerträge gelten und in welchen Fällen du diese über die Anlage KAP versteuern musst.
- Was sind Kapitalerträge?
- Was ist die Abgeltungssteuer?
- Was ist die Anlage KAP?
- Muss ich die Anlage KAP ausfüllen?
- Fazit: Kapital versteuern leicht gemacht
Was sind Kapitalerträge?
Wenn du genug Geld verdienst, um deine fixen und flexiblen Kosten zu decken, dann stehst du vor der Frage: Was tun mit dem gesparten Geld, das du darüber hinaus verdient hast? Bei der aktuell hohen Inflationsrate lohnt es sich nämlich nicht, das Geld unter dem Kopfkissen zu lagern. Deswegen entscheiden sich viele Menschen, stattdessen in sogenanntes Kapitalvermögen zu investieren.
Als Kapitalvermögen bezeichnet man die Summe aller Einkünfte aus:
- Dividenden oder Zinsen aus Sparbüchern, Bausparverträgen oder Wertpapieren
- Gewinne aus dem Verkauf von Aktien
Die Summe deiner Kapitalerträge findest du in der Regel in einer Steuerbescheinigung, die von der zuständigen Bank oder Finanzinstitut ausgestellt wird.
Was ist die Abgeltungssteuer?
Deine Kapitalerträge müssen seit 2009 versteuert werden. Hierbei behalten die Finanzinstitute, die dein Kapitalvermögen verwalten, direkt 25% auf deine Gewinne ein und führen diese an das Finanzamt ab. Auf deinen Gewinn musst du außerdem gegebenenfalls noch Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag zahlen.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Mit dem Sparerpauschbetrag müssen Kapitalerträge bis neuerdings 1.000 Euro für ledige und 2.000 Euro für verheiratete Sparer nicht versteuert werden.
💡Tipp von Accountable: Um von diesem Pauschbetrag Nutzen zu machen, musst du einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank stellen.
Was ist die Anlage KAP?
Da die Abgeltungssteuer automatisch von Finanzinstituten abgeführt wird, musst du keine Angaben zu diesen Kapitalerträgen in deiner Steuererklärung machen – es sei denn, die Einkünfte stammen aus Kapitalerträgen bei ausländischen Banken oder aus Zinseinnahmen aus einem privaten Darlehen.
Das hat den Grund, dass die Banken in diesen Fällen nicht automatisch die 25% Abgeltungssteuer abführen und du somit selbst für die korrekte Versteuerung deiner Einkünfte verantwortlich bist.
Für diese Fälle gibt es die Anlage KAP – ein zusätzliches Formular, das du im Rahmen deiner Steuererklärung abgeben kannst.
Muss ich die Anlage KAP ausfüllen?
Ob du die Anlage KAP ausfüllen musst oder nicht, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab.
In diesen Fällen ist das Ausfüllen der Anlage KAP Pflicht:
- Deine Kapitalerträge stammen aus ausländischen Kapitalanlagen
- Du hast Gewinne aus Zinseinnahmen von Privatdarlehen
- Du hast Zinseinkünfte aus Rückzahlungssummen vom Finanzamt*
- Du musst nachträglich Kirchensteuer zahlen, da du deine Religionszugehörigkeit nicht entsprechend bei dem zuständigen Finanzinstitut hinterlegt hast
- Du hast Kapitalerträge aus Beteiligungsdarlehen bezogen
- Es liegt eine zu niedrige Ersatzbemessungsgrundlage vor
- Kapitalerträge aus anderen Einkünften, wie bspw. einer Vermietung, wurden noch nicht versteuert
*Dies betrifft nur Arbeitnehmer:innen, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und bis zu 4 Jahre Zeit für eine nachträgliche Steuererklärung haben. Ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres verzinst das Finanzamt potenzielle Rückzahlungen mit 0,5% pro Monat. Diese Zinsen verpflichten dann wiederum zum Ausfüllen der Anlage KAP.
Darüber hinaus kann es aber in manchen Fällen trotzdem sinnvoll sein, die Anlage KAP freiwillig auszufüllen.
In diesen Fällen ist das freiwillige Ausfüllen der Anlage KAP sinnvoll
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn du es versäumt hast, einen Freistellungsauftrag an deine Bank zu stellen. Du hast demnach also zu Unrecht Abgeltungssteuer auf deine Kapitalerträge gezahlt und kannst dir diese Zahlung über das Ausfüllen der Anlage KAP zurückholen.
Außerdem lohnt sich die Anlage KAP, wenn dein Grenzsteuersatz der Einkommensteuer unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25% liegt. In diesem Fall kommt eine sogenannte Günstigerprüfung in Frage, bei der deine Kapitalerträge mit einem niedrigeren Steuersatz versteuert werden.
Ebenso lohnt sich die Anlage KAP, wenn du Gewinne und Verluste aus mehreren Kapitalanlagen miteinander verrechnen möchtest. Wenn du beispielsweise bei einer Bank einen Gewinn erzielt, aber bei einer anderen Anlage Verlust gemacht hast, kannst du in der Anlage KAP diese Beträge miteinander verrechnen und so gegebenenfalls deinen Abgeltungssteuersatz senken.
Schließlich können auch Banken und anderen Finanzinstituten durchaus Fehler passieren. Deswegen lohnt es sich stets, die Steuerbescheinigungen zu deinen Kapitalerträgen entsprechend zu prüfen und potenzielle Fehler über die Abgabe der Anlage KAP zu berichtigen.
Fazit: Kapital versteuern leicht gemacht
Wenn du Geld über hast, solltest du dich über deine Möglichkeiten informieren, um dein Erspartes gewinnbringend anzulegen. Falls du dich für Kapitalanlagen wie etwa Wertpapiere oder Bausparverträge entscheidest, musst du darauf eventuell Abgeltungssteuer zahlen.
Diese wird in der Regel jedoch automatisch von deiner Bank an das Finanzamt abgeführt. Falls dies nicht der Fall ist, musst du die Anlage KAP mit deiner Einkommensteuererklärung abgeben. Dieses Formular kann außerdem auch dann sinnvoll sein, wenn sich daraus ein geringerer Steuersatz für dich ergibt.
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