Anlage Fw

Anlage FW richtig ausfüllen – das solltest du wissen

Die Anlage FW (Förderung des Wohneigentums) ermöglicht es dir, Steuerbegünstigungen für eigengenutzte oder unentgeltlich überlassene Wohnungen im Inland zu beantragen. Dies gilt sowohl für alleinige Eigentümer:innen als auch für Miteigentümer:innen. Auch wenn die Wohnung gemeinsam mit der Ehepartnerin oder dem Ehepartner bzw. der verpartnerten Person im Eigentum steht, ist nur eine Anlage FW notwendig.

Hier findest du eine praktische Anleitung, wie du die Anlage FW korrekt ausfüllst, um alle möglichen Steuervergünstigungen zu nutzen.

Wann Anlage FW ausfüllen?

Die Anlage FW ist ein Formular zur Steuererklärung, mit dem du steuerliche Vorteile im Zusammenhang mit selbstgenutztem oder unentgeltlich überlassenem Wohneigentum geltend machen kannst. Sie richtet sich an Personen, die:

Die Steuervergünstigungen nach § 10e EStG können dabei helfen, Anschaffungs- und Herstellungskosten für Wohneigentum steuerlich abzusetzen.

➡️ Einkommensteuererklärung: Die wichtigsten Anlagen für Selbstständige in der Übersicht

Anlage FW: Ausfüllhilfe

Hier folgt eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was du beachten musst, wenn du die Anlage FW für deine Steuererklärung mit ELSTER ausfüllst.

Zeilen 4–5: Allgemeine Angaben

Zeilen 8–9: Tag der Anschaffung oder Fertigstellung

Zeilen 10–11: Objektbeschränkung

Zeilen 12–13: Abzugsbetrag nach § 10f EstG

  1. in einem Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet durchgeführt wurden oder
  2. der Erhaltung und Nutzung von Gebäuden dienen, die aus geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen erhalten bleiben sollen.
  1. Zeile 12:Städtebausanierungsmaßnahmen (§ 177 BauGB)
    • Diese müssen in einem förmlich festgelegten Sanierungs- oder Entwicklungsgebiet liegen.
    • Ziel ist die Modernisierung, Erneuerung oder funktionale Nutzung des Gebäudes.
  2. Zeile 13: Denkmalschutz
  1. Aufwendungen für Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden können ebenfalls steuerlich gefördert werden.
  2. Beispiele: Restaurierung, Erhalt oder Modernisierung eines Denkmals

Wichtige Einschränkungen

Zeilen 17–18: Abzugsbetrag nach § 10e EStG

Der Abzugsbetrag nach § 10e EStG ist eine Steuervergünstigung für Personen, die Wohneigentum zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Dies gilt für Bauherren und Erwerber, die vor dem 1. Januar 1996 einen Kaufvertrag abgeschlossen oder mit der Herstellung des Wohnobjekts begonnen haben. Der Abzugsbetrag kann wie Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindert das zu versteuernde Einkommen.

Voraussetzungen für die Begünstigung

  1. Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung
    • Der Kaufvertrag wurde vor dem 1. Januar 1996 abgeschlossen oder
    • mit der Herstellung wurde vor diesem Datum begonnen (z. B. Einreichen eines Bauantrags).
    • Für baugenehmigungsfreie Objekte gilt das Einreichen der Bauunterlagen als Beginn.
  2. Eigene Nutzung
  1. Die Wohnung muss im jeweiligen Kalenderjahr selbst bewohnt werden.
  2. Alternativ kann die Wohnung unentgeltlich an ein Kind überlassen werden, für das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag beansprucht wird.
  3. Objektbeschränkung
  1. Der Abzugsbetrag kann nur für eine Wohnung in Anspruch genommen werden.
  2. Verheiratete oder verpartnerte Personen, die im Inland leben und nicht getrennt sind, können die Begünstigung für zwei Objekte nutzen.
  3. Bemessungsgrundlage
  1. Die Bemessungsgrundlage umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie 50 % der Anschaffungskosten für den zugehörigen Grund und Boden.
  2. Maximale Bemessungsgrundlage:
    • 168.740 € für Neubauten oder neue Wohnungen
    • 76.694 €, wenn die Wohnung älter als zwei Jahre ist und nach dem 31. Dezember 1993 gekauft wurde

Höhe des Abzugsbetrags

Einkommensgrenze

Nicht begünstigte Wohnungen

Der Abzugsbetrag kann nicht für folgende Objekte geltend gemacht werden:

Wichtige Hinweise zur Nutzung

  1. Erweiterungen oder Ausbauten
    • Kosten für den Ausbau oder die Erweiterung einer Wohnung können ebenfalls begünstigt sein, wenn die Herstellung vor dem 1. Januar 1996 begann.
  2. Aufteilung bei Miteigentum
  3. Der Abzugsbetrag muss zwischen den Miteigentümer:innen aufgeteilt werden.
  4. Verbot der Doppelnutzung
  5. Es können keine Steuervergünstigungen für zwei nebeneinanderliegende Wohnungen beansprucht werden, wenn sie im räumlichen Zusammenhang stehen und die Anschaffung oder Fertigstellung erfolgte, während die Eigentümer verheiratet oder verpartnert waren.

Eintragung in Zeilen 17 und 18

Zeile 18: Nachholung von Abzugsbeträgen aufgrund nachträglicher Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Wenn dir im laufenden Steuerjahr nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten für eine Wohnung entstanden sind, für die du bereits früher einen Abzugsbetrag nach § 10e EStG in Anspruch genommen hast, kannst du den Abzugsbetrag für diese Kosten nachholen. Beispiele:

Wichtige Hinweise zur Bemessungsgrundlage

Maximale Förderung

Die Nachholung des Abzugsbetrags ist auf die höchstmögliche Förderung begrenzt:

Nachholung nicht genutzter Abzugsbeträge

Zeile 19: Zusätzliche Steuerermäßigung für Kinder

Hast du für deine eigengenutzte Wohnung den Abzugsbetrag nach § 10e EStG beantragt und gehören Kinder zu deinem Haushalt, für die dir Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht? In diesem Fall kannst du eine Steuerermäßigung von 512 € pro Kind nach § 34f Abs. 2 oder 3 EStG geltend machen.

Angaben in Zeile 19

Besonderheiten und Einschränkungen

  1. Begrenzung der Steuerermäßigung:
    Die Steuerermäßigung darf insgesamt nicht höher sein als die Bemessungsgrundlage für den Abzugsbetrag.
  2. Vortrag bei Nichtausnutzung:
    • Wirkt sich die Steuerermäßigung für ein Objekt nicht vollständig aus, kann der nicht genutzte Betrag:
      • auf die vorangegangenen zwei Jahre zurückgetragen werden oder
      • in die Folgejahre vorgetragen werden, wenn der Abzug für die beiden Vorjahre nicht vollständig genutzt wurde.

➡️ Vermietung und Verpachtung: Steuern und Pflichten für Selbstständige


Sophia Merzbach, Content Marketing Manager und Copy Writer
Aktualisiert am

Sophia liebt es zu lesen und kreative Texte zu schreiben. Sie freut sich sehr, Teil des bunten Teams von Accountable zu sein und ist inzwischen ein richtiger Profi in Steuerfragen.
In ihrer Freizeit trifft man sie in der Boulderhalle, im Italienischkurs oder beim Entdecken ihrer Heimat Berlin.

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