Lohnsteuerklassen: Ein Überblick
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Wie viel Lohnsteuer von deinem Einkommen abgezogen wird, wird maßgeblich durch die Lohnsteuerklasse bestimmt. In Deutschland gibt es sieben Lohnsteuerklassen. In welcher du landest, hängt von deinen Lebensumständen ab. Doch ist die Steuerklasse für Selbstständige überhaupt relevant?
Um besser zu verstehen, warum du in einer bestimmten Lohnsteuerklasse bist, in welchen Situationen du sie wechseln kannst und wann das sinnvoll ist, geben wir dir einen Überblick über die verschiedenen Lohnsteuerklassen in Deutschland.
Die sieben Lohnsteuerklassen: Welche Lohnsteuerklasse bin ich eigentlich?
In Deutschland haben wir sieben Lohnsteuerklassen. Diese werden manchmal auch verkürzt als Steuerklassen bezeichnet. In welcher Steuerklasse du bist, hängt von deinem Familienstand ab. Dein Beruf spielt dabei keine Rolle. Deine Lohnsteuerklasse entscheidet darüber, wie viel Lohnsteuer du zahlst.
💡Aber Achtung, als Selbstständige:r bist du nicht lohnsteuerpflichtig. Du zahlst im Gegensatz zu Angestellten deine Einkommensteuer nicht über die monatliche Lohnsteuer, sondern führst die Einkommensteuer direkt an das Finanzamt ab. Damit hast du keine Lohnsteuerklasse.
Das Thema Lohnsteuer ist für dich in der Selbstständigkeit lediglich dann relevant, wenn du verheiratet bist und dein:e Partner:in angestellt ist, oder wenn du neben deiner Selbstständigkeit noch bei einem Arbeitgeber angestellt bist. In diesem Fall zahlst du für dein Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis Lohnsteuer und für die Selbstständigkeit Einkommensteuer. Daher geben wir dir hier einmal einen Überblick zu den Lohnsteuerklassen.
Lohnsteuerklassen für Unverheiratete
Da die Zuteilung der Lohnsteuerklassen nach dem Familienstand vorgenommen wird, kann man grundsätzlich unterscheiden zwischen Menschen, die verheiratet sind bzw. in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben, und denjenigen, die das nicht sind. Für diese gelten die Steuerklassen 1 und 2.
Lohnsteuerklasse 1: Alleinstehend
In der Steuerklasse 1 sind alle Menschen, die im Steuerrecht als alleinstehend gelten. Als alleinstehend giltst du, wenn du
- ledig,
- getrennt lebend,
- geschieden
- oder verwitwet
bist. Das bedeutet, wenn du mit einem anderen Menschen als Paar zusammenlebst, ihr aber weder verheiratet seid noch eine eingetragene Lebenspartnerschaft habt, geltet ihr trotzdem für die Bestimmung der Lohnsteuerklasse als ledig, getrennt lebend, geschieden oder verwitwet.
Auch wenn ihr als Paar zusammenlebt, gemeinsame Kinder habt, aber nicht verheiratet seit oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, habt ihr in der Regel die Steuerklasse 1.
Lohnsteuerklasse 2: Alleinerziehende
Bist du alleinerziehend, kannst du in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Die hat den Vorteil, dass dir hier ein Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 € (für 2023) pro Jahr zusteht.
Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 € pro Kind. Als alleinerziehend gilt, wer dauerhaft allein mit mindestens einem Kind im Haushalt zusammenlebt. Außerdem musst du Anspruch auf Kindergeld für die Kinder haben.
Lohnsteuerklassen für Verheiratete und eingetragene Lebenspartnerschaften
Bist du verheiratet oder lebst in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kannst du in den Steuerklassen 3, 4, 4 mit Faktor oder 5 sein. Als kleine Eselsbrücke kannst du dir merken, dass die Summe der Steuerklassen von beiden Partner:innen immer 8 ergibt.
Steuerklasse 4: Der Standardfall
Bei einer Heirat oder Lebenspartnerschaft landen beide Partner:innen automatisch in der Steuerklasse 4. Möchtet ihr in eine andere Lohnsteuerklasse wechseln, muss dies beantragt werden.
Die Voraussetzung für eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist, dass beider Partner:innen in Deutschland leben. Im Jahr der Heirat kann der Antrag zum Wechsel aus der Steuerklasse 4 rückwirkend ab dem Monat der Heirat gestellt werden.
💡Tipp von Accountable: Als Paar könnt ihr auch dann eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, wenn eine:r selbständig und eine:r angestellt ist. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber.
Lohnsteuerklassen 3 und 5: Bei stark unterschiedlichen Einkommen
Die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 lohnt sich für Ehepaare und Lebenspartnerschaften vor allem dann, wenn die beiden Einkommen unterschiedlich hoch ausfallen. Die Person mit dem deutlich höheren Einkommen wechselt dann in die Steuerklasse 3. Die Person mit dem niedrigeren Einkommen wechselt in die Steuerklasse 5.
Der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag werden von der Person mit dem niedrigen Einkommen auf den oder die Partner:in mit dem höheren Einkommen übertragen. So wird für das hohe Einkommen weniger Lohnsteuer pro Monat fällig und es bleibt monatlich mehr netto übrig.
Wer diese Kombination der Steuerklasse wählt, ist verpflichtet, jährlich eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben.
Der Nachteil ist, dass bei der Person, die in Steuerklasse 5 ist, deutlich weniger netto übrig bleibt als bei einer Einzelveranlagung. Das kann sich auf die Höhe von anderen Leistungen auswirken. Diese sind:
- Arbeitslosengeld I
- Kurzarbeitergeld
- Unterhaltsgeld
- Krankengeld
- Verletztengeld
- Übergangsgeld
- Versorgungskrankengeld
- Eltern- oder Mutterschaftsgeld
Um diese unfaire Besteuerung der beiden Partner:innen zu vermeiden, wurde die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor eingeführt. Ein weiterer Nachteil der 3/5-Kombination ist, dass am Ende des Jahres oft Steuern nachgezahlt werden müssen.
Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor: Faire Besteuerung unterschiedlich hoher Einkommen
In der Steuerklasse 4 mit Faktor wird wie in der 3/5-Kombination die unterschiedliche Höhe der Einkommen eines Paares berücksichtigt. Der große Unterschied ist jedoch, dass die Person mit dem höheren Einkommen auch die höhere Steuerlast trägt. So bleibt bei der Person mit dem geringeren Einkommen am Monatsende mehr netto übrig.
Dafür berechnet das Finanzamt einen individuellen Faktor, der auf die Lohnsteuer des Paares angewendet wird. Monatlich zahlt ihr so zwar mehr Lohnsteuer als bei der 3/5-Kombination, durch den individuellen Faktor fallen aber zum Jahresende kaum Nachzahlungen an. Auch hier ist es Pflicht, eine Steuererklärung einzureichen.
Beispielrechnung: Vergleich der Lohnsteuerklassen 4, 3/5 und 4 mit Faktor
Auf die Höhe der Lohnsteuer, die ihr als Paar pro Jahr zahlt, hat die Wahl der Steuerklasse keinen Einfluss. Sie beeinflusst lediglich, wie viel Geld ihr im Monat netto übrig habt. Dafür muss bei einigen Lohnsteuerklassen im Nachgang mehr nachgezahlt werden, denn die Steuerlast wird lediglich anders verteilt.
Wir haben eine Beispielrechnung gemacht, um dies besser zu verdeutlichen. Das Beispiel bezieht sich auf das Steuerjahr 2022. Partner:in A hat ein Einkommen von 40.000 € und Partner:in B von 20.000 €.
Wie man sehen kann, ist die Summe der gezahlten Einkommensteuer bei allen Kombinationen gleich hoch. Lediglich der monatliche Betrag für die Lohnsteuer und die Steuererstattung bzw. Nachzahlung unterscheiden sich deutlich.
Steuerklasse | Lohnsteuer Partner:in A mit 40.000€ Einkommen | Lohnsteuer Parnter:in B mit 20.000 € Einkommen | Summe Lohnsteuer | Erstattung / Nachzahlung (-) | Summe gezahlte Einkommensteuer |
4/4 | 5.507 € | 941 € | 6.448 € | 284 € | 6.164 € |
3/5 | 2.214 € | 3.093 € | 5.307 € | -857 € | 6.164 € |
4/4 mit Faktor | 5.259 € | 898 € | 6.157 € | -7 € | 6.164 € |
💡Tipp von Accountable: Laut Ampel-Koalitionsvertrag sollen die Lohnsteuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden. Verheiratete und Lebenspartner:innen könnten dann zwischen den Lohnsteuerklassen 4 und 4 mit Faktor wählen. So soll die Steuerbelastung der Partner:innen fairer werden, da jede:r nur den Lohnsteueranteil zahlen muss, der auch zu seinem bzw. ihrem Gehalt passt. Im Moment kursiert der 01. Juli 2023 als Datum für die Abschaffung der Lohnsteuerklassen 3 und 5. Bestätigt ist dieser Termin jedoch bisher nicht (Stand April 2023).
Lohnsteuerklasse 6: Bei mehr als einem Job
Hast du neben deinem Hauptjob noch eine zweite Tätigkeit, die auch sozialversicherungspflichtig ist, gilt für diese die Steuerklasse 6. Du bist dann also in zwei Steuerklassen.
Für das Einkommen aus deiner hauptberuflichen Tätigkeit wird ganz normal eine der Steuerklassen 1–5 angewendet, je nach deinem Familienstand. Für das Einkommen auf der Nebentätigkeit gilt die Steuerklasse 6.
In der Steuerklasse 6 gibt es keinen Freibetrag und du musst das gesamte Einkommen versteuern. Die Steuerlast ist hier also besonders hoch. Welche Tätigkeit Haupt- bzw. Nebentätigkeit ist, kannst du selbst entscheiden. Am sinnvollsten ist es, die Tätigkeit mit dem höheren Einkommen als Haupttätigkeit festzulegen, da in den Lohnsteuerklassen 1–5 weniger Steuern gezahlt werden müssen als in 6. Die Steuerklasse musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, und auch die Steuererklärung ist Pflicht.
Auf alle Nebentätigkeiten, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, muss auch keine Lohnsteuer gezahlt werden. Für diese ist die Steuerklasse 6 also nicht relevant. Das gilt zum Beispiel für Minijobs.
Wie kann man die Lohnsteuerklasse wechseln?
Die Änderung der Lohnsteuerklasse kann sowohl automatisch als auch durch einen Antrag erfolgen, wenn sich deine Lebenssituation ändert. Die Lohnsteuerklasse wechselst du automatisch lediglich bei einer Heirat. Möchtest du dann in die Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor wechseln, musst du einen Antrag stellen.
Bei einer Scheidung erfolgt ebenfalls ein erneuter Wechsel der Lohnsteuerklasse. Beide Partner:innen gehen dann zurück in die Lohnsteuerklassen 1 oder 2. Der Wechsel erfolgt jedoch nicht automatisch und muss beantragt werden. Die Steuerklasse muss nicht erst zum Zeitpunkt der Scheidung gewechselt werden. Bereits Paare, die dauerhaft getrennt leben, aber nicht geschieden sind, wechseln die Steuerklasse zum 1. Januar des folgenden Jahres.
Bist du direkt nach der Geburt deines Kindes alleinerziehend, kannst du in die Lohnsteuerklasse 2 wechseln. Auch dieser Wechsel muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Den Antrag kannst du direkt nach der Geburt des Kindes stellen und so vom höheren Entlastungsbetrag profitieren.
Seit 2020 kannst du die Lohnsteuerklasse mehrfach pro Jahr wechseln. Und seit Oktober 2021 ist dies auch online möglich. Damit ein Steuerklassenwechsel noch für das aktuelle Steuerjahr berücksichtigt wird, musst du ihn bis spätestens zum 30. November beantragen.
Fazit: Steuerklassen für Selbstständige
Zusammengefasst lässt sich also sagen, dass Lohnsteuerklassen für Selbstständige gar nicht so wichtig sind, denn du zahlst keine Lohnsteuer, sondern führst die Einkommensteuer direkt an das Finanzamt ab.
Falls du neben deiner Selbstständigkeit aber auch noch eine angestellte Tätigkeit hast, bekommst du für diese eine Lohnsteuerklasse und zahlst Lohnsteuer. Je nach deiner individuellen Situation kann es auch sinnvoll sein, mit deiner:m Parter:in gemeinsam eine Steuererklärung einzureichen. Ist eine:r von euch angestellt, hat auch nur eine:r eine Steuerklasse.
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